"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1533-20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 29.03.2018 erfolgte die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Regierung von Oberfranken hinsichtlich des in der Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2018 vorgesehenen Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen in Höhe von 18.968.336 € (Kernhaushalt: 2.750.000 €, Konversion: 16.218.336 €) sowie des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 37.493.406 (Kernhaushalt: 20.493.406 €, Konversion: 17.000.000 €).

 

Die Genehmigung erging unter folgenden Auflagen:

 

1.Etwaige über- oder außerplanmäßige Einnahmen sowie Ausgabeminderungen, die sich möglicherweise im Vollzug der Haushaltssatzung ergeben, sind vorrangig zur Finanzierung der nach dem Haushaltsplan vorgesehenen Investitionen zu verwenden und verdrängen insoweit die nach Art. 62 Abs. 3 GO nachrangige Kreditfinanzierung.

2.Beim Haushaltsvollzug während des Haushaltsjahres ist strikt darauf zu achten, dass der eingeschlagene Konsolidierungskurs nicht verlassen, sondern konsequent fortgesetzt wird. Insoweit ist auch das Konsolidierungskonzept der Stadt Bamberg, das den Weg zur Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit weisen soll, fortzuschreiben. Die in der Fortschreibung 2017 gemachten Vorschläge sind umzusetzen.

3.Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden.

4.Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist fortzuschreiben und umzusetzen.

5.Die eigenen Einnahmemöglichkeiten der Stadt sind konsequent auszunutzen.

 

 

Würdigung des Gesamthaushalts

 

„Die angespannte Finanzsituation der Stadt erfordert ein striktes Gegensteuern durch Konsolidierungsmaßnahmen. Daraus resultieren auch die Auflagen, insbesondere die Fortführung des Haushaltskonsolidierungskonzepts.“

 

 

Verwaltungshaushalt

 

Die Regierung führt aus, dass aufgrund der in den vergangenen Jahren gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen ab dem kommenden Jahr die Schlüsselzuweisungen deutlich zurückgehen werden.

 

Mit Blick auf die Steuerkraft stellt die Regierung fest, dass im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung zu verzeichnen ist.

„Die Steuerkraft der Stadt Bamberg stieg im Vergleich zu 2017 um 4,6%. Trotz dieses Anstiegs verbleibt die Stadt auf Rang 3 in Oberfranken und 20 in Bayern.“

 

Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass bei Betrachtung der Finanzkraft die Stadt Bamberg sogar weit hinter der Stadt Hof auf Rang 4 der kreisfreien Städte in Oberfranken liegt. Da die Finanzkraft auch die Umlagebelastung (Bezirksumlage) berücksichtigt, ist sie aussagekräftiger als die isolierte Betrachtung der Steuerkraft.

 

 

Verschuldung

 

Die Verschuldung im Kernhaushalt steigt innerhalb des Finanzplanungszeitraums an. Und unter Berücksichtigung des Sondertatbestands „Konversion“ erreicht die Verschuldung sogar nahezu den Landesdurchschnitt.

„Im Hinblick auf die Einmaligkeit dieses Sondertatbestands ist dies jedoch akzeptabel, es unterstreicht allerdings auch die Notwendigkeit von Konsolidierungsbemühungen.“

 

 

Freiwillige Leistungen

 

Die Regierung stellt erneut fest, dass sich die Stadt Bamberg hohe freiwillige Leistungen leistet.

„Die Gewährung der Leistungen ist regelmäßig zu überprüfen, damit sich nicht durch regelmäßige und gleichmäßige Übung ein gewisses Anspruchsdenken beim Empfänger einstellt.“

 

 

 

Wegen weiterer Einzelheiten darf auf die Anlage verwiesen werden.

 

 

Nachdem die Genehmigung der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen erneut nur unter Auflagen erteilt wurde, ist Folgendes veranlasst:

 

1.Etwaige über- oder außerplanmäßige Einnahmen sowie Ausgabeminderungen, die sich möglicherweise im Vollzug der Haushaltssatzung ergeben, sind vorrangig zur Finanzierung der nach dem Haushaltsplan vorgesehenen Investitionen zu verwenden und verdrängen insoweit die nach Art. 62 Abs. 3 GO nachrangige Kreditfinanzierung.

Damit ist die Verwendung von Mehreinnahmen und Minderausgaben zur Deckung über- und außer­planmäßiger Ausgaben nur zulässig, wenn diese Ausgaben zur Aufgabenerfüllung zwingend not­wendig und absolut - und zwar sowohl sachlich als auch zeitlich - unabweisbar bzw. unaufschiebbar sind. Mehreinnahmen und Minderausgaben können damit nicht zur Deckung neuer bzw. Aufstockung bereits vorhandener freiwilliger Leistungen herangezogen werden.

 

2.Beim Haushaltsvollzug während des Haushaltsjahres ist strikt darauf zu achten, dass der eingeschlagene Konsolidierungskurs nicht verlassen, sondern konsequent fortgesetzt wird. Insoweit ist auch das Konsolidierungskonzept der Stadt Bamberg, das den Weg zur Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit weisen soll, fortzuschreiben. Die in der Fortschreibung 2017 gemachten Vorschläge sind umzusetzen.

4.Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist fortzuschreiben und umzusetzen.

Die Vorgaben des Stadtratsbeschlusses vom 25.10.2017 (Haushaltskonsolidierung) sind deshalb strikt einzuhalten.

 

3.Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden.

Weitere freiwillige Leistungen, insbesondere aber weitere Dauerverpflichtungen, sind nicht zulässig.

 

5.Die eigenen Einnahmemöglichkeiten der Stadt sind konsequent auszunutzen.

Es ist von allen Referaten und Ämtern zu prüfen, inwieweit neue Einnahmen generiert werden können. Insbesondere ist aber auch bei allen Entscheidungen zu beachten, dass diese nicht den Wegfall bestehender Einnahmen zur Folge haben.

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erfüllung der Auflagen der Regierung von Oberfranken im Schreiben vom 29.03.2018 sicherzustellen.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht keine Kosten.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...