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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1486-62

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:

Der Bau- und Werksenat hat mit Beschluss vom 07.11.2012 für die Errichtung eines Musterhauses "Sophia living lab" der Erteilung der auf 5 Jahre befristeten Baugenehmigung, d.h. bis 31.12.2017 zugestimmt. Der Mietvertrag für die Überlassung des städtischen Grundstücks wurde bereits am 08.03.2016 um weitere 5 Jahre bis 31.12.2022 verlängert.

Die Bauherrin hat mit Schreiben vom 27.11.2017 die Verlängerung der Baugenehmigung um weitere 5 Jahre mit demselben Auslauftermin (31.12.2022) beantragt.

Weitere Beschreibung siehe Sitzungsvorlage vom 22.10.2012 (Anlage 5).

 

Größe des Bauvorhabens:

-Wohnhaus

  Breite: 8,47 mLänge:16,36 mHöhe:    3,21 m

-Doppelcarport und Abstellraum:

  Breite: 6,00 mLänge:    9,00 mHöhe: ca. 2,60 m

 

Genehmigung Art. 55 Abs. 1 BayBO        bereits ausgeführt:    ja

Antragseingang: 30.11.2017

        vollständig:

 

Planungsrechtliche Beurteilung - BauGB

Außenbereich (§ 35 BauGB)

Beantragt ist eine Verlängerung der auf 5 Jahre (ursprüngliche Auslauffrist 31.12.2017) befristeten Errichtung eines Musterhauses für das "SOPHIA living lab".

Aus planungsrechtlicher Sicht handelt es sich bei dem Anwesen um ein Grundstück im Außenbereich, das im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist. Demnach entspricht das Vorhaben nicht den Darstellungen des Flächennutzungs- bzw. Landschaftsplanes. Zudem ist dieses

Grundstück eine Beregnungsfläche für den Erwerbsgartenbau. Bei den vorhandenen Anwesen in der unmittelbaren Nachbarschaft handelt es sich um Gärtneranwesen, die im Außenbereich privilegiert sind.

Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB wurde dem befristeten Vorhaben planungsrechtlich bereits unter dem Az. 2243/12 zugestimmt. Eine Verlängerung der Befristung um nochmals 5 Jahre kann auch jetzt und erneut befürwortet werden.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung - BayBO:

 

Nachbarzustimmung:nein: ist noch vorzulegen (Fl.Nr. 5955/7)

 

Kfz - Stellplätze:

erforderlich: 2anrechenbar: 2nachzuweisen:0

Nachweis auf Baugrundstück: 2

 

Fahrradabstellplätze:

erforderlich: 0anrechenbar: 0nachzuweisen: 0

Nachweis auf Baugrundstück: 0

 

Barrierefreiheit:nachgewiesen

 

Für das Vorhaben gibt es einen städtebaulichen Vertrag, der eine eventuelle Verlängerung schon vorausgedacht hat, weshalb er heute nicht ergänzt werden muss.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Senat stimmt dem Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung um weitere
5 Jahre, d.h. bis 31.12.2022, zu.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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