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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1484-38

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

A Im Jahr 1992 traf sich die Weltgemeinschaft in Rio de Janeiro in Brasilien zur UNO-Konferenz für Umwelt und Entwicklung. Aus dieser Konferenz gingen die Agenda 21, die Rio-Erklärung für Umwelt und Entwicklung, die Klimarahmenkonvention, die Biodiversitäts- und die Desertifikationskonvention hervor. Auf der Nachfolgekonferenz 2012 in Rio (Rio +20) wurden die Ergebnisse der Agenda 21 bekräftigt und beschlossen, Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten, die sogenannten „Sustainable development goals“ (SDG’s). Mit der 2030-Agenda werden zwei zuvor getrennte UN-Verhandlungsprozesse, der 1992 mit dem Erdgipfel begründete Rio-Prozess und der Prozess der Millenniumentwicklungsziele durch die Vereinten Nationen, unter dem Begriff "Transformation zu nachhaltiger Entwicklung" zusammengeführt.

 

Am 25. September 2015 wurde die Agenda 2030 verabschiedet. Sie enthält fünf Kernbotschaften (Leitziele):

      Die Würde des Menschen im Mittelpunkt – eine Welt ohne Hunger und Armut ist möglich.

      Den Planeten schützen – Klimawandel begrenzen, natürliche Lebensgrundlagen bewahren

      Wohlstand für Alle fördern – Globalisierung gerecht gestalten

      Frieden fördern–Menschenrechte und gute Regierungsführung

      Globale Partnerschaften aufbauen – global gemeinsam voranschreiten.

Die Agenda 2030 stellt einen Meilenstein der internationalen Zusammenarbeit dar, denn mit den 17 Nachhaltigkeitszielen hat sich die Weltgemeinschaft erstmals auf einen universalen und alle drei Nachhaltigkeitsdimensionen (ökologische, ökonomische und soziale) einschließenden Katalog von festen Zeitzielen geeinigt. Leitziel ist es, weltweit menschenwürdiges Leben zu schaffen.

Mithilfe eines Überprüfungsmechanismus soll sichtbar gemacht werden, welche Fortschritte die Staatengemeinschaft bei der Zielerreichung bereits gemacht hat. Die Überprüfung erfolgt dabei transparent und regelmäßig im Rahmen des Hochrangigen Politischen Forums für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (HLPF), auf dem die Staaten auf freiwilliger Basis über ihre Fortschritte bei der Umsetzung der 2030-Agenda berichten.

In der im Januar 2017 von der Bundesregierung beschlossenen ressortübergreifenden "Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016" sind für die siebzehn Nachhaltigkeitsziele dementsprechend jeweils spezifische Umsetzungsmaßnahmen festgelegt worden. Deshalb gelten auch für Deutschland alle 17 Nachhaltigkeitsziele.

Auch international trägt die Bundesregierung dazu bei, die Umsetzung der 2030-Agenda voranzutreiben. Hierzu haben das Bundesumweltministerium und das Bundesentwicklungsministerium die Initiative "Partners for Review" ins Leben gerufen, die einen nachfrageorientierten Austausch zu neuen und aufkommenden Herausforderungen bei der SDG-Berichterstattung, dem Follow-Up und der Implementierung der 2030-Agenda befördern und einen Dialog über gemeinsame Herausforderungen bei der Entwicklung nationaler Monitoring-Mechanismen in Gang setzen soll. Darüber hinaus trägt das Bundesumweltministerium auch über Projekte seiner Internationalen Klimaschutzinitiative dazu bei, weltweit die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten, nachhaltigere Lebensstile durchzusetzen und die Volkswirtschaften hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaftsweise mit drastisch reduzierten klimaschädlichen Emissionen zu transformieren.

http://www.bmub.bund.de/themen/nachhaltigkeit-internationales/nachhaltige-entwicklung/2030-agenda/

http://www.bmub.bund.de/themen/nachhaltigkeit-internationales/nachhaltige-entwicklung/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie/

Der Deutsche Städtetag (DST) unterstützt die Entwicklungsziele für Nachhaltigkeit und Armutsbekämpfung in der 2030-Agenda, da die kommunale Ebene im Rahmen der Umsetzung eine besondere Rolle spielt.

"Kommunen in vielen Staaten der Welt setzen sich beim Kampf gegen die Armut sowie bei globalen Umweltherausforderungen ein. Ohne kommunale Beteiligung können die Staaten die Herausforderungen für Nachhaltigkeit nicht bewältigen" (Zitat Dr. Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages).


Aus kommunaler Perspektive sind vor allem folgende Entwicklungsziele relevant:

  • Städte und Siedlungen sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen
    (Ziel 11),
  • Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern (Ziel 7),
  • eine belastbare Infrastruktur aufbauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen (Ziel 9),
  • Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen (Ziel 13).

