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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1620-5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit den Haushaltsberatungen für das Jahr 2016 wurde ein Integrationsfond zur Förderung besonderer Projekte zur Integration von Menschen in Höhe von 50.000 Euro eingerichtet. Die nicht verausgabten Gelder wurden in den Haushaltsberatungen der Folgejahre überführt und für das Jahr 2018 aufgestockt. Es stehen 52.583,89 € auf der Haushaltsstelle zur Verfügung.

 

Bisher wurden sechs Maßnahmen gefördert:

 

In 2016

-          Zuschuss für Asylsozialberatungen der AWO (5.000 €)

-          Zuschuss für Asylsozialberatungen der Caritas (5.000 €)

-          Projekt „Bamberg im Takt“ an iSo (2.000 €)

-          Zuschuss für die Begegnungsstätte Haus.Frieden von Freund statt fremd (6.500 €)

In 2017

-          Netzwerkarbeit für Freund statt fremd (5.400 €)

-          Sprachförderangebot für Kinder mit Asylhintergrund in den Sommerferien für AWO, iSo und Freund statt fremd (1.700 €)

Um die Vergabe der Gelder zu regeln und den Vergabeprozess zu strukturieren wurde die beigefügte Richtlinie im Sozialreferat erstellt (siehe Anlage 1). In wichtigen und begründeten Einzelfällen kann von den Richtlinien abgewichen werden. Der Integrationsfond soll all den Projekten und Angeboten Gelder zur Verfügung stellen, denen keinerlei anderen Fördermöglichkeiten offen stehen, die jedoch für eine Integration neuzugewanderter Menschen in unsere Stadtgesellschaft notwendig sind. Es werden folgende inhaltliche Schwerpunkte gesetzt:

 

1.) die Sprachförderung (insbesondere für Kinder, Jugendliche oder Frauen)

2.) die Integrationsförderung in soziokulturelle Freizeitstrukturen (z.B. in Sport- und Kulturvereine)

 

In der Anlage finden Sie die Regelungen zur Vergabe der Mittel im Integrationsfond.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1. Der Familien- und Integrationssenat nimmt die Vergaberegelungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Der Familien- und Integrationssenat stimmt den Vergaberegelungen für den Integrationsfond zu.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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