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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1551-SW

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

In der Sitzung des Stadtrates am 25.10.2017 wurde über die anstehende Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) berichtet.

Die Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans wird auch insbesondere erforderlich, da der NVP ein wesentliches Element für die von der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH angestrebte Direktvergabe für die Verkehrsleistungen im Stadtgebiet Bamberg und den fünf an das Busliniennetz der STVP angeschlossenen Gemeinden ist. Im NVP definiert der Aufgabenträger Stadt Bamberg die gewünschte ÖPNV-Qualität für sein Gebiet und somit auch die Qualitätskriterien, die ein Verkehrsunternehmen erfüllen muss.

Die Teilfortschreibung des NVP wird durch eine interfraktionelle Arbeitsgruppe begleitet, in der neben den Vertretern und Vertreterinnen aus den Stadtratsfraktionen bzw. –ausschüssen die Stadtverwaltung Bamberg, die betroffenen Verkehrsunternehmen und  der Landkreis Bamberg vertreten sind.

Die interfraktionelle Arbeitsgruppe tagte bisher am 27.11.2017 und am 17.01.2018. Darüber hinaus wurde für alle Mitglieder des Stadtrates am 15.02.2018 eine Informationsveranstaltung über die bisher in der interfraktionellen Arbeitsgruppe erarbeiteten Grundlagen für die Fortschreibung des NVP angeboten.


Die bisher erarbeiteten und von der Arbeitsgruppe als zielführend bezeichneten Definitionen über

  • die ausreichende Verkehrsbedienung mit den Unterpunkten
  • Festlegung des Angebotsstandards
  • Auswahl der untersuchenden Verkehrszellen
  • Haltestelleneinzugsbereich
  • Erreichbarkeit der Ziele
  • Ziele innerhalb der Stadt Bamberg
  • Ziele außerhalb der Stadt Bamberg
  • Tagesintervalle
  • Umsteigezeiten
  • Fußwegezeiten
  • Beförderungszeiten
  • Festlegung der Bedienungshäufigkeit bei den Gebietstypen
  • die Qualitätsstandards
  • die Barrierefreiheit
  • sowie den Stand zu den grenzüberschreitenden Verkehren im Rahmen des gemeinsamen Teils zum Nahverkehrsplan von Stadt und Landkreis Bamberg

 

sind in der Anlage zum Sitzungsvortrag „Entwurf zur Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans“ näher beschrieben.

Ebenfalls finden sich in der Anlage Aussagen zu den verkehrspolitischen Zielen des Nahverkehrsplans.

Damit die Arbeiten zum Nahverkehrsplan fortgeführt werden können, ist ein Beschluss zu den bisher erarbeiteten und in der Anlage beschriebenen Festlegungen und Definitionen durch den Stadtrat zu fassen.

Wie in der Sitzung des Stadtrates am 25.10.2017 bereits vorgetragen soll im Nachgang zur Stadtratssitzung die Durchführung der Angebotsanalyse durch den Gutachter – VGN GmbH – erfolgen. Die Angebotsanalyse vergleicht das aktuell vorhandene ÖPNV-Angebot mit den vorgenannten und festgelegten Kriterien der ausreichenden Verkehrsbedienung, der Qualitätsstandards und der Barrierefreiheit und zeigt gegebenenfalls Defizite auf. Falls Defizite vorhanden sind, sind Maßnahmen zu deren Behebung zu definieren.

Nach Durchführung der Angebotsanalyse ist für Juni 2018 die dritte Sitzung der interfraktionellen Arbeitsgruppe geplant. Die Arbeitsgruppe soll dann den Gesamtentwurf zur Teilfortschreibung des NVP erarbeiten. Der Gesamtentwurf wird anschließend zur Beschlussfassung in den Stadtrat noch vor den Sommerferien eingebracht.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag


II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Bamberg nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat der Stadt Bamberg stimmt den in der Anlage zum Sitzungsvortrag genannten Festlegungen und Definitionen zur ausreichenden Verkehrsbedienung und der Qualitätsstandards sowie den verkehrspolitischen Zielen zu

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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