Der Deutsche Städtetag hat gemeinsam mit dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas/Deutsche Sektion (RGRE) für seine Mitgliedstädte eine Musterresolution erarbeitet: Damit können Städte ihre Bereitschaft signalisieren, sich für ausgewählte Ziele der Agenda auf lokaler Ebene zu engagieren. Diese Musterresolution wurde mittlerweile von 63 Mitgliedskommunen unterzeichnet. Der DST hat das Ziel bis 2018 Hundert „Zeichnungskommunen“ für die Ziele der Agenda 2030 zu gewinnen.

BWelche Verpflichtungen resultieren aus einem Beitritt und welchen Nutzen können die Städte aus einer Unterzeichnung ziehen?

Im Rahmen der Verpflichtungen geht es um das konkrete Engagement der Kommunen bei der Umsetzung der Ziele der Agenda 2030. Hier werden Maßnahmen in drei Handlungsfelder genannt, wobei eine Beteiligung jeweils optional zu sehen ist.

  1. Information und Bewusstseinsbildung zu den Zielen der Agenda 2030
  2. Maßnahmen der Vernetzung und Interessensvertretung – Schaffung und Unterstützung eines breiten Bündnisses aus lokalen Akteuren um die Agenda 2030 in allen gesellschaftlichen Gruppen zu verankern
  3. Übertragung der Agenda 2030 auf die kommunale Ebene – Bestehende und neue Maßnahmen oder Strategien der sozialen, ökologischen, ökonomischen oder politisch-kulturellen Nachhaltigkeit mit einem oder mehreren der 17 Ziele in Zusammenhang bringen und national und international sichtbar machen.
    Kommunale Nachhaltigkeitsstrategien als Querschnittsaufgabe in Politik und Verwal­tung verankern.

Den Nutzen für die Städte sieht der DST in folgenden Punkten:

      strategischen Vorteile

      Beratung und finanzielle Unterstützung durch die „Servicestelle Kommunen in der Einen Welt“ (SKEW)

      Regelmäßige Vernetzungstreffen, in denen über aktuelle globale Entwicklungen informiert wird, interessante Nachhaltigkeitsstrategien vorgestellt werden und/oder auch zur Teilnahme an Projekten aufgerufen wird.

      Einbeziehung in das Projekt „SDG-Indikatoren für Kommunen“. Ziel dabei ist es, den Städten auf freiwilliger Basis geeignete Nachhaltigkeitsindikatoren vorzuschlagen, mit Hilfe derer es möglich ist, die SDG’s auf kommunaler Ebene abzubilden.

      Vernetzung teilnehmender Städte untereinander und Sichtbarmachung kommunaler Erfolge national und international.

CDie Entwicklung des Agenda 21 - Prozesses in der Stadt Bamberg

Die Bemühungen der Stadt Bamberg den Ansprüchen einer nachhaltigen Stadtentwicklung gerecht zu werden dauern mittlerweile schon über 20 Jahre an. Der Startschuss für die Bamberger Agenda 21 fiel am 27.11.1996 mit Beschluss des Umweltsenates. Aufbauend auf die Mitgliedschaft der Stadt Bamberg im „Klima-Bündnis“ (seit 1993) entwickelte das Umweltamt 1996 einen Wegweiser für den Einstieg in eine lokale Agenda 21. Im Mittelpunkt dieses Prozesses standen Fragen wie z.B. „Wie soll sich Bamberg entwickeln, um dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung zu entsprechen?“ und „Mit welchen Maßnahmen kann dieser Weg beschritten werden?“

Als zentrale Anlaufstelle aller Agenda-Aktionen wurde im Umweltamt das Agenda-Büro eingerichtet. Es fungiert als Schnittstelle zwischen Bürger, Verwaltung und Kommunalpolitik, initiiert und unterstützt Projekte im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung, informiert und ist erste Anlaufstelle für Anliegen aus der Bevölkerung, Vereinen, Verbänden, Interessensgemeinschaften etc.. Nachfolgend nur eine kleine Auswahl von Initiativen und Projekten, die das Agenda 21–Büro durchgeführt, begleitet und /oder unterstützt hat.

