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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1507-31

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 20.11.2017 (Anlage 1) beantragt die GAL-Stadtratsfraktion, Maßnahmen zu ergreifen, um das Tempo 30 in der Kloster-Banz-Straße wirkungsvoller durchzusetzen:

 

  1. Die Messstationen werden an geeignete Orte verlagert.

 

  1. Die Verwaltung stellt Maßnahmen vor, wie Tempo 30 wirkungsvoller umgesetzt werden kann.

 

2.1Überprüfung der Ausweisung der Kloster-Banz-Straße als Tempo-30-Zone, auch für die umliegenden Straßen mit entsprechend deutlichen Markierungen auf der Fahrbahn.

 

2.2 Überprüfung der Rechts vor Links Regelung.

 

2.3 Maßnahmen im Rahmen der Straßengestaltung, wie z.B. Einbuchtungen oder ähnliches.

 

zu 1.

Die Kloster-Banz-Straße ist seit 2014  mit einer Messstelle (Eugen-Pacelli-Platz) Bestandteil der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung. Im Jahr 2015 wurde eine zweite Messstelle aufgrund einer Anregung aus dem Umweltsenat  auf Höhe Haus Nr. 4d – 6 eingerichtet. Die Verstoßquoten lagen 2017 bei 4,81% bis 10,63%, d.h.: der Großteil der VerkehrsteilnehmerInnen hält sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h . Beide Messstellen wurden  aufgrund des vorliegenden Antrages vor Ort nochmals in Augenschein genommen. Aufgrund der Straßenführung sowie der örtlichen Gegebenheiten wurden diese Stellen als die optimalsten bewertet.

 

zu 2.1 / 2.2

Entgegen der Darstellung im Antragsschreiben wird in der Kloster-Banz-Straße nicht durch zwei, sondern durch zehn Tempo 30 Verkehrszeichen auf die geltende Höchstgeschwindigkeit hingewiesen. Wie aus dem beiliegendem Verkehrszeichenplan (Anlage 2) zu ersehen ist, sind die aus der Kloster-Banz-Straße abzweigenden Straßen bereits als Tempo-30-Zone bzw. als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert.


Die Kloster-Banz-Straße in die angrenzenden Tempo-30-Zonen zu integrieren würde dazu führen, dass die bestehende Radverkehrsachse zwischen Pödeldorfer Straße und Zollnerstraße bzw. zwischen Graf-Stauffenberg-Schulen/Eichendorff-Gymnasium und Dientzenhofer-Gymnasium/UNI-Feki, einer rechts

vor links Regelung zu unterwerfen wäre und somit der Radverkehr nicht mehr ungehindert fließen könnte. Dies würde dem „Radverkehrsprogramm Bayern 2025“ widersprechen, wonach als wesentliche Grundanforderung für die Wege des Alltagsradverkehrs u.a. Umwegfreiheit und zügiges Vorankommen zu berücksichtigen sind.

 

Ferner ist die Anordnung von Tempo 30-Zonen durch das grundsätzliche Fehlen von Lichtsignalanlagen, das ausnahmslose Fehlen von Fahrstreifenbegrenzungen und Leitlinien unterstützt. D.h. die der Schulwegsicherheit dienende und lt. Polizei nicht entbehrliche Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Kloster-Banz-Straße/Dürrwächterstraße müsste ebenso entfernt werden wie die Radfurtmarkierungen über die Dürrwächterstraße, die Eckbertstraße und die Eberhardstraße. Dementsprechend wird aus Sicht der Verwaltung die Erweiterung der Tempo-30-Zonen nicht befürwortet.

 

zu 2.3.

Die Verwaltung ist bereits am 11.10.2017 in der Arbeitsgruppe Radverkehr durch den VCD darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Benutzung des baulichen Radweges wegen parkender Fahrzeuge für den Radverkehr mit erheblichen Gefahren verbunden sei.

 

Rechtlich ist das (auch teilweise) Beparken eines Radwegs nach der StVO nicht vorgesehen. Die vom VCD angesprochene bisherige Regelung ist – auch wenn dort bisher keine Unfälle bekannt geworden sind – daher zu bereinigen.

 

In der Besprechung der Arbeitsgruppe „Routine Verkehr“ am 24.01.2018 wurde folgender Vorschlag erarbeitet:

 

Gemäß § 12 Abs. 4 StVO ist zum Parken an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Die parkenden Fahrzeuge sollen dementsprechend zukünftig auf die Fahrbahn verlegt werden. Bei einer fast durchgängigen Fahrbahnbreite von mindestens 7,50 m würden dann für den Fließ-/Begegnungsverkehr ca. 5,50 m zur Verfügung stehen. Dies ist für die Verkehrsbedeutung der Kloster-Banz-Straße völlig ausreichend. Aufgrund der zukünftig geringeren, jedoch der Entwurfssituation nach RASt 06 (Sammelstraße ohne ÖPNV) entsprechenden, Fahrbereichsbreite könnte somit die angestrebte Geschwindigkeitsverringerung erzielt werden. Begegnungsverkehr von Personenwagen wäre mit der heute bereits bestehenden Verkehrsregelung nicht beeinträchtigt. Schwerlastverkehr (Lieferverkehr) findet dort nur ausnahmsweise statt.

 

Die vorhandene durchgezogene Parkmarkierung auf dem baulichen Radweg kann erhalten werden. Lediglich an den Einmündungen muss die Markierung angepasst werden, um zukünftig als Sicherheitsstreifen zu den am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeugen zu gelten.

 

Dieser Vorschlag soll zeitnah umgesetzt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen verursacht Kosten in Höhe von ca. 300 Euro.

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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