"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1616-61

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.Sitzungsvortrag:

 

Zuletzt wurde in der Sitzung des Umweltsenates am 27.02.2018 ein Sachstandsbericht gegeben (VO/2018/1476-61). Dort wurde der Entwurf des „Fahrradprogramms 2018“ verabschiedet und die Behandlung im Fahrradforum beschlossen.

Im Fahrradforum am 1. März 2018 wurde der Entwurf des „Fahrradprogramms 2018“ mit den jeweiligen Maßnahmenpaketen vorgestellt. Mit dem Fahrradprogramm 2018 bestand auch dort Einverständnis.

Am 16.04.2018 ist die Genehmigung des Haushaltes 2018 durch die Regierung von Oberfranken bei der Stadt Bamberg eingetroffen. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Inangriffnahme des Fahrradprogramms 2018 erfüllt.

 

1.Sachstand zum Maßnahmen-Paket 2018
(entsprechend Beschluss Vollsitzung 31.01.2018, Punkt 3)

a. Image-Kampagne

Die Ausschreibungsunterlagen zur Kampagne Fahrradstadt Bamberg einschließlich Erarbeitung des Logos wurden ressortübergreifend und mit der Initiative abgestimmt und an eine Auswahl geeigneter Büros mit der Bitte um Angebotsabgabe verschickt.

b. Herstellung von zusätzlichen Fahrradbügeln / Fahrradparkplätzen

Fahrradbügel

Zwei Standorte sind umgesetzt, Gaustadter Hauptstraße (7 Radbügel) und Luisenstraße (5 Radbügel). Zur Umsetzung ressortübergreifend und mit den jeweiligen Bürgervereinen abgestimmt sind derzeit weitere 11 Standorte mit 50 Radbügeln. Hierfür stehen beim EBB noch rund 30 Radbügel bereit.

Zur Umsetzung weiterer Standorte für Fahrradparken ist die Bestellung neuer Radbügel erforderlich. Kostenangebot für 100 neue Standardbügel und 10 Bügel herausnehmbares Modell liegt bei ca. 6.000 € (brutto). Zwischen Redaktionsschluss dieser Vorlage und Senatssitzung wird der Auftrag voraussichtlich erteilt worden sein.

Die Realisierung von den oben dargestellten Fahrradabstellplätzen an 13 Standorten verteilt sich auf folgenden Flächen:

  • Gehwegflächen:

Für neun Standorte werden Flächen auf Gehwegen genutzt.

In allen Fällen wird auf die Einhaltung von Mindestbreiten der verbleibenden Gehwegfläche geachtet.

  • Kfz-Stellplätze:

Bei vier Standorten werden insgesamt sechs Kfz-Stellplätze benötigt, jeweils ein Stellplatz mit Mischnutzung, Lizenz- und Dauerstellplatz, zzgl. drei ehemalige Lizenzstellplätze, die zwischenzeitlich bereits als Ersatzradstellplätze für das Clavius Gymnasium genutzt wurden. Grundsätzlich wird jeder Standort, an dem ein Kfz-Stellplatz entfällt, geprüft ob Ausweisungsquoten bei Lizenzen bzw. Mischnutzungen weiterhin eingehalten werden bzw. Ersatzstellplätze erforderlich sind. Im Rahmen der mündlichen Präsentation wird auch auf die konkreten Standorte eingegangen.

 

„Car Bike Port“ (Abstellanlage mit Kfz-Silhouette):

Der Standort wurde im Fahrradforum am 1.3.2018 abgestimmt, die Abstellanlage wird in der Parkbucht Am Kranen realisiert (in Einbahnrichtung erster Stellplatz / der aktuell hier vorhandene allgemeine Behindertenstellplatz wird in derselben Parkbucht auf Höhe Uni Teilbibliothek verlegt). Der Lieferauftrag ist erteilt, als voraussichtliches Lieferdatum wurde die KW 19 zuzüglich der Transportdauer der Spedition (i.d.R. 3-6 Arbeitstage) genannt. Es wird die Montage mit Umbeschilderung und Ummarkierung durch den EBB folgen.

 

Weiteres Vorgehen:

Zwischen Redaktionsschluss dieser Vorlage und Senatssitzung werden voraussichtlich weitere Standorte ressortübergreifend koordiniert worden sein.

