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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1592-20

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Zur Feststellung der Budgetergebnisse 2017 und der anschließenden Mittelbereitstellung in 2018 für die budgetierten Fachbereiche (Dienststellen und städtische Schulen) wird von der Verwaltung Folgendes vorgetragen:

 

Grundsätzliches

Rechtsgrundlage für die Budgetierung/dezentrale Mittelverantwortung bildet Nummer 5 der Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Bamberg (AFB). Hinsichtlich der Handhabung der Budgetergebnisse gilt speziell Nummer 5.5 der AFB. Danach soll bei Ausgabeeinsparungen und Mehreinnahmen, die auf organisatorische Änderungen oder neue Wege („Managementleistungen“) zurückzuführen sind, das jeweilige Amt bzw. Sachgebiet im laufenden oder im folgenden Haushaltsjahr partizipieren. Dazu soll der jeweilige Fachbereich bzw. das Amt zusätzlich zum Budgetansatz noch 50% des eingesparten bzw. zusätzlich eingenommenen Betrags erhalten. Im Fall einer Budgetüberschreitung sind die übersteigenden Beträge dem jeweiligen Fachbereich bzw. Amt dagegen voll anzulasten, d.h. das Budget wird sich um diesen Betrag verringern.

 

Dienststellen

 

Im Haushaltsjahr 2017 haben das Historische Museum, die städtische Musikschule und der Tourismus & Kongress Service ihr Budget überschritten.

Dienststelle

Überschreitung

Negativer

Vortrag zu 100%

Relative Abweichung zum Gesamtbudget

Historisches Museum

28.193,68 €

-28.193 €

2,44 %

Städtische Musikschule

73.059,41 €

-73.059 €

6,20 %

Tourismus & Kongress Service

3.462,29 €

-3.462 €

0,48 %

 

Insgesamt:          104.715,38         - 104.714         3,44 %

 

Davon ausgehend sind die Budgets dieser Dienststellen im Haushaltsjahr 2018 in Höhe der Überschreitung zu kürzen.

 

Bei den restlichen Dienststellen sind jeweils Einsparungen zu verzeichnen, d.h. die Budgets wurden gar nicht vollständig ausgeschöpft.

 

Hier wird folgender Übertrag vorgeschlagen:

 

Dienststelle

Unterschreitung

Übertrag

zu 50%

Staatliche Schulämter Stadt und Landkreis

6.258,72

3.129

E.T.A.-Hoffmann-Theater

120.505,65 €

60.252 €

Gartenamt

105.661,61 €

52.830 €

Konzert- & Kongresshalle

34.763,91

17.381

 

 

 

Insgesamt:                        267.189,89 €        133.592

 

Der Budgetübertrag des Gartenamtes wird bis zur Klärung noch offener Sachverhaltsfragen zunächst der Budgetrücklage des Gartenamtes zugeführt und gesperrt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Mittel freizugeben, sobald die offenen Fragen umfassend geklärt werden konnten.

 

Bei der Städtischen Volkshochschule ergibt sich eine Unterschreitung des Budgets von 275.005,18 €. Hier wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:

Für den Sondereffekt „Flüchtlingsbeschulung“ werden für die in 2018 anfallenden Ausgaben 90.000 € übertragen. Von den restlichen Unterschreitungen werden 50 % übertragen. Hiervon sind 60.000 € für die Sanierung der Lehrküchen zu verwenden und 32.502 € für sonstige Instandhaltungsmaßnahmen in Abstimmung mit Amt 23

 

Die Einzelheiten und Erläuterungen können der Anlage 1 entnommen werden.

 

 

Städtische Schulen

 

Die Budgets der weiterführenden Schulen sowie der Grund- und Hauptschulen weisen größtenteils Einsparungen auf.

 

Es wird vorgeschlagen, aufgrund der Geringfügigkeit der Beträge bei den Schulen 100% des das Budget unterschreitenden Betrags ins Haushaltsjahr 2018 übertragen werden.

 

Im Einzelnen:

 

Dienststelle

Unterschreitung

Übertrag

Weiterführende Schulen

29.767,54

29.765

Grund- und Hauptschulen

6.602,73

6.580

 

Insgesamt:                          36.370,27            36.345

 

Die Einzelheiten und Erläuterungen können der Anlage 2 entnommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.      Beschlussantrag:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.
  2. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

a)      Im Haushaltsjahr 2018 werden für die budgetierten Fachbereiche aufgrund der Rechnungsergebnisse 2017 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 352.456 € gemäß den Anlagen 1 und 2 wie im Sitzungsvortrag vorgeschlagen zur Verwendung für aufgabenbedingte Ausgaben bereitgestellt bzw. der Rücklage zugeführt. Die Deckung erfolgt durch Ausgabeeinsparungen bei denjenigen Dienststellen, die einen negativen Budgetvortrag bekommen und durch die Deckungsreserven.

b)      Die Verwaltung wird mit dem Vollzug beauftragt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
 

 

1.

Keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 352.456, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von r die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

Personalkosten:                Sachkosten:

 

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Anlagen

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