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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1470-R1

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

1. Fläche der ehemaligen Offizierssiedlung

 

Hinsichtlich der Fortsetzung des Bauleitplanverfahrens darf auf die gesonderten Sitzungsvorlagen in der Sitzung des Konversionssenates am 07.02.2018 verwiesen werden. Zum Stand der Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für den Erwerb der Fläche der ehem. Offizierssiedlung durch die Stadt Bamberg darf auf den Bericht im nicht-öffentlichen Teil der Konversionssenatssitzung am 07.02.2018 verwiesen werden.

 

 

2. Fläche der ehemaligen MUNA sowie des ehemaligen Schießplatzes

 

Hinsichtlich der Fortsetzung des Bauleitplanverfahrens darf ebenfalls auf die gesonderten Sitzungsvorlagen für die Sitzung des Konversionssenates am 07.02.2018 verwiesen werden.

 

 

3. Entwicklung des 6. BPOLAFZ

 

Hierzu fand am 24.01.2018 ein Gespräch mit zwei Vertretern des Bundespolizeipräsidiums, Potsdam, bei Herrn Oberbürgermeister statt. Die wesentlichen Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

a)Die Bundespolizei plant für Trainingszwecke eine sogenannte „KLE-Fläche“ einzurichten. Die Abkürzung „KLE“ steht dabei für Komplexe Lebensbedrohliche Einsatzlagen. Die Bundespolizei möchte ihre bereits aktiven Polizistinnen und Polizisten sowie die noch Auszubildenden künftig für besondere Einsatzlagen, beispielsweise im Zusammenhang mit terroristischen Übergriffen, durch ein entsprechendes Training besonders intensiv vorbereiten. Zur Umsetzung einer solchen Trainingseinrichtung prüft die Bundespolizei aktuell Flächen in Schweinfurt und in Bamberg. Eine abschließende Entscheidung hierzu ist noch nicht gefallen. In Bamberg wird die Fläche der ehemaligen Warner Barracks IV im gemeindefreien Gebiet (östlich der Autobahn A73 in Verlängerung der Zollnerstraße) geprüft. Konkret geht es um die (Weiter-)Nutzung der dort früher von US genutzten Anlagen. Nach dem bisherigen Erkenntnisstand wird eine Fläche von voraussichtlich etwa zehn Hektar belegt werden. Für einen möglichen Standort „Bamberg“ spricht, dass - im Gegensatz zu der Situation in Schweinfurt - die vorgesehene Trainingsfläche unmittelbar mit einer Einrichtung der Bundespolizei verknüpft wäre und somit Synergien für die Unterbringung und Verpflegung hergestellt werden könnten. Die Fläche ist nicht Teil des Nationalen Naturerbes (NNE) und steht im Eigentum der BImA. Nach den Vorgaben des BImAG ist ein durch die Bundespolizei ggf. in Bamberg gegebener Bundesbedarf vorrangig zu befriedigen. Das Gebiet ist Teil des Landkreises Bamberg, aber nicht einer Kommune (sog. gemeindefreies Gebiet). Die Vertreter des Landkreises wurden informiert.

 

b)Nach Mitteilung der Vertreter des Bundespolizeipräsidiums Potsdam soll die vorhandene US-Autobahnausfahrt voraussichtlich ab Mai 2018 für eine direkte Ausfahrt auf die Autobahn BAB 73 in Fahrtrichtung Norden geöffnet werden. Dies vor dem Hintergrund, dass nach dem Ergebnis der verkehrlichen Untersuchungen rund 70% der Anwärterinnen und Anwärter bzw. des Personals das BPOLAFZ am Freitagnachmittag über die BAB 73 in Richtung Norden verlassen. Um eine – aufgrund des weiteren Wachstums des BPOLAFZ zum 01.03. sowie zum 01.09.2018 noch steigende – Belastung insbesondere des Bereiches Zollnerstraße / Berliner Ring bzw. Hauptsmoorstraße zu mindern, soll künftig ein Großteil des abfließenden Verkehrs am Freitag direkt über die A73 in Richtung Norden geführt werden. Hierzu soll der ehem. US-Autobahnanschluss (via Zollnerstraße – Brücke BAB 73 – Auffahrt auf BAB 73 Richtung AK Bamberg) reaktiviert werden. Der Nutzerkreis ist auf die Anwärterinnen und Anwärter sowie das Personal der Bundespolizei beschränkt. Nach der mündlichen Mitteilung am 24.01.2018 ist derzeit nicht beabsichtigt, den gesamten ehemaligen US-Autobahnanschluss zu reaktivieren. Von Seiten der Autobahndirektion wurde allerdings gefordert, dass Räum- und Streufahrzeuge der Autobahnmeisterei von der BAB 73 (Fahrtrichtung Autobahnanschluss Bamberg-Ost in Richtung Autobahnanschluss Memmelsdorf) von der Autobahn abfahren können, um dort zu wenden. Ausschließlich für diesen Zweck soll daher die Ausfahrtsmöglichkeit reaktiviert werden. Ausdrücklich wurde bestätigt, dass durch die partielle Öffnung des Autobahnanschlusses für die Bundespolizei die Erreichbarkeit des Golfplatzgeländes (von der sog. NATO-Siedlung parallel zur BAB 73 mit Querung der Zollnerstraße) nicht tangiert werde.