 

c. Ausweisen von neuen Fahrradstraßen

Folgende Prüfergebnisse liegen vor:

Am Leinritt:Abschnitt zwischen Hotel Residenzschloss und Einmündung Schweinfurter Str. wird als gemeinsamer Geh- und Radweg (Zufahrt Kfz frei) ausgewiesen. Damit wird die Lücke zwischen den im Anschluss schon bestehenden Geh- und Radwegen geschlossen (Routine Verkehr 21.02.2018)

Judenstr.:Zur abschließenden Prüfung ist eine Verkehrszählung erforderlich (Durchführung geplant Anfang Mai 2018)

Generalsgasse-Zinkenwörth-Schillerplatz:
Diese Straßenzüge können bis auf weiteres nicht als Fahrradstraßen ausgewiesen werden. Ein höhengleicher Ausbau (insbesondere an den Engstellen Zinkenwörth und Generalsgasse) müsste zuvor abgeschlossen sein. Eine Finanzierung ist nicht absehbar.

• Fahrradquartier Mayersche Gärtnerei:
Die Maria-Ward-Straße, die Anna-Maria-Junius-Straße und der verlängerte Weidendamm werden als Fahrradstraßen ausgewiesen, bestehende Verkehrsberuhigte Bereiche bleiben Bestand. Die Idee des „Fahrradquartiers Mayersche Gärtnerei“ folgt insbesondere einem Wunsch der Initiative. Die verkehrsrechtliche Anordnung liegt vor. Die Verkehrszeichen sind bestellt. Vor Umsetzung der Beschilderung und Markierung wird ein Anwohnerinformationsschreiben an alle Haushalte verteilt. Ein Medientermin des Oberbürgermeisters ist vorgesehen.

Färbergasse (Abschnitt Tocklergasse bis Mittelstr.):
Ausweisen als Fahrradstraße möglich, auch ohne bauliche Umgestaltung (Ergebnis Routine Verkehr 21.03.2018)

• Klosterstr.:Die Fahrradstraße endet bisher an der Einmündung Spiegelgraben und soll bis zur Einmündung Ludwigstraße verlängert werden (Ergebnis Routine Verkehr 21.03.2018)

 

 

 

• Fahrradquartier Bamberg-Mitte:
In diesem Zusammenhang – vor dem Versetzen von Schildern und der Anbringung von Markierungen – werden die übrigen Schnittstellen bzw. die restlichen „Zone 30“-Abschnitte in diesem Quartier geprüft. Durch die Ausweitung der bereits bestehenden Fahrradstraßen in Bamberg-Mitte wäre ein Fahrradquartier Bamberg-Mitte (zwischen Ludwig-, Luitpold-, König-, Memmelsdorferstraße) ohne größeren Beschilderungsaufwand in diesem Zuge möglich (Austausch „Zone 30“ durch „Fahrradstraße / Kfz frei“, bestehende Verkehrsberuhigte Bereiche bleiben Bestand). Bis zur Senatssitzung liegt möglicherweise ein neuer Sachstand vor.

Herrenstraße-Schranne-Geyerswörthplatz-Lugbank-Untere Karolinenstraße:
Der gesamte Bereich wird zu Fahrradstraßen mit Beibehaltung der Einbahnstraßenbeschilderung in der Lugbank sowie der Herrenstraße (südlicher Abschnitt). Die Abgrenzung erfolgt im Bereich der Karolinenstraße/Domplatz dort, wo der Domplatz in die Karolinenstraße übergeht mit dem Zeichen Beginn Fahrradstraße mit Zusatzzeichen „6 - 22 Uhr Kfz frei“ (Uhrzeit angepasst nach Fertigstellung Sutte). Von der LSA Schranne aus Beginn/Ende kurz vor Einmündung Lugbank. Die Bodenmarkierungen werden nur dort aufgebracht, wo der Belag dies technisch ermöglicht bzw. die Kreuzungsgeometrie dies eindeutig abbildet.

 

d. Errichtung einer Radzählanlage

Auf der Grundlage technischer Voraussetzungen ist eine Vorauswahl von möglichen Standorten getroffen worden, um daraus einen Standort auszuwählen. Die konkrete technische Eignung dieser Standorte wird im Rahmen der personellen Ressourcen gemeinsam mit dem Anbieter abgeklärt.

