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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1655-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Ausgangslage und bisherige Stadtratsbehandlung:

 

Seit dem Wegfall des Festplatzes an der Breitenau im Zuge der Neuansiedlung der Firma Brose prüft die die Verwaltung mögliche Ersatzflächen für künftige Plärrerveranstaltungen.

 

Der Bamberger Frühling (Plärrer) fand von 2014 bis 2016 zunächst mit Zustimmung der US-Armee, dann durch ein Mietverhältnis mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), auf dem Gelände des ehemaligen US-Motorpools an der Zollnerstraße statt.

 

Ab dem Jahr 2017 steht nunmehr, nachdem der Motorpool als zentraler Parkplatz des BPOLAFZ Bamberg benötigt wird, dort keine Fläche mehr zur Durchführung eines Plärrers oder anderer Veranstaltungen zur Verfügung.

 

Dem Stadtrat wurde seit 30.11.2016 mit mehreren Sachstandsberichten, zuletzt in der Sitzung am 29.03.2017, über die Ergebnisse der bisherigen Bemühungen der Flächensondierungen berichtet. Dabei wurden auch die aus den Reihen des Stadtrats geäußerten Vorschläge und Anregungen berücksichtigt und geprüft. Bislang konnte trotz intensiver Suche keine geeignete Ersatzfläche gefunden werden.

 

Mit dieser Sitzungsvorlage soll ein aktueller Sachstandsbericht gegeben werden.

 

  1. Rahmenbedingungen

 

An die Beschaffenheit der Fläche für die Ausrichtung der beiden Volksfeste (Bamberger Frühling und Herbstplärrer) sowie einer nicht feststehenden Anzahl von Zirkus-Gastspielen oder ähnlichen Veranstaltungen, sind die folgenden Mindestanforderungen zu stellen:

 

A.Im Zusammenhang belegbare Fläche von mindestens 20.000 m².

B.Ausreichend dimensionierte Strom-Infrastruktur (ca. alle 50 m ein 300-Ampere-Anschluss).

C.Wasser / Abwasseranschlüsse.

D.Flächenbefestigung.

E.Zwei Rettungswege und Umzäunung / Absperrung zur Vermeidung „wilder“ Nutzungen.

F.Rund 200 zu den Veranstaltungen tatsächliche verfügbare Stellplätze in der Nähe (dies bedeutet zusätzlich rund 2.000m² Flächenbedarf inkl. Erschließungsflächen).

 

  1. Bislang wurden folgende Standorte auf ihre Eignung anhand der geschilderten Rahmenbedingungen geprüft:

 

1.Ehem. Bundessortenamt

2.ehemaliges HWKW-Gelände

3.ehemaliges Maisel-Gelände

4.Teil der ehem. MUNA

5.unbebaute Fläche der Fa. Brose

6.Parkfläche in der Hafenstraße

7.Fläche Lagarde Kaserne

8.Metalluk

9.Ehem. „Motorpool“ (Parkplatz „P2“ der BPOL)

 

Bereits zu einem früheren Zeitpunkt wurden folgende Flächen ausgeschieden:

 

- Maxplatz

- Jahnwiese

- Am Tännig

- P+R Kronacher Straße

- Stadionvorplatz

 

Eine Zusammenstellung aller Standorte findet sich in Anlage 10.

 

 

  1. Ergebnisse der Eignungsprüfungen der Flächen Nr. 1 bis 9:

 

Nr. 1 Bundessortenamt (Galgenfuhr, siehe Luftbild Anlage 1)

 

a)        Lage:

Das ehemalige Bundessortenamt liegt angrenzend an die Straße „In der Südflur“ auf einer Fläche von rund 25.000 m², im Eigentum der Bürgerspitalstiftung/Stadt Bamberg.

 

b)        Infrastruktur:

Um die Fläche als Veranstaltungsfläche nutzen zu können, müsste der bestandskräftige Bauleitplan geändert werden. Ein Nachbarschaftskonflikt bezüglich der Lärmbelästigung der Anwohner ist wahrscheinlich. Ein Lärmschutzgutachten ist zwingend einzuholen.

