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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1613-30

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Nach der oben genannten Schöffenbekanntmachung stellen die Gemeinden vor jeder Amtsperiode eine Vorschlagsliste für Schöffen auf.

 

Der Präsident des Landgerichtes Bamberg hat mit Schreiben vom 17.01.2018 mitgeteilt, dass die von der Stadt Bamberg bis zum 05.06.2018 aufzustellende Vorschlagsliste 40 Personen enthalten muss.

 

Die Verwaltung hat daraufhin im Rathaus Journal interessierte Bamberger Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, sich für das Amt einer Schöffin / eines Schöffen zur Verfügung zu stellen.

 

Insgesamt haben sich 126 Personen ordnungsgemäß für die Ausübung dieses Ehrenamtes beworben.

 

Nach der Schöffenbekanntmachung sind die eingehenden Bewerbungen von der Verwaltung dem Stadtrat vorzulegen.

 

Eine Vorauswahl der Bewerbungen durch die Verwaltung ist hierbei nicht zulässig.

 

Beschlussvorschläge sind jedoch möglich. Soweit begründete Bedenken gegen eine Bewerbung bestehen, kann von der Verwaltung darauf hingewiesen werden. Eine Erstellung dieser Vorschlagsliste nach dem Zufallsprinzip, insbesondere im Losverfahren, ist unzulässig.

 

Die Verwaltung hat deshalb eine Aufstellung aller sich bewerbenden Personen nach Eingang der Bewerbung erstellt und mit Schreiben vom 08.03.2018 sämtlichen Fraktion des Bamberger Stadtrats übersandt.

 

Nach der Schöffenbekanntmachung soll die Vorschlagsliste alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

 

Die Verwaltung hat deshalb vorgeschlagen, eine Auswahl nach den Kriterien Geschlecht, Berufsgruppe und Altersgruppe vorzunehmen.

Über die Aufnahme von Personen in die Schöffenvorschlagsliste der Stadt Bamberg beschließt der Bamberger Stadtrat mit der Mehrheit von 2/3 seiner anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates.

 

Von den insgesamt 126 eingegangenen Bewerbungen waren 51 Frauen und 75 Männer.

 

Auf die einzelnen Berufsgruppen entfielen:

 

53 Arbeiter / Angestellte

11 Beamte

25 Rentner / Pensionisten

  4 Hausfrauen / Hausmänner

13 Selbständige

20 Akademiker.

 

Personen, die als ehrenamtliche Schöffen berufen werden, sollen zu Beginn der Amtsperiode (= 01.01.2019) mindestens 25 Jahre und höchstens 70 Jahre alt sein.

 

Bei einer Aufteilung dieser 45 Jahre in drei gleiche Kategorien ergeben sich für die

 

Geburtsjahrgänge von 1978 - 199319 Personen

Geburtsjahrgänge von 1962 - 197742 Personen

Geburtsjahrgänge von 1948 - 196165 Personen

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Die von der Verwaltung erstellte Auflistung aller eingegangenen Bewerbungen (Anlage 1) hat zur Kenntnis gedient.

 

2.Die hieraus von den Fraktionen des Bamberger Stadtrates erarbeitete Vorschlagsliste der Stadt Bamberg (Anlage 2) wird hiermit genehmigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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