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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1577-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die GAL-Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 03. Juli 2017 den in Anlage beigefügten Antrag gestellt.

 

Was die rechtlichen Rahmenbedingungen anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass es derzeit leider noch keine Ermächtigungsgrundlagen für die Umsetzung bzw. Anordnung der Verkehrszeichen gibt.

 

Beim Car-Sharing handelt es sich um keine „Fahrzeugart“ sondern um eine spezifische Fahrzeugnutzung, bei der sich mehrere Kraftfahrer für ihre Bedürfnisse ein Fahrzeug „teilen“.

 

Die Kraftfahrzeuge werden meist von Car-Sharing-Firmen (ähnlich wie bei Mietwagen) bereit gestellt und die Nutzung durch auf Dauer gerichtete Einzelverträge geregelt. Bis zur Schaffung einer gesetzlichen Ermächtigung können Parkflächen für Car-Sharing-Fahrzeuge unter Ausschluss anderer Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum nicht eingerichtet werden.

 

Dieser Stand gilt nach wie vor – es gibt noch keine offizielle Veröffentlichung eines Schildes für Car-Sharing und die erforderliche StVO-Änderung ist ebenfalls noch nicht erfolgt.

 

Über Mei Audo (Ökobil e.V.) stehen in Bamberg derzeit 21 Fahrzeuge im Stadtgebiet und zusätzliche bei Autoverleihfirmen zur Verfügung. Derzeit sind die Anbieter auf private Parkflächen, zum Beispiel mit Anmietung, angewiesen.

 

Ungeachtet dessen wird im laufenden Verkehrsentwicklungsplanverfahren durch das Stadtplanungsamt die Option von Car-Sharing-Plätzen bereits mit berücksichtigt.

Bei neuartigen Wohnformen (z.B. Mehrgenerationenwohnen), wie in der Färbergasse, mit der Besonderheit der Quartiersgarage in direkter Nachbarschaft, und bei Bauvorhaben mit Quartiersansatz im sozialen Bereich, wie beispielsweise beim Vorhaben Wohnpark am Tivolischlösschen als „Service-Wohnanlage“,nnen beim Stellplatznachweis Carsharingangebote berücksichtigt werden. Weitere Projekte befinden sich derzeit noch in der Bau- bzw. Planungsphase, so dass noch keine Erfahrungen in Bamberg gesammelt werden konnten.

 

Der Wunsch, Anreize für einen Car-Sharing Anbieter zur Anschaffung von Elektroautos bzw. hybridbetriebenen Fahrzeugen zu schaffen, ist nach der derzeitigen Haushaltssituation nicht möglich – weitere freiwillige Ausgaben dürfen durch die Stadt Bamberg nicht veranschlagt werden. Darüber hinaus wären die beihilfe- und vergaberechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, diesen Teil des Antrages im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 erneut zu behandeln.

 

Zu den im Antrag aufgeworfenen Fragen wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage Nr. 1: Die Stadtverwaltung hat die Autos von „Mei Audo“ seit Bestehen der Mitgliedschaft 46 Mal genutzt (Stand: 31.01.2018). Hauptnutzer ist die Wirtschaftsförderung mit zirka 20 Nutzungstagen, gefolgt von der Musikschule und dem Jugendamt. Eine neue Anfrage / Interessensbekundung liegt derzeit vom Standesamt vor.

 

Zu Frage Nr. 2: Die Nutzung ist (abgesehen von der erwähnten Anfrage des Standesamts) konstant geblieben.

 

Zu Frage Nr. 3: Die genauen Einsparpotentiale sind nicht bezifferbar – die genannten Ämter (Musikschule, Jugendamt und insbesondere Wirtschaftsförderung) sparen sich dadurch jedoch bislang die Anschaffung und den Unterhalt eines Dienstfahrzeuges.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Straßenverkehrsordnung geschaffen sind, wird die Verwaltung beauftragt, die Angelegenheit erneut aufzugreifen und im Umweltsenat wieder zu berichten.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 03.07.2017 ist somit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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