 

c)Die Vertreter der Bundespolizei bekräftigten, dass es weiterhin keinen Bundesbedarf am Golfplatzgelände gebe. Sie baten allerdings um Verständnis, dass derzeit noch keine endgültige „Freigabe“ von Seiten der Bundespolizei für einen Erwerb des Geländes durch die Stadt Bamberg möglich wäre. Hintergrund sei insofern, dass zunächst die Arbeiten zur Teil-Reaktivierung des ehemaligen US-Autobahnanschlusses durchgeführt sowie auch die Überlegungen zur Aktivierung der so genannten „KLE-Fläche“ abgeschlossen werden müssen. Mit den Vertretern des Bundespolizeipräsidiums wurde vereinbart, dass eine endgültige Entscheidung über die Freigabe und damit über die Möglichkeit eines Erwerbs des Golfplatzgeländes durch die Stadt Bamberg bis Ende des Jahres 2018 getroffen werde. Dies ausdrücklich auch vor dem Hintergrund der Herstellung einer Planungssicherheit für den Golfclub Bamberg Hauptsmoorwald e. V..

 

d)Weiterhin wurde mitgeteilt, dass nach dem aktuellen Stand die Bundespolizei durch Neueinstellungen von derzeit etwa 41.000 Personen auf künftig voraussichtlich etwa 55.000 Personen anwachsen wird. Die Bundespolizei wäre dann, noch vor der Polizei in NRW, die größte Polizeieinheit in der gesamten Bundesrepublik. Vor diesem Hintergrund teilten die Vertreter des Bundespolizeipräsidiums in der Besprechung am 24.01.2018 mit, dass die Phase der Spitzenauslastung in Bamberg, mit voraussichtlich etwa 2.200 Anwärterinnen und Anwärtern permanent im BPOLAFZ, nicht bereits – wie bislang kommuniziert - 2018/2019 enden, sondern voraussichtlich bis mindestens 2025 anhalten werde. Für den Standort Bamberg bedeutet dies, dass zumindest bis zum Jahr 2025 eine Flächenverkleinerung des 6. BPOLAFZ nicht möglich sei. Die Vertreter der Bundespolizei erklärten im Gespräch ausdrücklich, dass die Bundespolizei die gesamte Fläche, wie sie derzeit belegt sei, zur Abbildung der Spitzenauslastungsphase benötige. Auf Nachfrage wurde ausdrücklich eine vorzeitige Freigabe von Flächen im Bereich der ehemaligen Lagarde-Kaserne (Wörthstraße) sowie im Bereich des Lindenangers verneint. Weiterhin wurde informiert, dass derzeit keine Planungen für den sogenannten Regelbetrieb vorgenommen würden, da die Kapazitäten vollständig für die Planung und Durchführung der Spitzenauslastung benötigt würden. Ausdrücklich wurde aber klargestellt, dass die Bundespolizei weiterhin nach der Phase der Spitzenauslastung in einen geordneten Regelbetrieb übergehen möchte und hierzu auch noch weitere Planungen erfolgen würden. Aufgrund der aktuellen Situation könne aber derzeit kein verbindlicher Zeitplan mitgeteilt werden.

 

 

4. Errichtung eines Geh- und Radweges im Bereich der Pödeldorfer Straße

 

Nach Mitteilung des Entsorgungs- und Baubetriebes (EBB) wurden bislang ausgeführt die Asphalttragschicht, die Geländemodellierungen und die Ausbildung der Bankette auf der gesamten Länge des Geh- und Radweges, die Entwässerungseinrichtungen sowie die Straßenbeleuchtung.

 

Die noch fehlende Asphaltdeckschicht kann erst aufgebracht werden, wenn die Asphaltmischwerke wieder ihren Betrieb aufnehmen. Regelmäßig ist des – allerdings abhängig von den jeweiligen Witterungsverhältnissen – ab Anfang März der Fall. Weiterhin ist auf das umliegende, bereits modellierte, Gelände noch der Oberboden aufzubringen. Bebenfalls sind im Anschlussbereich des Geh- und Radweges an die Kastanienstraße noch Maßnahmen für eine Gehwegverbreiterung sowie die Ausbildung einer Fahrradrampe auszuführen.

 

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand wird mit einem Abschluss der Maßnahmen voraussichtlich Ende März des Jahres gerechnet.

 

 

5. Belange der sogenannten ehemaligen NATO-Siedlung

 

Ein Erwerb der im Bereich der Kastanienstraße vorhandenen Fläche (Wendeschleife nebst Unterflur-Glascontainern) konnte noch nicht erfolgen. Dies vor dem Hintergrund, dass eine entsprechende Freigabeerklärung seitens des Freistaates Bayern, noch nicht vorliegt. Die Vertreter der Regierung von Oberfranken teilten hierzu mit, dass diese Freigabe seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) geprüft werde. Das StMAS will dies im Rahmen der zugesagten Evaluation des AEO-Betriebes vornehmen. Die Regierung von Oberfranken fragt hierzu regelmäßig das StMAS an. Sobald hierzu eine Entscheidung getroffen wurde, wird dies durch die Vertreter der Regierung der Stadt unverzüglich mitgeteilt werden.

 

Für den 31.01.2018 ist ein gemeinsames Gespräch von Anwohnerinnen und Anwohner der sogenannten NATO-Siedlung mit Vertretern der Stadt und Vertretern der Bundespolizei geplant. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Konversionssenates mündlich berichtet.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Konversionssenat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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