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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1472-15

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Beratungsfolge

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-Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

-Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1

BauGB

-Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-Zweckerklärung

 

 

I.Sitzungsvortrag:

 

1. Anlass der Planung

 

Der Stadtrat der Stadt Bamberg hat 2012 beschlossen, alle freiwerdenden und freigegebenen Konversionsliegenschaften von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu erwerben. In der Fortschreibung des SEK und im Sitzungsvortrag zum Aufstellungsbeschluss vom 18.03.2014 wurden die grundsätzlichen städtebaulichen Zielsetzungen der beiden Konversionsareale MUNA und Schießplatz („Reese Range“) als Vorranggebiet zur Absicherung der Gewerbeansiedlungspotentiale unter Berücksichtigung der ökologischen Potentiale dargelegt. Ein zielführender Erwerb der beiden Liegenschaften ist dabei nur über ein Bebauungsplanverfahren unter weiter Fassung des Wirkungsraumes (Geltungsbereich und darüber hinaus), der genauen Erfassung der militärisch geprägten Gegebenheiten vor Ort sowie der Einbindung der Eigentümerin BImA möglich. Umfassende Ausführungen zu sämtlichen Punkten dieses Sitzungsvortrages finden sich in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf mit Umweltbericht (Anlage 1).

 

2. Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden

    und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

Gemäß dem Beschluss des Konversionssenates vom 15.12.2015 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Das Konzept des Bebauungsplanes in der Fassung vom 15.12.2015 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 18.01.16 bis einschließlich 08.02.2016 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Einsichtnahme aus, gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

 

3. Eingegangene Stellungnahmen

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen kritischen Stellungnahmen betrafen im Wesentlichen folgende Aspekte:

 

        Umfang der vorgesehener Waldrodungsflächen

        vorgeschlagene naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen

        Klimatische Belange und Auswirkungen

        Isolation des bestehenden Naturschutzgebietes

        Mögliche Störung der Naherholungsfunktion des Hauptsmoorwaldes

        Barrierewirkung der Armeestraße

        Altlastenbeseitigung und Räumung potenziell vorhandener Kampfmittelreste

        Mögliche Betroffenheit des Wasserschutzgebietes

        Verkehrs- und Gewerbelärm

        Aussagen des vorliegenden Gewerbeflächenkonzeptes

        maximal zulässige Höhen künftiger baulicher Anlagen

        Dimension der geplanten Verkehrsflächen

        Dimension der geplanten Ausweisung von Gewerbeflächen (Gem. Strullendorf und Litzendorf)

        Denkmaleigenschaften der im Plangebiet vorhandenen Gebäude

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen positiven Stellungnahmen betrafen im Wesentlichen folgende Aspekte bzw. es wurden zu folgenden Sachverhalten keine Einwände vorgebracht:

 

        Regionaler Planungsverband: Die Ziele und Vorgaben des Regionalplanes sind umfassend gewürdigt und stehen der Planung nicht entgegen.

        Regierung von Oberfranken, Gewerbeaufsichtsamt: Keine Einwände;

        Regierung von Oberfranken, Straßenbau: Keine Einwände, sofern Leistungsfähigkeit der Knoten bzw. die Art der Knoten nachgewiesen sind.

        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Bereich Bodendenkmalpflege: keine Einwände;

        Staatliches Bauamt Bamberg, keine Einwände, sofern Leistungsfähigkeit der Knoten bzw. die Art der Knoten nachgewiesen sind.

        Autobahndirektion Nordbayern: Grundsätzliche Zustimmung, sofern negative Auswirkungen auf die Anschlussstellen Bamberg Süd und Ost ausgeschlossen werden können.

        Bayerischer Bauernverband: Keine Einwände;

        Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken: Keine Einwände;

        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft: Keine Einwände;

        Eisenbahnbundesamt, Außenstelle Nürnberg: Keine Einwände;

        Industrie- und Handelskammer für Oberfranken: Die Planung wird ausdrücklich begrüßt.

        Immobilienmanagement Stadt Bamberg: Planung wird begrüßt.

        Bauordnungsamt/Denkmalpflege Stadt Bamberg: keine Einwände;

        Bauordnungsamt/Denkmalpflege/Stadtarchäologie Stadt Bamberg: Keine Einwände;

        Wirtschaftsförderung der Stadt Bamberg: Die Planung wird begrüßt.

        Zentrum Welterbe: Keine Einwände.

        Alle relevanten Spartenträger haben vom Grundsatz her keine Einwände.

        Auch nahezu sämtliche Nachbarkommunen haben keine Einwände (Ausnahme siehe vorh. Absatz).

