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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1497-38

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvorlage:

 

A)Gegenwärtige Ausrichtung und Schwerpunkte:

 

(Siehe Anlage und Präsentation)

 

 

B)Geplante Neuausrichtung auf künftige Handlungsfelder und Schwerpunktthemen:

 

Mit klaren und aktualisierten Handlungsfeldern sowie einer strukturierten Wahrnehmung von neuen Aufgaben durch das Umweltamt soll eine Reform erfolgen. Dabei soll heute noch kein abschließendes Konzept vorgestellt, sondern zunächst eine erste Übersicht über aktuelle künftige Handlungsfelder gegeben werden. Diese sind noch nicht final definiert. Auf dieser Basis sollen als nächstes konkrete Handlungsempfehlungen und Maßnahmen sowie eine hierauf ausgerichtete Neustrukturierung des Umweltamtes in einer folgenden Sitzung des Umweltsenates vorgestellt werden.

 

Künftige Handlungsfelder sind aus der Sicht der Verwaltung vor allem:

 

1. Klimaschutz:

 

Inhaltlich sind unter diesem Oberbegriff alle Maßnahmen erfasst, die einer globalen Erwärmung entgegenwirken und mögliche Folgen der globalen Erwärmung abmildern oder verhindern sollen.

 

Für Bamberg geht es darum, konkrete, auf lokaler Ebene zu verortende und umzusetzende Maßnahmen zu definieren sowie umzusetzen: global denken, aber lokal handeln.

 


2. Umweltpädagogik:

 

Es ist wichtig, die Bamberger Bürgerschaft über die Relation von Handeln und Umweltauswirkungen zu informieren. Ziel der Umweltpädagogik ist dabei die Aufklärung sowie die gewünschte Verhaltensänderung.

 

Hierzu soll die Zusammenarbeit mit Schulen (bspw. durch Umwelt-AG, gemeinsame Projekte, Vorträge, Mitmach-Aktionen, etc.) ausgebaut und intensiviert werden.

 

 

3. Mobilität:

 

Welchen Charakter und welche Veränderungen wird und soll das künftige Mobilitätsverhalten annehmen? Was bedeutet dies für Bamberg? Welche Schwerpunkte sind sinnvoll und sollten konzeptionell und praktisch angegangen werden? Schlagworte hierzu sind: Verkehrsverlagerung zu Fahrrad- und Fußgängerverkehr, Elektromobilität, E-Bike- und Carsharing, Multimodalität.

 

Insbesondere zu dem Schwerpunktthema „E-Mobilität“ wird eine enge Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Bamberg GmbH angestrebt, weil sie federführend bei diesem Thema für die Stadt Bamberg tätig ist.

 

 

4. Feinstaubbelastung:

 

Derzeit, insbesondere durch die mediale Berichterstattung und die Rechtsprechung, zu Recht stark in den Focus genommen, ist die wachsende Feinstaubbedrohung in den Städten. Auch wenn es in Bamberg an den Messstellen bislang nicht zu Grenzwertüberschreitungen kam, zählt die Reduzierung der Feinstaubbelastung zu den zentralen Herausforderungen für die Zukunft.

Dabei gilt es, sowohl Maßnahmen für den Fall von Grenzwertüberschreitungen vorzusehen als auch generell auf lokaler Ebene zu sensibilisieren und über Alternativen aufzuklären.

 

Zur Umsetzung der oben definierten Handlungsfelder und Schwerpunktthemen sind jetzt konkrete, auf lokaler Ebene verortete, Maßnahmen zu definieren. Darüber wird zeitnah im Umweltsenat umfassend berichtet werden.

 

 

C)Neue Struktur im Umweltamt:

 

Im Hinblick auf die künftige Umsetzung neuer Handlungsfelder und Schwerpunkte soll die Struktur innerhalb des Umweltamtes überprüft und ein Anpassungsvorschlag für eine der nächsten Sitzungen des Umweltsenates erarbeitet werden.

 

Auch die künftige Rolle des Umweltamtes in der Stadtverwaltung ist zu untersuchen. Basierend auf den bisherigen Erfahrungen sollte das Umweltamt zur Unterstützung und verstärkten Berücksichtigung klimaschutztechnischer Belange bei den wichtigen Planungsprozessen eng eingebunden werden.

 

Gegenwärtig werden „best practice-Beispiele“ aus anderen Städten untersucht. Im Sinne eines Benchmarkings soll eruiert werden, welche Lösungen organisatorisch und inhaltlich als Vorbilder herangezogen werden können.

 

 

D)Weiteres Vorgehen:

 

Zunächst soll die Themensammlung der künftigen Handlungsfelder in einer Diskussion mit der Politik weiterentwickelt werden. Weitere Schwerpunktthemen sollen dabei jederzeit aufgegriffen werden können. Es handelt sich ausdrücklich um einen offenen Prozess.

 

Parallel werden die Erfahrungen anderer Kommunen ausgewertet. Auf dieser Basis soll eine Themen- und Strukturempfehlung durch das Umweltamt ausgearbeitet und in einer der nächsten Umweltsenatssitzungen vorgestellt werden. Soweit erforderlich, wäre auch eine anschließende Behandlung im Personalsenat einzuplanen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.Die Verwaltung wird beauftragt, die Struktur des Amtes für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz zu überprüfen und einen Anpassungsvorschlag zu erarbeiten. Außerdem sind die Umsetzungsmaßnahmen bei den aktualisierten Zielen vorzustellen.

 

3.Dem Umweltsenat ist zeitnah wieder zu berichten.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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