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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1639-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Der Präsident des Landgerichts Bamberg hat das Stadtjugendamt mit Schreiben vom 17.01.2018 aufgefordert, mindestens 32 Personen als Jugendschöffen für die Amtsdauer 2019 bis 2023 vorzuschlagen.

 

Für die Jugendkammer beim Landgericht Bamberg und für das Jugendschöffengericht sind als Hauptjugendschöffen bzw. als Hilfsjugendschöffen mindestens je 16 Frauen und 16 Männer durch den Jugendhilfeausschuss zu benennen, wobei die genannte Mindestzahl nicht wesentlich überschritten werden sollte.

 

Die vorgeschlagenen Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Im übrigen müssen sie die üblichen Voraussetzungen für die Berufung zum Schöffenamt erfüllen.

 

Die Bestimmungen sind in § 35 des Jugendgerichtsgesetzes und in § 40 des Gerichtsverfassungs-gesetzes, sowie in einer neuen Jugendschöffenbekanntmachung der Bayer. Staatsministerien der Justiz und für Verbraucherschutz und des Inneren vom 07.11.2012, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 25. Oktober 2017, festgelegt. Aus dem als Anlage beigefügten Merkblatt ergeben sich die wesentlichen Vorschriften.

 

Um Staatsbürger aller Bevölkerungskreise zu gewinnen, die für das Amt des Jugendschöffen besonderes Interesse zeigen, erfolgten öffentliche Aufrufe für die Abgabe von Vorschlägen bzw. Bewerbungen im redaktionellen Teil des Fränkischen Tages, im Rathausjournal und in den Werbezeitungen.

 

Es gingen beim Stadtjugendamt Bamberg Vorschläge und Bewerbungen von insgesamt 48 Personen ein.

 

Die beigefügte Vorschlagsliste umfasst alle Namen ohne genauere Prüfung. Lediglich offensichtlich fehlerhafte und abzuweisende Vorschläge haben wir ausgesondert oder sind von den Betroffenen zurückgezogen worden.

 

Die Vorschlagsliste haben wir getrennt nach

 

a)Frauen26 Personen

b)Männer22 Personen

In der letzten Spalte auf der Vorschlagsliste finden Sie die Angaben der Bewerber über die erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung, die wir teilweise sehr raffen mussten. Auf Wunsch jedoch können Angaben, soweit vom Bewerber im Antragsformular dazu weiteres ausgeführt wurde, mündlich nachergänzt werden.

 

Ein aus fachlicher Sicht erstellter Vorschlag der Verwaltung des Jugendamtes ist in den jeweiligen Bewerberlisten farblich durch eine Unterlegung in grau gekennzeichnet. Er soll der Erleichterung des Auswahlverfahrens dienen, keinesfalls aber dem Vorschlagsrecht des Jugendhilfeausschusses vorgreifen.

 

Unter Ziff. 5.1 "Auswahl der vorzuschlagenden Personen" führt die Jugendschöffenbekanntmachung aus:

 

"Bei der Auswahl der erzieherisch befähigten und in der Jugenderziehung erfahrenen Personen ist es nicht angezeigt, Angehörige bestimmter Berufsgruppen (z.B. Lehrer oder Angehörige der Jugendämter) zu stark zu bevorzugen. Vielmehr sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder berücksichtigt werden."

 

Die Vorschläge der Verwaltung des Jugendamtes geben bei den männlichen Bewerbern eine Altersstreuung von 33 bis 68 Jahren sowie bei den Bewerberinnen von 47 bis 63 Jahren wieder. Ihrer Profession nach sind handwerkliche, erzieherische, sozialfürsorgerische, kaufmännische, verwaltende, heilende, lehrende und Ingenieur-Berufe vertreten.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte aller stimmberechtigter Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.

 

Es müssen deshalb mindestens 8 beschließende Mitglieder die Vorschlagsliste annehmen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt Kenntnis von der der Einladung beigefügten Listen der beim Stadtjugendamt eingegangenen Vorschläge und Bewerbungen für das Amt eines Jugendschöffen der Amtsperiode 2019 bis 2023. Die vorgelegte Liste umfasst 26 Frauen und 22 Männer.

 

  1. Die hieraus erarbeitete Vorschlagsliste wird genehmigt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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