 

Das Grundstück mit der Fl.Nr. 4407 grenzt an das Wasserschutzgebiet „Gereuther Wiesen“ an. Bei der an das Grundstück angrenzenden Hecke handelt es sich um ein geschütztes Biotop. Besonders problematisch stellt sich die Erschließung des Geländes dar, da die Zufahrt über ein schmales stiftisches Grundstück verliefe. Diese würde gleichzeitig auch als Flucht- und Rettungsweg fungieren. Die Sparten Strom, Wasser und Abwasser wären komplett neu herzustellen.

 

Als Ausgleich für eine erforderliche Flächenversiegelung (Grünfläche), müsste im Gegenzug eine neue Fläche mit einer Größe von ca. 4.000 m² als Grünfläche (Eingriffsausgleich) geschaffen werden.

 

c)        Fazit:

Auf Grund der äußerst problematischen Erschließung (Zufahrt, Fluchtweg, Strom, Wasser, Abwasser) und der angrenzenden Wasserschutzgebietsproblematik ist die Fläche nicht zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen als Festplatz nutzbar zu machen. Zudem ist vorgesehen, dort das städtische Gartenamt anzusiedeln.

 

 

Nr. 2 Ehemaliges HWKW-Gelände (Memmelsdorfer Straße – Post, siehe Luftbild Anlage 2)

 

a)        Lage:

Die Fläche ist insgesamt zu klein und zudem auf Grund der mittigen Teilung durch eine nichtsperrbare Durchfahrtsstraße nicht als Veranstaltungsfläche geeignet. Zudem gehören die Flächen verschiedenen Eigentümern und müssten von diesen daher entweder angemietet und erworben werden.

 

b)        Fazit:

Diese Fläche steht für eine Nutzung nicht zur Verfügung.

 

Nr. 3 Ehemaliges Maisel-Gelände (Moosstraße mit der Fl.Nr. 4610, siehe Plan Anlage 3)

 

a)        Lage:

Diese Fläche befindet sich in der Moosstraße auf Höhe der Hausnr. 46 und umfasst rund 6.600 m². Auf dieser Fläche befindet sich ein denkmalgeschütztes Haus. Die vorhandene Begrünung ist als schützenswert einzustufen.

 

b)        Fazit:

Aufgrund der geringen Größe und des geschützten Gebäudebestandes ist die Fläche nicht nutzbar.

 

Nr. 4 Teil der ehem. MUNA (Geisfelder Straße, siehe Luftbild Anlage 4)

 

a)        Lage:

Zur Nutzung der ehem. Muna-Fläche liegt ein Antrag der BBB-Stadtratsfraktion vom 11.04.2018 (Anlage 12) vor. Dessen Ansinnen ist es, in den Planungen der zukünftigen Nutzung der Konversionsflächen ein Grundstück für ein Festplatzgelände („Plärrer“) zu berücksichtigen. Dabei soll auch eine Fläche für eine entsprechende Parkierungsanlage vorgesehen werden.

 

b)        Fazit:

Nach dem Ergebnis der Bürgerentscheide vom 18.11.2018 ist derzeit eine Nutzbarkeit des MUNA-Geländes grundsätzlich nicht gegeben.

 

Nr. 5 Fläche der Fa. Brose (Memmelsdorfer Straße, Fl.Nr. 549/19, siehe Luftbild Anlage 5)

 

a)        Lage:

Die Fläche wurde an die Firma Brose verkauft.

 

b)        Fazit

Diese Fläche steht nicht zur Verfügung.

 

Nr. 6 Parkfläche in der Hafenstraße (neben der Haus-Nr. 15, Fl.Nr. 7121/31, siehe Plan Anlage 6)

 

a)        Lage:

Die Fläche ist rund 6.900 m² groß. Eigentümer ist die Bayernhafen GmbH & Co. KG, die diese Fläche für Speditions-LKWs als Parkfläche nutzt.