 

e. Sicherheit an Kreuzungen

Insgesamt sind die Radunfallzahlen 2017 zum ersten Mal seit drei Jahren wieder leicht gesunken:

In der Radunfallstatistik sind in 2017 folgende Kreuzungen / Einmündungen auffällig geworden:

  • Annastraße / Starkenfeldstraße
  • Abfahrt B22 Münchner Ring / Buger Straße (unsignalisierter Ast)
  • Lichtenhaidestraße / Margaretendamm
  • Europabrücke / Margaretendamm

Die Maßnahmen an der Einmündung Annastraße wurden Anfang April umgesetzt (Beschluss Umweltsenat 14.11.2017, s. VO/2017/1172-31). Die weiteren Unfallhäufungspunkte werden in der Routine Verkehr am 25.04.2018 behandelt.
Neue Rotmarkierungen am Berliner Ring / Kronacher Straße sind bereits behördenübergreifend koordiniert und werden im Rahmen der personellen Ressourcen bzw. der Witterungslage verwirklicht.

 

 

Im Fahrradforum am 01.03.2018 wurde der aktuelle Sachstand zur Umsetzung von „ARAS“
(aufgeweitete Radaufstellstreifen vor Lichtsignalanlagen) vorgestellt:

 

f. AGFK-Mitgliedschaft

Mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom 16.03.2018 hat sich die Stadt Bamberg um die Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen in Bayern beworben. Eine Aufnahme in den Verein kann nach erfolgreicher Vorbereisung stattfinden. Derzeit findet die Abstimmung des Vorbereisungstermins statt, voraussichtlich wird diese Anfang Juni 2018 erfolgen. Dazu muss spätestens vier Wochen vorher der AGFK-Geschäftsstelle eine umfangreiche Zusammenstellung über den Nachweis der Erfüllung der Aufnahmekriterien des Vereins vorliegen. Die Vorbereisung dient dazu, der Kommune eine Rückmeldung zum Stand der Radverkehrsförderung zu geben, damit die Hauptbereisung dann mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich absolviert werden kann. Nach der Vorbereisung erfolgt mit einem Beschluss des AGFK Bayern Vorstands (voraussichtlich im Sept./Okt. 2018) die Aufnahme in den Verein (zahlendes Mitglied). Innerhalb von vier Jahren erfolgt die Durchführung der Hauptbereisung mit abschließender Prüfung der Bewertungskommission, ob die Kommune den Aufnahmekriterien gerecht wird. Ist dies erfolgreich, wird die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ verliehen. Der Titel hat sieben Jahre Bestand.

 

g. Umsetzung „Förderprogramm Lasten-Pedelecs“

Laut Information des Umweltamtes liegen aktuell (Stand 16.04.2018) neun Anträge vor, die Förderung ist damit für einen weiteren Antrag gesichert. Zusätzliche Anträge können gestellt werden. Diese werden auf eine Warteliste gesetzt.

 

h. Runder Tisch Lange Straße

Es wird im Mai ein Runder Tisch zur zukünftigen Verkehrsführung unter besonderer Berücksichtigung des Radverkehrs stattfinden. Voraussichtlich wird im Juli ein Folgetermin stattfinden.

 

i. Wilhelmsplatz-Schönleinsplatz

Für den Abschnitt Wilhelmsplatz bis Schönleinsplatz liegt für die Radverkehrsführung stadteinwärts ein erster Vorentwurf vor, der in der nächsten Routine Verkehr verwaltungsintern und in der AG Rad mit den Verkehrsverbänden jeweils am 25.04.2018 diskutiert wird.

 


Förderprogramm „Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr“:

Um an dem Bundeswettbewerb 2018 teilnehmen zu können, ist bis zum 15.05.2018 eine Bewerbung (Skizze) einzureichen. Es soll das Gesamtprojekt Kapuzinerstraße – Markusplatz, einschließlich Lichtsignalanlagen, Fahrradparken und E-Bike-Ladestationen zu einer Projektskizze zusammengestellt.

Der Fördersatz beträgt bis zu 90%.

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Verkehrssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 160.000 € (brutto) für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan unter der Haushaltsstelle 63000.96000 gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Loading...