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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1627-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Der Sozialdienst Kath. Frauen Bamberg e.V. hat im letzten Jahr bereits angekündigt, dass nach nunmehr 22 Jahren Betrieb einige größere Sanierungsmaßnahmen für seine Kindertagesstätte Arche Noah anstehen.

 

Mit Antrag vom 22.03.2018 beantragt der SKF Bamberg e.V. folgende Maßnahmen zu bezuschussen:

 

Bodenbelagsarbeiten

Malerarbeiten Innen und Außen

Heizkörper- und Elektroinstallationsarbeiten

 

Insgesamt betragen die Kosten für diese Maßnahmen 67.106,00 €. Nach den Richtlinien der Stadt Bamberg über die Gewährung von freiwilligen Investitionszuschüssen ist bei Kosten von über 30.000,00 € ein Beschluss des Stadtrates bei Vorbehandlung im Jugendhilfeausschuss erforderlich. Die zwingende Notwendigkeit der Durchführung dieser Sanierungsmaßnahmen wird seitens des Stadtjugendamtes anerkannt.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dem Sozialdienst Kath. Frauen Bamberg e.V. für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen einen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, also insgesamt maximal 33.553,00 € zu gewähren. Aufgrund der beim Stadtjugendamt angemeldeten umfangreichen Maßnahmen, zum Teil mit erheblichen sechsstelligen Kostenaufwänden, musste das organisatorische Zuschussprocedere für die Freiwilligen Investitionskostenzuschüsse angepasst werden.

 

Die neue Regelung lautet wie folgt:

 

Die Bewilligung der Maßnahmen wird künftig zwar dem Grunde nach ausgesprochen; soweit die Maßnahmekosten über 30.000,00 € liegen nach einem entsprechenden Beschluss des Jugendhilfeausschusses und des Stadtrates. Allerdings erfolgt die Auszahlung des Zuschusses in mehreren Tranchen, verteilt auf das laufende und/oder künftige Haushaltsjahre. Die Zahlungen in den künftigen Haushaltsjahren stehen unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die jährlich durch den Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen werden.

 

Hierdurch kann sich die Abfinanzierung insbesondere größerer Maßnahmen über mehrere Jahre erstrecken, bis der städtische Anteil vollends beglichen ist. Ebenfalls kann dies bei kleineren Maßnahmen dazu führen, dass diese nicht mehr im beantragten Jahr abgewickelt werden können, sofern die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bereits vollständig ausgeschöpft sind.

 

Aus diesem Grund bittet die Verwaltung um nachfolgenden Beschluss.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

2.Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

2.1Dem Sozialdienst Kath. Frauen Bamberg e.V. zu den Sanierungsmaßnahmen in seiner Kindertagesstätte Arche Noah, einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal bis zu einem Betrag von 33.553,00 € zu gewähren.

2.2Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt ratenweise und vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 20.000,00 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  13.553,00 € Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise besteht Einverständnis.

 

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Anlagen

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