 

3.1 Öffentlichkeit

 

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen insgesamt 115 Stellungnahmen ein. Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage zu diesem Sitzungsvortrag in tabellarisch behandelt (siehe Anlage 2a). Hierbei handelt es sich zum großen Teil um standardisierte Sammeleinwendungen auf Grundlage eines vom Bundnaturschutz in Bayern e. V. erstellten Vordruckes oder um Anlehnungen daran. Besondere Bedeutung hat die gütliche anwaltliche Einigung mit UPS im Südwesten des Plangebietes zur Nutzung des Privatgrundstücks für die Erschließung (Planstraße A).

 

3.2 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

Bei der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt  84 Schreiben ein. Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage zu diesem Sitzungsvortrag tabellarisch behandelt (siehe Anlage 2b). Mit folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden neben deren schriftlicher Äußerung im Zuge der Beteiligung ergänzend (z. T.) mehrmalige Abstimmungsgespräche geführt (Auswahl):

        Bundesanstalt für Immobilienaufgaben inkl. Bundesforst

        Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt des Bundes

        Oberfinanzdirektion Niedersachsen

        Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Nürnberg

        Bundespolizei

        Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr

        Regierung von Oberfranken

        Landratsamt Bamberg

        Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

        Bayerische Staatsforsten Forchheim

        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

        Staatliches Bauamt Bamberg

        Immobilien Freistaat Bayern

        Wasserwirtschaftsamt Kronach

        Greenpeace Bamberg

        Bund Naturschutz in Bayern e.V.

        Naturforschende Gesellschaft Bamberg

        Reit- und Fahrverein Stadt und Land

        Bayernwerk AG

        Deutsche Telekom Technik GmbH

        Wirtschaftsförderung

        Bauordnungsamt

        Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg

        Amt f. Umwelt-, Brand-, u. Katastrophenschutz

        Stadtwerke Bamberg

 

4. Änderung des Geltungsbereichs

 

Der Geltungsbereich hat sich geringfügig auf knapp 218 ha reduziert (z.B. Wegfall Flächen im Bereich  Eichamt, Am Tännig sowie Strullendorfer Straße; Hinzunahme Randbereiche Moosstraße, Geisfelder Straße, Pödeldorfer Straße u.a.).

 

5. Änderung der Planung

 

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurden verschiedene Gutachten erstellt (siehe Punkt 6) und im Konversionssenat vorgestellt sowie Abstimmungsgespräche mit Auswirkungen auf die Inhalte der Planung geführt. Anbei eine Übersicht über die wesentlichen Etappen des Bauleitplanverfahrens:

 

        28.03.2012 Beschluss zum Erwerb aller Konversionsliegenschaften

        25.02.2014 Beginn der Ökologischen Untersuchungen

        18.03.2014 Aufstellungsbeschluss im Konversionssenat

        23.07.2014 Beschluss des Stadtrates über das SEK

        22.01.2015 Beschluss des Konversionssenates über den Standortvorschlag Neubau JVA im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbepark Geisfelder Straße“

        13.02.2015: Vorstellung der Ergebnisse der ökologischen Untersuchungen bei der Regierung von Oberfranken unter Beteiligung von BImA/Bundesforst und BN, NFG und UNB

        21.04.2015: Sachstandsbericht im Konversionssenat über die laufenden Untersuchungen und Vorstellungen der Ökologischen Bestandserhebung, der Erfassung und Erstbewertung kontaminationsverdächtiger Flächen sowie der hydrologischen Situation.

        30.04.2015: Ortstermin des Naturschutzbeirates auf den Konversionsliegenschaften MUNA und Schießplatz

        15.12.2015: Beschluss zum Bebauungsplankonzept, zum Konzept der Flächennutzungsplanänderung und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3.1/4.1 BauGB sowie über die Abgabe einer Zweckerklärung an die BImA zum Erwerb der Konversionsliegenschaften MUNA und Schießplatz

        16.02.2016: Bericht im Naturschutzbeirat, Vorstellung des Bebauungsplankonzeptes, des Konzepts der Flächennutzungsplanänderung MUNA und Schießplatz sowie der Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen

        24.02.2016: Absageschreiben Justizministerium: kein Neubau der JVA in Bamberg

        21.09.2016: Ortstermin des Konversionssenates auf der MUNA

        16.11.2016: Vorstellung und Billigung des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes im Konversionssenat sowie Zwischenbericht zum Sachstand der Untersuchungen hinsichtlich Denkmalschutz

        15.12.2016: Bericht im Naturschutzbeirat über die Folgenutzung des Schießplatzes

        14.02.2017: Vorstellung der Ergebnisse der orientierenden Altlastenuntersuchung im Konversionssenat

