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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1562-65

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

1.      Geschichte

 

Die Uferdammstraße des Heinrichsdamms wurde im 19. Jahrhundert gebaut und erstreckt sich in nordöstlicher Richtung bis zum rückwärtigen Grundstück der Kleberstraße 6 (Fl.-Nr. 402). Infolge des 1. Weltkrieges kam das Vorhaben hier zum Erliegen. Der Heinrichsdamm wurde sodann wegen der Weltwirtschaftskrise und des 2. Weltkrieges nie mehr  bis zum Weidendamm durchgebaut.

 

Das Ziel, hier eine große Verbindungsstraße bauen zu wollen, ist mit dem Bebauungsplan 111 C („Tiefgarage Georgendamm“) und der Aufhebung des Bebauungsplanes 76 A  endgültig aufgegeben worden.

 

Die öffentliche Grundstücksfläche nördlich der Hauptwachstraße (Fl-Nr. 402/2) wurde in den letzten Jahrzehnten nicht öffentlich genutzt und diente lediglich als Zugang bzw. Zufahrt zu dem privaten Anwesen der Fl-Nr. 402/3 (Rückanwesen Kleberstraße 6). Zu diesem Zweck ist das städtische Flurstück 402/2 seit 10.10.1964 vermietet.

 

Aufmerksamkeit erlangte das Grundstück wieder durch den Neubau der Kettenbrücke bzw. im Zuge der Oberflächengestaltung im Umfeld der Kettenbrücke.

 

Um das Umfeld der Kettenbrücke stadtgestalterisch aufzuwerten, wurde dieser Bereich des Heinrichsdamms in das Sanierungsgebiet "Aktive Kettenbrücke - Königsstraße - Bahnhof" (AKKB) eingebunden. Die Sanierzungsziele wurden in der Vollsitzung des Stadtrates am 29.07.2009 beschlossen. Das Sanierungsgebiet trat am 14.08.2009 in Kraft.

 


Beim Neubau der Kettenbrücke wurde aus Kostengründen nur ein Teilbereich der Fl-Nr 393/2 mit Asphalt und einem Behelfszaun hergestellt. Dies stellt aber keine Dauerlösung dar. Vielmehr ist es erforderlich, die historische Mauer zu untersuchen, zu sichern und die Absturzsicherung zu gewährleisten.

 

2.      Stützmauer Heinrichsdamm

 

Die heutige Stützmauer nördlich der Kettenbrücke ist als unbewehrte Schwergewichtsmauer aus "Stampfbeton" hergestellt worden. An der Uferseite sind quatratische sowie rechteckige Facetten eingebracht, die die Mauer flächig geliedern. (Siehe Anlage 2).

 

Die Stützwand ist als Einzelbaudenkmal in der Denkmalliste kartiert.

 

2017 wurde eine Bauwerksprüfung des Ingenieurbüros Lang, Ebermannstadt sowie eine Vermessung der Stützwand und der Straßenoberfläche durch das Ingenieurbüro Wolf, Bamberg durchgeführt.

 

Darauf aufbauend wurde die technische Planung zur Sanierung der Stützwand durch das IB Lang erarbeitet. Der technische Handlungsbedarf an der Stützmauer wurde dem EBB im letzten Schadensgutachten des IB Lang im März 2018 vorgelegt.

 

Stützmauer:

An der Betonstützwand sind eine Vielzahl von Betonabplatzungen erkennbar. Auch sind bereits wenige größere Risse im Zentimeterbereich, sowie zahlreiche kleinere Risse im Millimeterbereich an der Wand vorhanden. Flächig zeigt sich Algen- und Moosbewuchs.

 

Geländer:

Unmittelbar im Anschluss an den Personenaufzug wurde im Zusammenhang mit dem  Neubau der Kettenbrücke zwar eine massive Absturzsicherung aus Stahlträgern im Verbund mit Holzplatten errichtet. Dies ist allerdings offensichtlich technisch und gestalterisch keine Dauerlösung.

 

Direkt im Anschluss an diesen Geländerabschnitt - hinter der (privaten) Toranlage - verläuft ein stark verrostetes Stahlgeländer. Vermutlich zur Verbesserung der Absturzsicherheit wurden Geländerausfachungen aus Faserzementplatten angebracht.

 

Am nördlichen Ende der Fl-Nr. 402/2 ist ein Holzgeländer vorhanden, dass ebenfalls nicht mehr den Anforderungen an eine sichere Absturzsicherung Rechnung trägt.

 

 

3.      Instandsetzungskonzept zur Sanierung der Stützmauer

 

Das Instandsetzungskonzept zur ingenieurtechnischen Sanierung der Stützwand sieht dabei folgende Einzelmaßnahmen vor:

 

-Abbau der alten Absturzsicherung

-Betonsanierung der Betonmauer mit Auftrag eines Graffitischutzes

-Sandsteinsanierung der Sandsteinmauer mit Auftrag eines Graffitischutzes

-Fugensanierung zwischen Beton- und Sandsteinmauer

-Schaffung eines bislang fehlenden Betonpfeilers an der Westseite der Stützwand

-Wiederherstellung der Absturzsicherung in Form eines Stahlgeländers 

 

Vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen an der Stützwand ist es erforderlich, dass die vorhandene (private) Toranlage vom Eigentümer rückgebaut wird. Der Rückbau wurde im Rahmen des Mietvertrages von 1964 geregelt.

 


4.      Oberflächengestaltung

 

Das Gelände wurde vermessen sowie ein Baugrundgutachten veranlasst. Die Ergebnisse liegen dem EBB vor und bilden die Grundlage für die Planungen.

