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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1545-61

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Beratungsfolge

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-       Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-       Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-       Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

-       Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

 

I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Anlass und Ziel der Planung

 

Auf dem Grundstück Ludwigshöhe 21 ist durch einen privaten Bauherrn die Errichtung eines neuen Wohngebäudes mit Garage und Nebenanlagen geplant. Hierfür soll das bestehende Wohnhaus samt Nebenanlagen abgerissen werden. Durch den Vorhabenträger wurde mit Schreiben vom 28.09.2017 ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt, dem der Bau- und Werksenat in seiner Sitzung vom 08.11.2017 stattgegeben hat.

 

Die Planung sieht den Neubau eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit Flachdach vor. Die Garage mit 4 Stellplätzen wird als Untergeschoss in den bestehenden Hang geschoben. Zugang und Zufahrt zum Gebäude sollen zukünftig von Süden erfolgen.

 

Das Vorhaben überschreitet das im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 46 E zulässige Maß der Nutzung wesentlich. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans ist nur ein eingeschossiger Baukörper mit Souterraingeschoss und eine gesamte Geschossfläche von maximal 250 m² zulässig. Der geplante Neubau sieht eine Geschossfläche von ca. 410 m² vor, so dass eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich ist.

 

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 46 O werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens geschaffen.

 

Der Bebauungsplan wurde als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt, da es sich um ein konkretes Vorhaben handelt. Der Bebauungsplan erfüllt hinsichtlich seiner Lage in einem Wohngebiet und seiner geringen Größe von 0,142 ha die Voraussetzungen eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung und wurde deshalb gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Von einer formellen Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichts konnte daher abgesehen werden.

 

Das Verfahren wurde aufgrund des überschaubaren Umfangs des Vorhabens mit nur einem Beteiligungsschritt (vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauBG) durchgeführt.

 

 

  1. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 08.11.2017 wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 46 O in der Fassung vom 08.11.2017 inklusive der Vorhabenpläne vom 08.11.2017 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 04.12.2017 bis einschließlich 15.01.2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus, gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

 

  1. Behandlung der Anregungen

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein:

 

A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

1.FB 6 AE, mit Schreiben vom 27.11.2017

2.Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, Sachbereich Verkehr, mit Schreiben vom 27.11.2017

3.Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung, mit Schreiben vom 29.11.2017

4.Wasserwirtschaftsamt Kronach, mit Schreiben vom 04.12.2017

5.Immobilienmanagement, mit Schreiben vom 05.12.2017

6.Bayernwerk, mit Schreiben vom 05.12.2017

7.PLEDOC GmbH, mit Schreiben vom 06.12.2017

8.Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, mit Schreiben vom 06.12.2017

9.Zentrum Welterbe, mit Schreiben vom 06.12.2017

10.Stadtjugendamt, mit Schreiben vom 11.12.2017

11.Bauordnungsamt/ Denkmalpflege, mit Schreiben vom 12.12.2017

12.Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 12.12.2017

13.Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 20.12.2017¬

14.Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 21.12.2017¬

15.Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, mit Schreiben vom 22.12.2017

16.Bauordnungsamt, mit Schreiben vom 10.01.2018

17.Vodafone Kabel Deutschland GmbH, mit Schreiben vom 10.01.2018

18.Telekom Deutschland GmbH, mit Schreiben vom 11.01.2018

19.Beirat für Menschen mit Behinderung, mit Schreiben vom 13.01.2018

20.Entsorgungs- und Baubetrieb Bamberg, mit Schreiben vom 15.01.2018

 

B. Öffentlichkeit

 

1. Bürger A, mit Schreiben vom 15.01.2018

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch und anonym behandelt.

 


  1. Änderungen und Ergänzungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 O vom 08.11.2017

 

Bedingt durch die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie aufgrund der Weiterentwicklung der Planung ergeben sich Änderungen und Ergänzungen im Bebauungsplan.

 

Auf Anregung von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Bebauungsplan die Festsetzung zur Flachdachgestaltung geändert, da eine Dachbegrünung und eine Nutzung durch Solar- oder Photovoltaikanlagen miteinander kombiniert werden können. Die Begründung wurde ebenfalls entsprechend angepasst.

 

An den Grundzügen der Planung wurde festgehalten. Auf eine erneute Auslegung kann daher verzichtet und der Bebauungsplan zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden.

 

 

  1. Durchführungsvertrag

 

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 46 O war der Abschluss eines Durchführungsvertrags zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Bamberg erforderlich.

 

Im Durchführungsvertrag wurden unter anderem Vereinbarungen zu Maßnahmen der Erschließung (Entwässerung, Stellplatznachweis, etc.), zur Freiflächengestaltung sowie die Stellung von Sicherheiten von der Verwaltung mit dem Vorhabenträger final abgestimmt.

 

Der Durchführungsvertrag liegt den Fraktionsunterlagen für die Mitglieder des Bau- und Werksenates bei und ist bereits durch den Vorhabenträger unterzeichnet.

 

 

  1. Satzungsbeschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

 

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 46 O vom 11.04.2018 bestehend aus Planzeichnung, Text und Vorhabenplänen vom 11.04.2018 sowie für die Begründung vom 11.04.2018 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

  1. Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

 

  1. Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund

 

  1. des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie
  2. der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl, I S. 3634),
  3. der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I) in der zuletzt geänderten Fassung

 

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 46 O, bestehend aus Planzeichnung mit Text vom 11.04.2018 und den Vorhabenplänen vom 11.04.2018 sowie den zugehörigen Durchführungsvertrag, als Satzung sowie die Begründung zum Bebauungsplan vom 11.04.2018.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

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Anlagen

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