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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1676-R1

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

1. Entwicklung der ehemaligen Offizierssiedlung:

 

In der Sitzung des Finanzsenates am 24.04.2018 (nicht-öffentlich) wurde die Verwaltung zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages zum Erwerb der Fläche der ehemaligen Offizierssiedlung nebst der Bestellung von Dienstbarkeiten zur Ver- und Entsorgung der Kauffläche ermächtigt. Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages im Notariat Dr. Bord erfolgte am 11.05.2018. Aufgrund der Höhe des Kaufpreises ist im vorliegenden Fall die Genehmigung des Bundesministeriums der Finanzen erforderlich, welche ihrerseits wiederum von der Genehmigung durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages abhängig ist. Nach den Erfahrungen mit dem Erwerb des Teilbereiches „Lagarde“ ist von einem Zeitraum von voraussichtlich drei bis fünf Monaten zu kalkulieren.

Über die Erteilung der Genehmigung wird die Stadt Bamberg durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) informiert. Mit der anschließenden Zahlung des Kaufpreises erfolgt der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten. Aufgrund der Vorgabe der BImA, das vor einer Genehmigung des Kaufvertrages durch die zuständigen Gremien nicht mit Arbeiten an den Gebäuden begonnen werden darf, kann auch - wie im Falle der ehemaligen Pines Housing Area (jetzt: Am Föhrenhain) noch möglich - nicht mit vorbereitenden Sanierungsmaßnahmen durch die Stadtbau GmbH Bamberg begonnen werden. Diese Tätigkeiten können daher erst nach dem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten begonnen und durchgeführt werden. Die Gebäude werden durch die Stadtbau GmbH saniert und anschließend dem Mietwohnungsmarkt zugeführt.

 

 

2. Entwicklung Lagarde-Campus:

 

2.1 Versorgung des Geländes mit Fernwärme:

 

Eines der wesentlichen Ziele von Stadt und Stadtwerken bei der Entwicklung des Lagarde-Campus war und ist die Implementierung eines nachhaltigen Energieversorgungs-konzeptes. Vor diesem Hintergrund haben die Stadtwerke Bamberg mit dem Zweckverband Müllheizkraftwerk frühzeitig entsprechende Verhandlungen zur Versorgung des Lagarde-Campus mit Fernwärme geführt. Nach erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen konnte in der Sitzung des Zweckverbandes Müllheizkraftwerk am 15.05.2018 (nicht-öffentlich) eine grundsätzliche Weichenstellung durch Beschluss der Zweckverbandsversammlung erreicht werden. Demzufolge wird mit den Stadtwerken Bamberg für das Lagarde-Gelände ein langfristiger Belieferungsvertrag über Fernwärme abgeschlossen. Damit verpflichtet sich der Zweckverband, einen wesentlichen Teil seiner freien Produktionskapazität für die Versorgung des Lagarde-Campus zu verwenden. Im Gegenzug verpflichten sich die Stadtwerke, das zusätzlich aus der Versorgung des Lagarde-Geländes entstehende Besicherungsrisiko für den Zweckverband - z.B. aus dem Wegfall von Müllmengen - zu übernehmen. Der konkrete Abschluss der entsprechenden Vereinbarungen steht aktuell noch aus, soll jedoch zeitnah erfolgen.

 

Im Ergebnis wird mit dieser Vorgehensweise den Stadtwerken als Infrastrukturdienstleister mit breiter Angebotspalette die Verteilung der Wärme des MHKW mit eigenem Markt- und Kundenzugang auch im Bereich der ehemaligen Lagarde-Kaserne ermöglicht. Im Bereich der Weißenburgstraße besteht bereits ein Fernwärme-Anschluss, welcher wieder aktiviert werden muss. Damit konnte eine Lösung erreicht werden, welche sowohl den Belangen der Stadtwerke, als auch den Belangen des MHKW gleichermaßen Rechnung trägt. Wesentlich ist insofern, dass mit dem Abschluss der Vereinbarung zwischen MHKW und Stadtwerken die Wärmeversorgung des Lagarde-Geländes ökologisch sinnvoll und energetisch nutzungsoptimiert erfolgen kann.

