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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1520-20

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wurde die Richtlinie für das Kommunalinvestitionsprogramm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Bayern (Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur – KIP-S) erlassen. Für den Regierungsbezirk Oberfranken wird die Fördersumme von 67,4 Mio. € als
    Gesamtsumme ohne regionale Zuordnung/Aufteilung in das Verfahren eingebracht.
    Schwerpunktmäßig soll eine an fachliche Anforderungen ausgerichtete Bewerberauswahl
    vorgenommen werden. Eine Zuweisung von Vorab-Kontingenten erfolgt nicht bei diesem
    Sonderinvestitionsprogramm.

 

Die Stadt Bamberg, der Landkreis Bamberg und der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg sind für das KIP-S-Förderprogramm antragsberechtigt. Förderbeträge von Projekten des Zweckverbandes Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg werden Stadt und Landkreis Bamberg entsprechend ihres Beteiligungsverhältnisses am Zweckverband (38 % Stadt und 62 % Landkreis) auf ihren Anteil an den KIP-S-Fördermittel von der Regierung von Oberfranken angerechnet.

 

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind von den Antragsberechtigten
Bewerbungen für Förderprojekte bis spätestens 27.04.2018 bei der Regierung von Oberfranken einzureichen. Von den fristgerecht eingereichten Bewerbungen werden von der KIP-S-Lenkungsgruppe Projekte ausgewählt, welche in das Förderprogramm aufgenommen werden. Für die ausgewählten Projekte ist innerhalb von sechs Monaten nach der Aufnahme ein detaillierter Förderantrag mit Planunterlagen und Kostenberechnung zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

Eckpunkte des Kommunalinvestitionsprogramms Schulinfrastruktur KIP-S:

 

Fördervolumen Oberfrankens:              67,4 Mio. €

 

Förderquote:bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten

 

Laufzeit:2018 bis 2023

 

 

 

Gefördert werden:

 

-                      im Förderfocus stehen Gesamtprojekte, welche durchgeplant jedoch ohne die KIP-S-Sonderfördermittel nicht umgesetzt werden können

 

-                      getrennte Bauabschnitte oder Baukörper

 

-                      alle Gebäudeteilen und Einrichtungen, die zu allgemeinbildenden Schulen gehören. Bei durch Schul- und Vereinssport genutzten Einrichtungen (wie Sporthallen) wird nur der für den Schulsport benötigte Kostenanteil durch das KIP-S-Förderprogramm bezuschusst

 

-                      Maßnahmen an kommunalen Sportstätten, sofern diese überwiegend zu Unterrichtszwecken genutzt werden

 

-                      Erweiterungen von Schulgebäuden, soweit sie der Erfüllung funktionaler oder schulfachlicher Anforderungen dienen und sie zu keiner wesentlichen kapazitätsmäßigen Aufstockung führen

 

-                      Errichtung eines Ersatzneubaus, soweit sie wirtschaftlich ist gegenüber einer
Sanierung, den Bestandsbau ersetzt und dessen räumliche Kapazität nicht wesentlich übersteigt

 

-                      ergänzende Infrastrukturmaßnahmen einschl. solcher zur Erfüllung der digitalen
Anforderungen an Schulgebäuden, soweit es sich um fest mit dem Gebäude
verbundene, nicht bewegliche Anlagen handelt

 

-                      Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit

 

-                      energetische Maßnahmen

 

-                      Maßnahmen und Einrichtungen zur Betreuung von Schülern (z.B. Horte), wenn diese der Schule zugeordnet werden können und auch die Schule durch KIP-S bezuschusst wird

 

 

 

Zuwendungsfähige Kosten:

 

-                      alle erforderlichen Bauausgaben, soweit sie den schulisch notwendigen Bereich
betreffen.

 

-                      Ausstattung, wenn sie mit dem Gebäude fest verbunden bzw. nicht beweglich ist.

 

-                      vorbereitende Arbeiten, Planungs- und Beratungsleistungen sowie investitions-vorbereitende und – begleitende Maßnahmen. Ausgaben für Architekten- und
Ingenieurleistungen, gedeckelt auf 18 % der Kostengruppen 300, 400 und 500.

 

 

 

Zeitplan:

 

27.04.2018Ende der Bewerbungsfrist

 

ca. Juli 2018Entscheidung über die Aufnahme der ausgewählten
Förderprojekte in das Förderprogramm

 

bis Jahreswende 2018/2019:Einreichung Förderantrag mit detaillierten Planungsunterlagen für ausgewählte Projekte

 

bis 31.12.2022vollständige bauliche Fertigstellung mit Abnahme.