        08.03.2017 Runder Tisch Umweltverbände: Vorstellung der Vorschläge zur Änderung des Bebauungsplankonzeptes mit OB Starke und Vertretern der Verwaltung

        17.03.2017: Vorstellung der Vorschläge zur Änderung des Bebauungsplankonzeptes bei der Regierung von Oberfranken unter Beteiligung von BImA/Bundesforst und BN, NFG und UNB

        23.03.2017: Vorstellung der Vorschläge zur Änderung des Bebauungsplankonzeptes im Naturschutzbeirat

        23.05.2017: Vorstellung des Klimagutachtens des Deutschen Wetterdienstes, der Prüfergebnisse des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege sowie des Verkehrsgutachtens im Konversionssenat

        16.11.2017 Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes im Naturschutzbeirat

 

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie der weitere Planungsfortschritt haben im Wesentlichen zu folgenden Änderungen des Bebauungsplanentwurfes geführt:

 

        Erschließung:

  • Längerer Ausbau der Armeestraße im Bestand und Verschwenkung der Planstraße A nach Westen;
  • Verzicht auf einen „Superkreisel“ bei der Einmündung Planstraße A in den Berliner Ring
  • Verzicht auf die Planstraße B entlang der Hochspannungsleitung

 

        Bauflächen: Reduktion der neu ausgewiesenen Bauflächen von 85ha auf 54ha:

  • Reduktion der Sondergebiete von 10ha auf 6,5ha, Wegfall SO JVA
  • Reduktion der (eingeschränkten) Gewerbeflächen von 15,1 auf 14,5ha
  • Reduktion der Industriegebiete von 62 ha auf 33 ha

 

        Ökologische Belange:

  • Erhalt der nicht genutzten Freiflächen des Schießplatzes und Neuausweisung als NSG
  • Erhalt der Staatswaldflächen östlich und südlich des Schießplatzes sowie südlich der Geisfelder Straße; Erhöhung des Waldanteils von 67ha auf 92ha
  • Rückbau der 20kV-Freileitung (künftig Grün- und Waldflächen im Sinne interner Aufforstungsflächen)
  • Ausweitung der Bannwaldflächen um ca. 70ha.

 

6. Vorliegende Gutachten

 

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurden folgende Gutachten erstellt und mit ihren Ergebnissen in der Planaufstellung berücksichtigt:

 

        Amtliches Klimagutachten, Deutscher Wetterdienst August 2017 (vorgestellt im Konversionssenat am 23.05.2017);

        Ökologische Bewertung als Grundlage der Grünordnungsplanung, HabiTat Dezember 2016 (vorgestellt im Konversionssenat am 21.04.2015 und 15.12.2015);

        Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), HabiTat Dezember 2016 (vorgestellt im Konversionssenat am 21.04.2015 und 15.12.2015);

        Überflutungs- und Hochwasserschutzkonzept Bamberg-Ost, itwh August 2015, ergänzt Juni 2017 (vorgestellt im Konversionssenat am 21.04.2015);

        Standsicherheit von Dämmen am Main-Donau-Kanal, Björnsen Beratende Ingenieure, Mai 2017 (unter Beratung und Mitwirkung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Nürnberg);

        Verkehrsuntersuchung, INVER Dezember 2017 (vorgestellt im Konversionssenat am 23.05.2017)

        Schalltechnische Untersuchung, Höhnen&Partner, Februar 2018;

        Phase I, Erfassung und Erstbewertung von kontaminationsverdächtigen und kampfmittelverdächtigen Flächen, AMEC Juli 2015 (vorgestellt im Konversionssenat am 21.04.2015);

        Orientierende Altlastenuntersuchung Phase IIa, Gartiser, Germann & Piewak September 2017 (vorgestellt im Konversionssenat am 14.02.2017);

        Baugrund Voruntersuchung, Gartiser, Germann & Piewak Oktober 2015;

        Gewerbeflächenkonzept für die gewerbliche Entwicklung der Stadt Bamberg bis 2025 unter besonderer Berücksichtigung der Konversion, Dr. Donato Acocella November 2016 (vorgestellt im Konversionssenat am 16.11.2016)

 

7. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die

    öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen gemäß § 4

    Abs. 2 BauGB

 

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 429 vom 07.02.2018 den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

8. Antrag 2016-174 der BA-Stadtratsfraktion vom 10.10.2016 zur Berücksichtigung historischer und

    denkmalpflegerischer Belange

 

Der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachte Alternativvorschlag der Schutzgemeinschaft Alt-Bamberg findet ebenso Eingang in die Abwägung und den Entwurf des Bebauungsplanes wie auch die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege oder die im Rahmen der orientierenden Altlastenuntersuchung erarbeitete ergänzende historisch genetische Rekonstruktion. Ausführliche Ausführungen hierzu finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan (Anlage 1) und in der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 2b).

