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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1650-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 10.07.2017 (Anlage) hat die GAL-Stadtratsfraktion eine Anfrage zur Situation hinsichtlich Kurzzeit-Notunterkünfte für junge Erwachsene in der Stadt Bamberg gestellt.

 

Im Vorgriff auf die weiteren Ausführungen darf an dieser Stelle zuerst auf die grundsätzliche Unterscheidung der jeweiligen Möglichkeiten für Jugendliche unter 18 Jahren und junge Menschen über 18 Jahren hingewiesen werden.

 

Bei Jugendlichen unter 18 Jahren haben diese jederzeit die Möglichkeit sich in einer Notsituation, die einen Verbleib in der elterlichen Wohnung ausschließt, an das Jugendamt zu wenden und dort Hilfe und Unterstützung in Form einer Inobhutnahme zu erhalten. Diese Inobhutnahme erfolgt dann in einer entsprechenden Jugendhilfeeinrichtung, zu der die oder der Jugendliche durch Mitarbeitende des Stadtjugendamtes gebracht werden. Das Stadtjugendamt Bamberg ist durch die Rufbereitschaft an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden erreichbar und kann so  auch in diesen Fällen rasch Unterstützung leisten. Da das Stadtjugendamt Bamberg jedoch selbst keine Jugendhilfeeinrichtung betreibt, kann auch nicht – wie in dem in der Anfrage genanntem Beispiel der Stadt Nürnberg – die Jugendhilfeeinrichtung selbständig vom Jugendlichen aufgesucht werden.

 

Nachfolge Angebote stehen jungen Menschen über 18 Jahren zur Verfügung:

 

Hier sind die städtischen Einrichtungen für Obdachlose in der Theresienstraße und der Sutte zu nennen. Die hierfür notwendigen Übernachtungsscheine werden während der Dienstzeiten durch das Jobcenter Stadt Bamberg ausgestellt, außerhalb der Dienstzeiten durch die Polizei. Die Einrichtungen werden durch das Amt für soziale Angelegenheiten betrieben. Als Ansprechpartner für die Nutzer steht ein Sozialpädagoge zur Verfügung. Die Inanspruchnahme von jungen Menschen zwischen 18 und 26 Jahren ist jedoch in beiden Einrichtungen äußerst selten. Ein besonderer, nicht gedeckter Bedarf wird seitens des Amtes für soziale Angelegenheiten nicht gesehen.

 

Als weitere Unterstützungsmöglichkeit ist auch die Wärmestube Menschen in Not zu nennen. Diese bietet an sieben Tagen die Woche die Möglichkeit zur Gesprächen und Erstberatung, Essensausgabe und insbesondere die Beratung bei Behördenangelegenheiten sowie die Unterstützung bei der Wohnungssuche. Daneben besteht auch das Angebot von Übergangswohnen für 5 Personen, wobei diese Plätze nicht kurzfristig zur Verfügung stehen.

 

Der Verein für Jugendhilfe hatte von 2009 bis 2016 sein Projekt „Start – Begleitetes Wohnen für junge Volljährige“. Dieses Angebot richtete sich an junge Volljährige die akut von Wohnungslosigkeit bedroht oder ohne feste Unterkunft waren. Ihnen wurde neben der Möglichkeit, die drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden auch Unterstützung zur selbstständigen Lebensführung, Festigung der sozialen Kompetenzen und Förderung der Eigenverantwortung geboten.

 

Das Bestehen der Einrichtung war von Anfang an mit viel Arbeit, Engagement und Einsatz verbunden. Der Erfolg hierbei hängt sehr stark von der Eigenmotivation der jungen Volljährigen ab. Durch die sich ständig verändernden Anforderungen und den knappen Ressourcen des Vereins musste das Projekt eingestellt werden.

 

Welcher Bedarf wird gesehen?

Grundsätzlich wird hier seitens Streetwork eine Zahl von bis zu 6 jungen Menschen genannt, wobei diese alle über 18 Jahre sind und daher auf die o.g. Möglichkeiten hinsichtlich einer Übernachtungsmöglichkeit zurückgreifen könnten. Die Unterstützung und Beratung erfolgt – sofern diese gewünscht ist – auch durch Streetwork, z.B. in Form von Begleitung zu Wohnungsunternehmen, Behörden etc.

 

Die vorhandenen Angebote und die Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen sind aus Sicht der Verwaltung ausreichend und bedarfsgerecht.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Sitzungsvortrag der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 10.07.2017 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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