Kann ein Projekt bis zu diesem Termin nicht baulich fertig-gestellt und abgenommen werden, so entfällt der komplette Zuschussbetrag

 

30.06.2023Fristende Vorlage des Verwendungsnachweises

 

31.12.2023                                                               Ende für die Auszahlung der Fördermittel

 

 

 

 

  1. Für die Anmeldung zum Bewerbungsverfahren sind aufgrund des nur sehr kurzen Zeitfenster von 6 Monaten zwischen Projektauswahl und Stellung des detaillierten Förderantrages nur
    Projekte geeignet, für die bereits eine Planung vorhanden ist, denn wegen vergaberechtlicher Vorgaben (VgV-Verfahren) entstehen lange Fristen bei der Planersuche. Der Stand der
    Planungen ist deshalb ein ausschlaggebendes Kriterium bei der Projektauswahl des KIP-S-Förderprogramms.

 

Förderprojekte sollen mit den zur Verfügung stehenden KIP-S-Fördermitteln ausfinanziert sein. Die Sanierung des Schulgebäudes der Graf-Stauffenberg-Schulen wäre für das
KIP-S-Förderprogramm nicht geeignet wegen des fehlenden Planungsstandes und des hohen Kostenvolumens.

 

 

 

a)   Förderprojekt der Stadt Bamberg:

 

  • Sanierung der Graf-Stauffenberg-Dreifachsporthalle

 

Die Sanierung der Dreifachsporthalle ist bereits durchgeplant. Im Jahr 2013 wurde
hierfür ein FAG-Förderantrag gestellt, welcher von der Regierung von Oberfranken baufachlich geprüft wurde. Die Umsetzung scheitert seither an der Finanzierbarkeit der Maßnahme. Antragstellung und Umsetzbarkeit im KIP-S-Förderprogramm sind
aufgrund des weit fortgeschrittenen Standes der Planungen und der Erfüllung der
weiteren Auswahlkriterien gut möglich.

 

Projektkosten Hallensanierung (nach Vorsteuerabzug)10.170.000 €             

 

zuwendungsfähige Kosten Anteil Schulsport (geschätzt)5.700.000 €

 

darauf KIP-S-Förderung 90 %5.130.000 €

 

Eigenanteil Stadt Bamberg5.040.000 €

 

 

 

 

 

 

b)   Förderprojekte des Zweckverbandes Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg:

 

Der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg hat in der Sitzung
am 07.12.2017 beschlossen, für folgende Projekte Bewerbungen zur Aufnahme in das
KIP-S-Förderprogramm zu stellen:

 

  • E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium - bauliche Brandschutzmaßnahmen und Herstellung Barrierefreiheit

 

Das Projekt am E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium ist bereits durchgeplant. Antragstellung und Umsetzbarkeit im KIP-S-Förderprogramm ist aufgrund des weit fortgeschrittenen Standes der Planungen gut möglich.

 

Projektkosten2.880.000 €

 

davon zuwendungsfähige Kosten (geschätzt)2.680.000 €

 

darauf KIP-S-Förderung 90 %2.412.000 €

 

davon Anrechnung auf Förderbudget der Stadt Bamberg916.500 €

im Verhältnis ihrer Beteiligung am Zweckverband (38%)

 

 

  • Franz-Ludwig-Gymnasium - Zaunsanierung:

 

Die Sanierung des Zaunes ist als abgrenzbarer Bauabschnitt über das KIP-S-Förderprogramm förderfähig, da die Bagatellgrenze von 50.000 € Fördersumme überschritten wird. Diese Maßnahme könnte durch das FAG-Förderprogramm nicht
gefördert werden, da die hierfür notwendige Kostenhöhe des Viertel-Neubauwertes der Schule unterschritten wird.

 

Projektkosten200.000 €

 

davon zuwendungsfähige Kosten (geschätzt)200.000 €

 

darauf KIP-S-Förderung 90 %180.000 €

 

davon Anrechnung auf Förderbudget der Stadt Bamberg68.400 €

im Verhältnis ihrer Beteiligung am Zweckverband (38%)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtrat unterstützt das im Sitzungsvortrag dargestellte Projekt Sanierung der
Graf-Stauffenberg-Dreifachsporthalle und beauftragt die Verwaltung, das Projekt zum Bewerbungsverfahren für die Aufnahme in das Kommunalinvestitionsprogramm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Bayern (KIP-S) anzumelden.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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