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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1540-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Maßnahme:

 

Bei dem Kinderhort Luise Scheppler ist aufgrund der baulichen Veränderungen in der Mittelbachstraße der Ersatzneubau veranlasst. In den Haushaltsberatungen im Dezember 2016 hat der Stadtrat für die Durchführung dieser Maßnahme eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,327 Mio € in den Haushalt 2017 eingestellt. Damit der Förderantrag für das neu zu errichtende Kinderhaus mit 40 Kindergarten- und 20 Kinderhortplätzen bei der Regierung von Oberfranken gestellt werden kann, ist die konkrete Finanzierung der Maßnahme zu beschließen.

 

  1. Kosten und Finanzierung:

 

In diesem Fall kommen 2 verschiedene Förderprogramme zum Tragen. Die Berechnung gestaltet sich daher etwas komplexer und ist in die Förderung des Anteils Kindergarten und des Anteils Kinderhort zu gliedern:


 

 

 

 




 

 

  1. Die erforderlichen Haushaltsmittel mit einem Bruttobetrag für die Stadt Bamberg von 1.795.856,00 €  werden, wie vereinbart, nach Eingang der staatlichen Mittel und Verfügbarkeit von kommunalen Finanzmitteln an den Träger ausbezahlt. Die Nettobelastung der Stadt Bamberg beträgt 347.499,00 €. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abfinanziert.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

1.         Der Bedarf von 40 Kindergartenplätzen und 20 Kinderhortplätzen nach Art. 7 BayKiBiG für das Kinderhaus Luise Scheppler, Mittelbachstraße, 96052 Bamberg, wird als notwendig anerkannt.

2.         Die Betriebsträgerschaft für  das Kinderhaus Luise Scheppler wird dem Diakonischen Werk Bamberg-Forchheim e.V. übertragen

3.         Dem Bauträger der Maßnahme, der Baugenossenschaft für den Stadt- und Landkreis Bamberg e.G., wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe in Höhe von 90% für den Kindergarten und in Höhe von 62,5% für den Kinderhort ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100% bei den Kindergartenplätzen und mit 100 % bei den Kinderhortplätzen, somit

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal1.795.856,00 €

und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90% für den Kindergarten und in Höhe von 62,5% für den Kinderhort.

4.         Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

5.         Die Stadt Bamberg stimmt der Maßnahme des Ersatzneubaus des bestehenden Kinderhortes Luise Scheppler, Mittelbachstraße 12, 96052 Bamberg durch die Baugenossenschaft für den Stadt- und Landkreis Bamberg e.G. in Art, Ausmaß und Ausführung nach vorliegender Planung zu.

6.         Dem Diakonischen Werk Bamberg-Forchheim e.V. wird ein Zuschuss zur monatlichen Nettomiete für diese Räumlichkeiten für die Dauer der Nutzung als Kinderhaus in Höhe von 3,00 €/m² erstattet. Anpassungen an Mietsteigerungen erfolgen im Verhältnis des Zuschusses zu den tatsächlichen Netto-Kaltmietkosten (46,875%).

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 1.327.000,00 € für die Deckung inForm einer Verpflichtungs-ermächtigung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist.

X

3.

Kosten in Höhe von Kosten in Höhe von  468.856,00 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

Bereitstellung der Mittel im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung i.H.v.

468.856,00 € zu Lasten der Verpflichtungsermächtigung beim Globalbetrag Kindertagesstätten

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: kindbezogene Förderung mit ca. 120.000,00 € je

Abrechnungsjahr zuzüglich Nettokaltmiete i.H.v. 30.000 €

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Diakonie und Baugenossenschaft haben sich auf eine Nettokaltmiete von 6,40 €/m² verständigt. Davon übernimmt die Stadt Bamberg 3,00 €/m². Damit beteiligt sich die Stadt neben ihrem städtischen Netto-Investitionszuschuss von 347.499 € in erheblichem Maße auch an den nicht förderfähigen Kosten.

Aufgrund der Bedeutung des Kinderhauses für die Gartenstadt wird dieses Vorgehen ausnahmsweise mitgetragen, da es auch Teil des großen Kita-Pakets ist.

 

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Anlagen

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