 

Im Nachgang zu den durchgeführten Instandsetzungsmaßnahmen an der Stützmauer ist die Oberflächengestaltung der Grundstücke mit den Fl-Nrn. 402/2 bzw. ein Teilbereich der Fl-Nr 393/2 geplant. Grundlage stellt dabei der Gestaltungsplan des Amtes 61 - Stadtgestaltung (siehe Anlage 4) dar.

 

Die Neugestaltung sieht auf der Fl-Nr. 393/2 die Fortführung der Oberflächengestaltung analog der Hauptwachstraße mit Granitgroßsteinen und Granitriegeln vor. Der leerstehende Pavillon auf der Fl-Nr. 402/2 ist abzubrechen und das Tor rückzubauen. Auf der Fl-Nr. 402/2 ist ebenfalls eine Oberflächengestaltung mit Granitgroßsteinpflaster vorgesehen; auf die Granitriegel wird in diesem Bereich verzichtet.

 

Unmittelbar vor der nordwestlichen Mauerabgrenzung werden Stellplätze für Motorräder sowie an der flussseitigen Mauerabgrenzung Stellplätze für Fahrräder vorgesehen. Zudem soll unmittelbar neben dem vorhandenen Aufzug der Kettenbrücke wieder der Brückengedenkstein der Kettenbrücke vorgesehen werden.

 

 

5.      Kosten, Finanzierung, Förderung

 

a) Kosten

 

Ingenieurtechnische Sanierung

 

Die Kosten sind von dem Ingenieurbüro Lang, Ebermannstadt zuletzt mit Datum vom 23.02.2018 im Auftrag des Entsorgungs- und Baubetriebes ermittelt worden.

Diese betragen für die ingenieurtechnische Sanierung der Stützmauer 180.000 € (brutto, inkl. Baunebenkosten).

 

Oberflächengestaltung

 

Für die Gestaltung der Straßenoberfläche wurde das IB Wolf, Bamberg im Jahr 2017 vom EBB beauftragt. Die ermittelten Gesamtkosten der Oberflächengestaltung wurden im Jahr 2017 mit ca. 200.000 € (brutto, inkl. Baunebenkosten) geschätzt.

 

b) Finanzierung und Förderung

 

Ingenieurtechnische Sanierung

 

Die Stützmauer befindet sich im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes "AKKB". Hierdurch besteht die Möglichkeit, Mittel der Städtebauförderung aus dem Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" zu beantragen.

 

Die Stützmauer ist als Einzeldenkmal in der Denkmalliste kartiert. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat selbst keine eigenen Fördermittel, befürwortet jedoch die Sanierung. Da die Stützmauer ein Einzeldenkmal ist, wird ein Förderantrag zur Reduzierung des städtischen Anteils in der Städtebauförderung bei der Oberfrankenstiftung und zudem ein Förderantrag an die Bayerische Landesstiftung gestellt werden.


Die Höhe der Reduzierung des städtischen Anteils an der Städtebauförderung erfolgt durch die Oberfrankenstiftung im Verhältnis der Höhe des denkmalpflegerischen Mehraufwands zu den Gesamtkosten.

 

Finanzierung:

 

Bund/Länder Städtebauförderung    (60 %)

Stadt Bamberg Städtebauförderung (40 %) abzüglich Zuschuss Oberfrankenstiftung

    abzüglich Zuschuss Bayer. Landesstiftung

 

Auf der Haushaltsstelle Nr. 63000.95500 "Aktive Kettenbrücke - Königsstraße - Bahnhof" hat der Stadtrat Haushaltsmittel für die Planung und Realisierung des Vorhabens "Heinrichsdamm Nord" bereitgestellt. Aktuell stehen ca. 215.000 € zur Verfügung. Damit sind die Voraussetzungen zur Sanierung der Stützmauer im Jahr 2018 gegeben.

 

Oberflächengestaltung

 

Für die Finanzierung der Maßnahmen zur Oberflächengestaltung werden weitere Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2019 beantragt. Gleiches gilt für die Finanzierung durch Fördermittel.

 

 

  1. Formalien

 

Enge Abstimmungen mit den Denkmalschutzbehörden erfolgen kontinuierlich. Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis wurde dem EBB vom Bauordungsamtes mit Bescheid vom 20.03.2018 erteilt

 

Zudem wurde Anfang Februar 2018 ein sanierungsrechtlicher Antrag an das Amt 61 - Stadtsanierung übermittelt.

 

 

  1. Weiteres Vorgehen

 

Dem EBB liegt die Planung zur Sanierung der Stützmauer vor. Die Finanzierung ist gesichert, die Genehmigungen sowie die Förderungen sind beantragt. Sobald alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Vergabe der Bauleistung  durch den EBB erfolgen.

 

In einem ersten Abschnitt beabsichtigt der EBB im Jahr 2018 die historische Mauer "Heinrichsdamm Nord" (siehe Bauwerksplan - Anlage 3 - im Anhang) zu sanieren, sowie die Absturzssicherung wieder zu gewährleisten.

 

Die Vergabe der Bauleistung ist für Juni 2018 vorgesehen. Die Bauausführung für die Stützmauersanierung soll Mitte Juni bis Mitte August 2018 erfolgen.

 

Für die Straßenoberflächengestaltung werden für den Haushalt 2019 Mittel angemeldet, mit dem Ziel, als 2. Bauabschnitt im Jahr 2019 die Straßenbauarbeiten (siehe Lageplan - Anlage 4 - im Anhang) durchzuführen.

 

Für die Zufahrt zum Grundstück der Fl-Nr. 402/3 wird noch eine Sonderregelung getroffen.

 


 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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