"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1594-65

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.Sitzungsvortrag:

 

Die Fußgängerzone ist ein zentraler Bereich des Bamberger Welterbes mit entsprechend hoher touristischer Nutzung. Daher sind in diesem Bereich sowohl aus Sicht der Gestaltung als auch aus Sicht der Sauberkeit hohe Anforderungen zu stellen.

 

Die Pflasterbeläge in der Innenstadt sind teils in gebundener Bauweise (z.B. Sandstraße), teils in ungebundener Bauweise (z.B. Vorderer Graben) hergestellt. Während die gebundene Bauweise eine wesentlich höhere Beständigkeit und Belastbarkeit aufweist, ist die Herstellung in ungebundener Bauweise aus ökologischen und ökonomischen Gründen in vielen Fällen günstiger (höhere Versickerungsfähigkeit des Untergrunds, geringerer Materialbedarf, Wiederverwendbarkeit des Pflasters nach Aufbrüchen).

 

Die Probleme mit entleerten Fugen ergeben sich insbesondere bei ungebundener Bauweise bzw. bei geschädigter gebundener Bauweise. Ist hier eine Fuge aufgrund des Schwerlastlieferverkehrs, Alters oder Frost geschädigt oder per se vollständig ungebunden hergestellt, ist ein teilweiser Verlust des Fugenmaterials durch Reinigungsarbeiten mit Kehrmaschinen nicht zu vermeiden. Dieses Problem tritt generell bei Pflasterbelägen aus Natursteinmaterial mit hoher Reinigungsintensität auf und ist auch aus anderen Städten bekannt.

Um den Schwund an Fugenmaterial möglichst gering zu halten, werden durch den Entsorgungs- und Baubetrieb in der Fußgängerzone keine Großkehrmaschinen eingesetzt, sondern leichtere Kleinkehrmaschinen. Diese sind entsprechend der Herstellerempfehlung nicht mit Stahlbesen, sondern mit weicheren, wenig abrasiven Kunststoffbesen ausgerüstet, um den Pflasterbelag und damit auch die Fugen zu schonen.

 

Wollte man den Abtrag von Fugenmaterial weiter reduzieren, käme aus heutiger Sicht einerseits der vollständige Verzicht auf maschinelle Reinigung in Frage. Dies würde aber zu einem unerwünschten, deutlich höheren Verschmutzungsgrad führen, da eine entsprechend erhöhte manuelle Reinigung wirtschaftlich und personell nicht darstellbar ist. In Bezug aufdie Gerätetechnik ist der Entsorgungs- und Baubetrieb hier in regelmäßigem Austausch mit den relevanten Herstellern, um im Fall technischer Innovationen in diesem Bereich entsprechend reagieren zu können.

 

Anderseits wäre eine Änderung der Bauweise hin zu gebundener Oberfläche denkbar, wie sie aktuell im Bereich der Franz-Ludwig-Straße auf Höhe des C&A realisiert wurde. Dies ist jedoch nur durch vollständigen einen Neubau möglich.

 

Detailansicht Franz-Ludwig-Straße

 

Bautechnisch wäre im Rahmen von Unterhaltsarbeiten auch ein Vergießen der vorhandenen Pflasterfugen mit nachgiebigem, bituminösem Material möglich, welches nicht durch die Kehrmaschinen entfernt werden kann. Diese Art der Fugenverfüllung kam in der Elisabethenstraße zum Leinritt hin zum Einsatz. Negativ sticht hier allerdings das dabei entstehende, klobig wirkende schwarze Gittermuster heraus, sodass von einem großflächigen Einsatz aus optischen Gründen abzuraten ist. Einzelne Versuche mit grauem Bitumen sind aufgrund der deutlich höheren Kosten und des unverhältnismäßig hohen Aufwands in der Herstellung auf kleine Probeflächen beschränkt geblieben.

 

 

Detailansicht Elisabethenstraße

 

Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit wird der Entsorgungs- und Baubetrieb in diesem Jahr planmäßig im Rahmen des laufenden Unterhalts beginnen, die Fugen in der Fußgängerzone wieder zu verfüllen. Dabei ist zu beachten, dass das Fugenmaterial an den bestehenden Untergrund bzw. die jeweilige Bauweise angepasst sein muss. Daher kann das Fugenmaterial nicht beliebig gewählt werden.

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Entsorgungs- und Baubetriebs zur Kenntnis.

 

  1. Der Antrag der Fraktion Bamberger Bürger-Block e.V. vom 08.01.2018 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...