 

b)        Fazit:

Diese Fläche befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Bamberg und weist auch nicht die erforderliche Mindestgröße auf. Sie ist daher nicht geeignet.

 

Nr. 7 Fläche Lagarde Kaserne (siehe Plan Anlage 7)

 

a)        Lage:

Ab Oktober 2018 werden für ca. 3 Jahre Rückbautätigkeiten durchgeführt. Ein Großteil der rund 6.900m² umfassenden Flächen wird für die Baustelleneinrichtung bzw. zur Umsetzung des Abbruch- und Recyclingmanagements zwingend benötigt. Künftig ist eine Überplanung und Bebauung der Fläche entsprechend dem Rahmenplan für den Lagarde-Campus beabsichtigt.

b)        Fazit:

Diese Fläche weist zum einen nicht die erforderliche Mindestgröße auf. Zum anderen widerspricht die Nutzung den Vorgaben des aktuellen Rahmenplanes. Auch steht zu befürchten, dass sich ein Festbetrieb nicht mit den vorgesehenen künftigen Nutzungen kompatibel wäre. Daher steht auch diese Fläche nicht für eine Festplatznutzung zur Verfügung.

 

Nr. 8 Metalluk:

 

a)        Lage:

Das Grundstück liegt verkehrsgünstig im Bereich der Kreuzung Berliner Ring und Moosstraße. Bei dem Betriebsgrundstück (Metallverarbeitung) handelt es sich um eine Gewerbefläche, die nicht im Eigentum der Stadt Bamberg steht und derzeit mit Industriegebäuden bebaut ist. Die aus drei Flurstücken bestehende Grundfläche beträgt insgesamt ca. 12.170 m² (vgl. Anlage 8). Die benachbarte Freifläche (vgl. Anlage 9) steht im Eigentum zweier Privatpersonen. Die diesbezügliche Grundfläche beträgt ca. 6.810 m². Die Flächen zusammen hätten damit ca. 18.980 m² und blieben somit unter der erforderlichen Mindestgröße von 22.000 m².

 

b)        Weitere Informationen:

Um diese Flächen überhaupt nutzbar machen zu können, müssten diese erworben und erschlossen werden. Die hierfür öffentlich erforderlichen Aufwendungen können nur grob überschlägig ermittelt werden:

Bei einem aktuellen Bodenrichtwert für Gewerbeflächen an dem Standort von 150 €/m² ergeben sich Erwerbskosten von über 2,8 Mio. € für sämtliche Teilflächen. Hinzu käme noch ein Ersatz für die bestehenden Gebäude (die ein ‚dritter‘ Erwerber für seinen Zwecke ja auch nutzen könnte). Für eine Nutzung als Veranstaltungsfläche müssten diese Gebäude jedoch noch abgebrochen und anschließend als Festplatz hergerichtet werden, was nochmals mit zusätzlichen Kosten für Abbruch und Erschließung verbunden wäre.

 

c)        Fazit:

Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Kosten (mindestens rund 2,8 Mio. € für das Grundstück und zusätzlichen Aufwendungen zum Ausgleich der Gebäudewerte sowie Abbruch- und Herstellungskosten für einen Festplatz) sowie der zu kleinen Grundfläche erscheint dieser Standort nicht wirtschaftlich entwickelbar. Zusätzlich müsste auf die gegenüber liegende Wohnbebauung Rücksicht genommen und entsprechende Immissionsgutachten sowie ggf. entsprechende Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden.

