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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1653-A6

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Der Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e.V. (DiCV) plante im Jahr 2009 die Modernisierung und maßvolle Erweiterung seiner Einrichtungen am Jakobsberg. Zur Umsetzung dieses Vorhabens wurde ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Maßnahmen zum Ausgleich der baulichen Verdichtung wurden im Bebauungsplan Nr. 20 festgesetzt.

 

Das Bebauungsplanverfahren erbrachte, dass die Versorgung der Einrichtung mit Stellplätzen nicht ausreichend war und - wegen des Anteils von Schülern über 18 Jahren der ruhende Kfz-Verkehr deutlich zunehmen und dies zu eine Verschlechterung der Verkehrssituation am Jakobsberg führen würde.

 

Um die Problemstellungen der Verdichtung und des Verkehrs zu lösen, wurden mit dem DiCV 2009 und 2013 städtebauliche Verträge abgeschlossen.

 

 

1. Maßnahmen zum Ausgleich der baulichen Verdichtung

Zum Ausgleich der baulichen Verdichtung wurde vereinbart, dass die ursprünglich geplante Turnhalle nicht gebaut und die Kapelle zurückgebaut wird. Der sogenannte „Turm“ war bis zur Herstellung des Ersatzneubaus der Kindertagesstätte vollständig rückzubauen. Der bisher als Stellfläche genutzte Sportplatz war ebenfalls rückzubauen und zu begrünen. Außerdem muss die Fläche des „Turms“, die zukünftig für Stellplätze genutzt wird, begrünt und optisch in das Gesamtbild eingebunden werden. Die vertragliche Vereinbarung, den sogenannten „Turm“ rückzubauen, wurde im September 2017 erfüllt. Damit sind wesentliche städtebauliche Verbesserungen erzielt worden.

 


„Turm“ – Vorher - Zustand

 

 

„Turm“ – Nachher - Zustand

 


2. Maßnahmen zur Stellplatzproblematik und Entzerrung der allgemeinen Verkehrssituation

 

a) Der DiCV verpflichtete sich vertraglich, 52 Stellplätze mit bereichsbezogener Zuweisung auf dem Vorhabengebiet zu errichten, wobei nach Abschluss der Baumaßnahme der Kita 59 Stellplätze zur Verfügung stehen werden.

 

Es wurden 52 Stellplätze Anfang April benutzbar errichtet. Derzeit werden noch einige Stellplätze von Baufahrzeugen belegt. Die Stellplätze werden aber voraussichtlich bis Ende Mai vollständig benutzbar sein.

 

b) Zur Entzerrung der allgemeinen Verkehrssituation wurde vereinbart, den Unterrichtsbeginn der Schulen der DiCV von 08.00 Uhr auf 08.15 zu verschieben. Weiterhin verständigten sich die Parteien darauf, dass der DiCV ab dem Schuljahr 2013/2014 den Schülern und Studierenden nachgewiesene Kosten für Monats- bzw. Jahresfahrkarten der Stadtwerke Bamberg Verkehrs und Park GmbH bis zu einer Höhe von 124,00 € je Schuljahr (unter Anwendung entsprechenden Anpassungsklausel) bezuschusst. Die Schüler sind jeweils zum Schuljahresbeginn auf diese Möglichkeit schriftlich und mündlich hinzuweisen und ein analoger Hinweis ist dauerhaft auf der Homepage der Schulen zu veröffentlichen. (Das ursprünglich vereinbarte Semesterticket mit Einsatz eines Sonderbus hatte sich in der Praxis als untauglich erwiesen).

 

Der Bau- und Werksenat erhielt in der Sitzung am 06.12.2016 von der Verwaltung einen Erfahrungsbericht über die Erreichung des städtebaulichen Ziels, den Kfz-Verkehrs durch Bezuschussung der Fahrtkosten für Schülerinnen, Schüler und Studierende der Fachakademie für Sozialpädagogik (FAKS) und der Berufsfachschule für Altenpflege (BFSA) des Caritasverbandes für die Erzdiözese e. V. (DiCV) zu reduzieren (VO/2016/0580-A6).

 

Fazit des Berichts war, dass über die Jahre des Beobachtungszeitraums von 2013 bis 2016 der Zuspruch der Schüler/-innen und Studierenden auf das Angebot der Bezuschussung der Fahrtkosten stetig gestiegen ist. Dieser Trend hat sich auch im Schuljahr 2016/2017 fortgesetzt. 59 Studierende der FAKS und des Modellversuchs OptiPrax sowie 8 Schüler/-innen der BFSA haben dieses Angebot angenommen, die Zuschüsse beliefen sich auf 5.307,90 € und 788,00 €, damit auf insgesamt 6.095,90 €. Die Zahl der Zuschussnehmer hat sich im Vergleich zum Jahr 2015/2016 noch einmal um 14 erhöht.

 

Die in der Sitzung am 06.12.2016 gezogene Schlussfolgerung, dass der innovative und vorbildliche Ansatz einer Beeinflussung der Verkehrsmittelwahl über die Regelung von ÖPNV-Zuschüssen in städtebaulichen Verträgen erfolgreich verläuft, wird mit dieser Entwicklung bestätigt.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

     Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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