 

9. Antrag 2017-199 der GAL-Stadtratsfraktion vom 11.12.2017 zu Bauvorhaben für die Verkehrspoli-

    zeiinspektion in Bamberg

 

Im Nachgang seiner Entscheidung, dass ein Neubau der JVA in der Stadt Bamberg nicht mehr weiterverfolgt werde, informierte der Freistaat Bayern im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden 2015 die Stadt Bamberg über Planungen zur Neuerrichtung einer Verkehrspolizeiinspektion an der Armeestraße. Das Vorhaben, das auf staatseigenem Grund umgesetzt werden soll, umfasst die VPI mit operativem Ergänzungsdienst und polizeilichem Einsatzzentrum mit ca. 110 Beschäftigten und 21 Mio.€ Investitionssumme. In Abstimmung mit der Immobilien Freistaat Bayern sowie dem Staatlichen Bauamt wurde die Integration des Vorhabens in das laufende Bebauungsplanverfahren Nr. 429 "Gewerbepark Geisfelder Straße" aus vielfältigen Gründen für sinnvoller und transparenter erachtet, als eine mögliche Realisierung gem. §35 (Außenbereich) bzw. §37 (Vorhaben des Bundes und der Länder) BauGB. Zum Einen erlaubt die unmittelbare Nähe des Grundstückes zum wieder in Betrieb genommenen nördlichen Bereich des Schießplatzes (Bundespolizei) und sich daraus ergebende mögliche Synergien der polizeilichen Behörden keine isolierte Betrachtung des Vorhabens. Weiterhin wird dadurch insbesondere hinsichtlich Immissionen und Verkehr eine gesamtgutachterliche Betrachtungsweise ermöglicht und eine ordentliche ganzheitliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sichergestellt. Alternativstandorte im Eigentum des Freistaates Bayern im Stadtgebiet Bamberg mit ähnlicher Lagegunst (u. a Anschlussmöglichkeit an zwei Autobahnanschlussstellen) sind nicht erkennbar und von Seiten des Freistaates Bayern auch nicht benannt. Die Flächen im sog. gemeindefreien Gebiet scheiden aufgrund der nicht gesicherten Erschließung, der Eigentumsverhältnisse und des vorliegenden Bundesbedarfes (Bundespolizei, Ausgleichsbedarf) aus und könnten aufgrund der fehlenden Planungshoheit auch nicht durch die Stadt Bamberg im Verfahren bearbeitet werden.

 

10. Zweckerklärung der Stadt Bamberg für die Konversionsliegenschaften MUNA und Schießplatz

 

Der Konversionssenat hat mit Beschluss vom 15.12.2015 die Verwaltung ermächtigt, eine den Festsetzung des Bebauungsplanes entsprechende Zweckerklärung an die BImA für die bundeseigenen Grundstücke MUNA und Schießplatz zu übergeben. Diese ist zwingende formale Voraussetzung für die Erklärung des Kaufinteresses der Stadt Bamberg gegenüber der BImA und den Start der Kaufverhandlungen. Mit der Modifizierung der Planung vom Konzept vom 15.12.2015 zum Bebauungsplanentwurf vom 07.02.2018 ist auch eine entsprechende Änderung der Zweckerklärung notwendig, wobei der Bebauungsplan über den gesamten Geltungsbereich als Zweckerklärung und Grundlage für die Wertermittlung dient.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Konversionssenat  nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Konversionssenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 2a.

 

  1. Der Konversionssenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Stellungnahmen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 2b.

 

  1. Der Konversionssenat beschließt die Änderung des Geltungsbereichs gem. des im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 429 vom 07.02.2018 abgegrenzten Gebietes.

 

  1. Der Konversionssenat beauftragt die Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 429 vom 07.02.2018 sowie den Entwurf der Begründung vom 07.02.2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Der Konversionssenat beauftragt die Verwaltung, zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 429 vom 07.02.2018 sowie zum Entwurf der Begründung vom 07.02.2018 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

  1. Der Antrag 2016-174 der BA-Stadtratsfraktion vom 10.10.2016 zur Berücksichtigung historischer und denkmalpflegerischer Belange ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

  1. Der Antrag 2017-199 der GAL-Stadtratsfraktion vom 11.12.2017 zu Bauvorhaben für die Verkehrspolizeiinspektion in Bamberg ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

  1. Der Konversionssenat nimmt die Übergabe einer modifizierten Zweckerklärung an die BImA für die Bereiche MUNA und Schießplatz (Teilbereich) auf der Basis des Bebauungsplanentwurfes Nr. 429 vom 07.02.2018 zustimmend zur Kenntnis.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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