 

Nr. 9. Ehem. „Motorpool“ bzw. P2 / 6. BPOLAFZ Bamberg:

 

a)        Lage:

Entsprechend dem Beschluss des Stadtrates vom 08.02.2018 hat die Verwaltung erneut den Parkplatz „P2“ an der Zollnerstraße auf dem Gelände der Bundespolizei geprüft. Hierzu mussten noch grundlegende Fragen geklärt werden, denn z.B. eine Reparatur des Zaunes und eine dauerhafte Stromversorgung durch die Marktbehörde – beides kostenintensive Maßnahmen - setzen voraus, dass eine mehrfache Nutzung möglich ist. Gleichzeitig kann der Ausweichparkplatz im Bereich der Lagarde-Kaserne aus dem unter Nr. 7 genannten Gründen nicht mehr angeboten werden. Herr Berufsm. Stadtrat Haupt hat daher bereits am 27.03.2018 mit Herrn Polizeidirektor Lehmann telefoniert und die Angelegenheit mit ihm besprochen. Herr Polizeidirektor Lehmann teilte damals mit, dass bereits 2100 Anwärterinnen und Anwärter im BPOLAFZ untergebracht sind. Im September 2018 sind weitere Anwärter/innen hinzukommen, sodass sich momentan in der Einrichtung ständig zwischen 2200 und 2500 Personen befinden. Angesichts der bestehenden Planungen zum Ausbau der Bundespolizei und der damit verbundenen Ausbildung der Nachwuchskräfte ist davon auszugehen, dass diese hohe Auslastung von 2500 Personen bis zum Jahr 2025 anhalten wird. Vor diesem Hintergrund gibt es derzeit keinerlei Möglichkeit, den Parkplatz P2 (ehem. „Motorpool“) als Festgelände zur Verfügung zu stellen, vor allem auch unter dem Aspekt, dass seitens der Stadt Bamberg in zumutbarer Nähe kein Ausweichparkplatz angeboten werden kann.

 

 

 

b)        Fazit:

Der Parkplatz P2 auf dem Gelände des BPOLAFZ (ehem. „Motorpool“) steht für eine Nutzung nicht zur Verfügung.

 

Weitere Flächen

 

Die SPD-Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 16.07.2018 den Antrag gestellt, dass die Stadtverwaltung als möglichen neuen Standort für einen Frühlingsplärrer die Jahnwiese prüfen solle (vgl. Anlage 13).

 

Der Bereich der Jahnwiese wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt untersucht. Über das Ergebnis wurde in der Sitzung vom 30.11.2016 berichtet. Aufgrund des erneuten Antrags soll das Prüfungsergebnis im Folgenden nochmals wiederholt werden:

 

a)        Lage:

Die Jahnwiese liegt reizvoll auf einer Halbinsel zwischen zwei Wasserarmen und grenzt unmittelbar an das FFH-Schutzgebiet Bamberger Hain an. Sie besteht aus Rasenflächen, mit bereits vorhandener Infrastruktur (z.B. Bolzplatz, Liegewiese, Beach-Volleyballplatz, Spielplatz und Skateranlage) sowie Gehölzen und Bäumen. Die ca. 9.000 m2 verbleibende Fläche könnte daher nur eingeschränkt belegt werden und liegt zudem deutlich unter der Mindestgröße. Die Jahnwiese ist ein äußerst beliebter Aufenthaltsort für viele Bamberger. Sie steht in begrenztem Rahmen auch bisher schon für kleine bis mittlere Veranstaltungen zur Verfügung.

Die Jahnwiese ist, wie der Name schon sagt, nicht befestigt. Dies macht ihren Charme aus und ist kein Problem, soweit adäquate Veranstaltungen dort stattfinden. Wie der Stellungnahme des Garten- und Friedhofsamtes (Anlage 11) jedoch zu entnehmen ist, wäre sie der Belastung durch das Gewicht der Buden und Fahrgeschäfte nicht gewachsen und müsste befestigt werden.

 

b)        Infrastruktur:

 

aa)          Abstellfläche Schaustellerfahrzeuge:

Es gibt keine geeigneten Flächen, um die Wohnwägen und Zugfahrzeuge der Schausteller unterzubringen. Die öffentlichen Parkplätze beim Vereinsheim des TSG sind dazu nicht ausreichend und sollen zudem für Besucher des Volksfestes und des Hains zu Verfügung stehen.