  • Energiesparprojekt „fifty/fifty“ an Bamberger Schulen (1996-2000)
  • Einführung eines Umweltmanagementsystems in kommunalen Einrichtungen (1998 – 2003)
  • Gründung eines Stadtplanungsbeirates (Vorgänger des jetzigen Stadtgestaltungsbeirat) (2001)
  • Wettbewerb „Grüne Innenhöfe“ (2001 folgende) und Aktion „Grüner Schulhof“
  • Siegerkommune im Wettbewerb „Zukunftsfähige Kommune“ der Deutschen Umwelthilfe 2003/2004
  • Regionalkampagne „Region Bamberg – weil’s mich überzeugt!“ gemeinsam mit dem Landkreis Bamberg (seit 2003)
  • Projekt fair gehandelter Bio-Agenda-Kaffee gemeinsam mit dem Landkreis (seit 2003)
  • Implementierung einer kostenlosen Beratung zur energetischen Gebäudesanierung (seit 2007)
  • Energiepreis der Stadt Bamberg (seit 2007)
  • Stadtökologischer Lehrpfad
  • Fahrradmesse (seit 2009)
  • Fairtrade-Stadt (seit 2014)
  • Gründung eines Interkulturellen Gartens (Unterstützung)
  • Stadtradeln (seit 2015)
  • Nachhaltigkeitsbericht (2011, 2013)
  • Klima- und Energieagentur (KEA)
  • Mitglied im deutschlandweiten Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ (2010) und lokale Biodiversitätsstrategie (2014)
  • Agenda 21 – Kino in Kooperation mit transition Bamberg (seit 2016)
  • Selbsterntegarten (Unterstützung der transition Projektgruppe 2016)
  • „Essbare Stadt“ (Unterstützung der transition Projektgruppe 2017)
  • Auszeichnung zum Genussort Bayern (Wettbewerb des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten 2017)

Die Arbeit in Richtung einer nachhaltigen Stadtentwicklung ist keine zeitlich begrenzte Aufgabe, sondern muss als dauerhafter Prozess und Querschnittsaufgabe im Rahmen der kommunalen Handlungsfelder verstanden werden. Einen großen Anteil an einer nachhaltigen Stadtentwicklung haben die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, die jedoch immer wieder neu sensibilisiert werden müssen. Die Bereitstellung von Informations-, Bildungs- und Beratungsangeboten ist deshalb ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des städtischen Agenda 21 – Büros.

Rückblickend betrachtet hat das Engagement, der Ideenreichtum und die Kreativität der Bamberger Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände, Interessensgemeinschaften etc. bis zum heutigen Zeitpunkt eine Vielzahl von Projektideen hervorgebracht. Eine ganze Reihe davon konnte mit Beschluss des Stadtrates und dank der Unterstützung der beteiligten Referate und Ämter auch umgesetzt werden. Sie haben dazu beigetragen, dass die Stadt Bamberg wieder ein Stück vorangekommen ist auf dem Weg zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung verbunden mit einer hohen Lebensqualität.

Eine immer wichtigere Rolle spielt die Vernetzung aller an einer nachhaltigen Entwicklung interessierten und beteiligten gesellschaftlichen Gruppen, wobei die altbekannten, statischen Organisationsformen zunehmend an Bedeutung zu verlieren scheinen.  Ein Beispiel hierfür ist die Bewegung transition Bamberg, die, 2014 gegründet, ohne hierarchische Strukturen und ohne festen Teilnehmerkreis, sich sehr erfolgreich auf diesem Gebiet engagiert. Das Agenda 21-Büro versucht dieser Entwicklung Rechnung zu tragen und knüpft thematisch bezogen Kontakte zu Einzelpersonen, Vereinen, Verbänden, Interessensgemeinschaften und losen Projektgruppen, die im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung agieren.

Die Musterresolution des Deutschen Städtetages und des Rates der Gemeinden und Regionen Europas/Deutsche Sektion bietet die Chance für die Politik ein klares Bekenntnis zur nachhaltigen Stadtentwicklung abzulegen. Es wäre ein signifikantes Zeichen, den mit der lokalen Agenda 21 begonnenen Weg fortzusetzen und auch in Zukunft den Begriff der Nachhaltigkeit mit Leben erfüllen zu wollen, sprich sich den genannten Zielen der Agenda 2030 zu stellen. Aus diesem Grund empfiehlt das Agenda 21 – Büro der Stadt Bamberg die Unterzeichnung der Musterresolution des Deutschen Städtetages und des Rates der Gemeinden und Regionen Europas/Deutsche Sektion. Die Unterzeichnung dieses Papiers bringt den Willen und die Unterstützung der lokalen Politik für eine nachhaltige Entwicklung schriftlich zum Ausdruck und stärkt damit auch die Stellung derer, die mit der Realisierung der Zielvorstellungen der Agenda 30 betraut sind.

Die Verwaltung schlägt vor, das bisherige Agenda-21-Büro in „Agenda-30-Büro“ umzubenennen.

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnisnahme.
  2. Der Umweltsenat empfiehlt dem Stadtrat, dass sich die Stadt Bamberg zum 27.02.2018 der beiliegenden Erklärung „2030 – Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ anschließt.
  3. Das bisherige Agenda-21 Büro wird zum 01.04.2018 in „Agenda-30-Büro“ umbenannt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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