 

bb)     Parkflächen Besucher:

Zur Verfügung stehen max. 90 Parkplätze. Diese sollen aber den Bedarf für die Besucher des Hain und der Sportstätten des TSG abdecken. Kommen hier noch die Besucher des Volksfestes dazu, sind die Stellplätze bei weitem nicht ausreichend. Weitere Parkmöglichkeiten z.B. an der Galgenfuhr, sind nicht vorhanden.

Über den Gehweg entlang des Kanals ist die Jahnwiese zwar mit dem P+R-Anlage Heinrichsdamm ver- und damit mittelbar an den ÖPNV angebunden, jedoch ist dieser Weg nach Einbruch der Dunkelheit nicht beleuchtet. Das sich daraus ergebende Sicherheitsrisiko hat bereits in der Vergangenheit Veranstalter vor Probleme gestellt.

 

cc)          Strom:

Vorhanden sind Anschlüsse mit einer Leistung von 100 Ampere. Dies ist bei weitem nicht ausreichend für den Bedarf attraktiver Fahrgeschäfte. Hier müssten die Leitungen für die erforderliche Leistung deutlich ertüchtigt werden.

 

dd)     Wasser:

Vorhanden ist ein Hydrant. Hierüber ist die Versorgung eines Volksfestes, das einschließlich Auf- und Abbau über etwa vier Wochen mit Trinkwasser versorgt werden muss, nicht ausreichend sichergestellt. Auch hier bestünde Investitionsbedarf, mindestens für die Verlegung lebensmittelsicherer, oberirdischer Schläuche.

 

ee)          Abwasser:

Auch die Abwasserversorgung ist für eine Veranstaltung dieser Art und Dauer ungeeignet und müsste entsprechend ertüchtigt werden.

 

 

ff)     Sonstige Auswirkungen:

Bisher finden auf der Jahnwiese jährlich ca. 10 kleinere bis mittlere Veranstaltungen statt. Diese sind eng mit den Sicherheits- und Umweltbehörden abgestimmt. Dennoch gibt es bereits jetzt Beschwerden von den Bewohnern Bugs und aus dem Wohnbereich jenseits des linken Regnitzarms. Insofern ist bei einer 17-tägigen Veranstaltung mit Musik, Soundeffekten und den berühmten, von einem zünftigen Volksfest nicht wegzudenkende, Durchsagen der Fahrgeschäftebetreiber mit einer nicht unerheblichen Belastung der Anwohner zu rechnen.

Auch naturschutzfachlich ist eine Begrenzung der Veranstaltungsanzahl und –intensität (insbesondere im Hinblick auf Lärm und Lichteffekte) erforderlich, da im Umfeld des Schutzgebiets Hain sensiblen Arten (z.B. Fledermäuse) leben, welche von dem Festbetrieb nicht unbeeinträchtigt blieben. Das Umweltamt nimmt dazu wie folgt Stellung:

 

„Die Jahnwiese wird vom Naturschutz (Untere Naturschutzbehörde und Naturschutzbeirat) für Veranstaltungen kleiner und mittlerer Dimensionen mit geringen und ggf. zeitlich stark beschränkten Lärm- und Lichtemissionen für geeignet gehalten, nicht aber für Großveranstaltungen mit dauerhaften, mehr als einwöchigen Emissionen dieser Art. Für FFH-Gebiete (Natura 2000) wie den Hain besteht anders als bei sonstigen Schutzgebieten ein Umgebungsschutz. Bei Einwirkungen von außen, die die Erhaltungsziele erheblich beeinträchtigen können (die Möglichkeit reicht aus), ist eine Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.

 

In der Vergangenheit gelang es mit politischer Unterstützung und Beschlussfassung des Naturschutzbeirates, alle für den Hain konzipierten Veranstaltungen, die eine elektronische Verstärkung erforderlich machen, auf die Jahnwiese zu verlagern. Diese spielt also als Ausweichplatz eine große Rolle. Diese Funktion sollte auch weiterhin gewährleistet sein, um Veranstaltungen, die im Hain aus Naturschutz- und Naherholungsgründen nicht möglich sind, durchführen zu können.

 

Der Naturschutz schließt sich daher der Einschätzung des Gartenamtes, dass die Jahnwiese als Plärrerplatz nicht geeignet ist, uneingeschränkt an.“

 

gg)     Sicherheitsrecht:

Wegen der Halbinsellage können auch keine großen Veranstaltungen abgehalten werden, da die Flucht- und Rettungswege hierfür nicht ausreichend dimensioniert wären.

 

c)        Fazit:

Die nutzbare Fläche der Jahnwiese ist nicht ausreichend für ein Volksfest, wie es der Plärrer in der Vergangenheit war. Für eine Veranstaltung von 17 Tagen mit einem hoffentlich hohen Besucheraufkommen sind jedoch gleichzeitig die vorhandenen Flucht- und Rettungswege nicht ausreichend dimensioniert, so dass für die gesamte Veranstaltungsdauer Wasserrettungsmaßnahmen vorgehalten werden müssten. In die Infrastruktur müssten erhebliche Investitionen getätigt werden, um sie zweckmäßig auszurichten. Schließlich ist eine Befestigung der Jahnweise ein Ausschlusskriterium. Ihr Charme und ihr Charakter als Naherholungsgebiet wären damit ein für alle Mal verloren; Veranstaltungen, die gut ins Grüne passen, wären dann nicht mehr möglich.

 

Aufgrund des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.07.2018 wurden das Gartenamt wie auch die Fachkraft für Naturschutz des Umweltamtes um Stellungnahme dahingehend gebeten, ob sich an den jeweiligen fachlichen Einschätzungen seit dem Jahr 2016 Änderungen ergeben haben.

Beide Fachdienststellen halten an den vormals getroffenen Bewertungen fest und halten die Jahnwiese weiterhin für ungeeignet.

 

Das Gartenamt führt ergänzend aus, dass z.B. das erstmals 2018 stattgefundene „Frühlingsfest“ gezeigt habe, dass für die Jahnwiese eine Grenze erreicht bzw. überschritten wurde.

Die Nutzung der Jahnwiese als Plärrerplatz brächte eine ungleich größere Belastung mit sich. Die Fläche müsste befestigt/geschottert werden, um eine zu starke Beschädigung der Grünanlage nebst Gehölze zu vermeiden.

 

 

Der gesamte Bereich mit Bolz- und Spielplatz, Grillstelle etc. ist ein wichtiges, ganzjähriges Naherholungsgebiet für die gesamte Bamberger Bevölkerung, das erhalten bleiben soll. Die Nutzung der Jahnwiese als Veranstaltungsgelände für den Plärrer ist aus vorgenannten Gründen nicht möglich. Die Erschaffung eines befestigten Festplatzes auf der Jahnwiese wird seitens der Verwaltung abgelehnt.

 

  1. Weitere Vorgehensweise:

 

Wie mit dieser Sitzungsvorlage geschildert, stehen derzeit keine als künftige Veranstaltungsflächen für die Durchführung der „Plärrer“ geeignete Flächen im Stadtgebiet zur Verfügung. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Flächen verfügbar sein müssen und die Veranstaltungsdurchführung gewisse Anforderungen an die Fläche stellt und die Ertüchtigung der Flächen auch wirtschaftlich vertretbar möglich sein muss. Dies ist bei den bislang geprüften Flächen leider nicht der Fall.

 

Die Verwaltung wird weiterhin mögliche Standorte auf ihre Eignung prüfen und dem Stadtrat weiter berichten. Aktuell sind allerdings keine öffentlichen wie privaten Standorte im Stadtgebiet ersichtlich.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Vortrag der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

  1. Der Antrag der BBB-Stadtratsfraktion vom 11.04.2018 sowie der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.07.2018 sind geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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