 

 

2.2 Mittelfristige Planungsperspektive (Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 19.06.2017):

 

Im Hinblick auf die Perspektive einer mittelfristigen Planung liegt ein Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 19.06.2017 (Anlage 1) vor. Inhaltlich hat sich der Konversionssenat bereits in verschiedenen Sitzungen mit Teilaspekten des Antrags, insbesondere hinsichtlich der Frage nach Vorgaben für den gesamten Rahmenplan des Lagarde-Gebietes sowie der Vorgaben für das Investorenauswahlverfahren (IAV) auseinandergesetzt. Bislang erfolgte jedoch noch keine abschließende geschäftsordnungsgemäße Behandlung.

 

Hinsichtlich der Festlegungen für den Bereich des Lagarde-Campus gilt der aktuelle Rahmenplan aus dem Workshop vom 28.04.2018. Das seitens der Stadtwerke erarbeitete Energie- und Mobilitäts-Konzept ist Grundlage des IAV und für die Entwicklung des gesamten Areals. Konkrete bauleitplanerische Festsetzungen, explizit wurden im Antrag Bildungs- und Jugendeinrichtungen genannt, bleiben den Instrumentarien der rechtlich verbindlichen Bauleitplanung nach dem BauGB vorbehalten. Hier darf auch nicht dem jeweiligen Abwägungsprozess vorgegriffen werden. Allgemeine, nicht rechtsverbindliche, Aussagen sind innerhalb des Rahmenplanes möglich. Das „Qualitätshandbuch Lagarde-Campus“ vom Dezember 2017 trifft grundsätzlich Aussagen zu den im Antrag genannten sowie zu zahlreichen weiteren Punkten.

Hinsichtlich der Blockrandbebauung im Bereich „Weißenburgstraße / Zollnerstraße“ finden Gespräche mit Interessierten mit dem Ziel einer schnellen Entwicklung statt. Hierzu wird die Verwaltung weiter berichten.

 

 

3. Entwicklung 6. BPOLAFZ:

 

Hinsichtlich der städtischen Forderung nach Aufnahme der Planungen für einen künftigen Regelbetrieb liegen auch aktuell keine neuen Erkenntnisse vor. Zum 01.09.2018 wird der Höchststand an Bundespolizeianwärterinnen und -anwärtern sowie Personal mit voraussichtlich über 2.200 Anwärterinnen und Anwärtern sowie bis zu 800 Personen Personal, insgesamt rund 3.000 Personen, erreicht werden. Aufgrund der auf Bundesebene noch nicht abgeschlossenen Diskussion über künftige Aufgaben und Personalstärke der Bundespolizei, kann derzeit seriös keine Aussage getroffen werden, wie lange der Zeitraum der Phase der Spitzenbelastung konkret andauern wird. Bekannt ist lediglich, wie in der Sitzung des Konversionssenates am 07.02.2018 bereits berichtet, dass die Phase der Spitzenauslastung länger andauern wird, als bislang angenommen.

 

Hinsichtlich der geplanten Einrichtung einer so genannten „KLE-Fläche“ (Komplexe Lebensbedrohliche Einsatzlagen) am Standort Bamberg liegen derzeit noch keine abschließenden Informationen vor. Wie berichtet, ist eine derartige Einrichtung im Bereich der ehemaligen Warner Barracks IV im Bereich des gemeindefreien Gebietes, östlich der BAB 73 seitens der Bundespolizei ins Auge gefasst worden. Diskutiert wurde neben dem Standort Bamberg auch der Standort Schweinfurt. Nach den mündlich der Stadt Bamberg von Seiten der Bundespolizei vorliegenden Informationen ist aktuell davon auszugehen, dass die vorgesehene Trainingseinrichtung voraussichtlich in Bamberg und nicht in Schweinfurt eingerichtet werden wird. Derzeit verhandeln Bund und Freistaat Bayern über die Freigabe von Immobilien im Bereich der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO). Diese werden zur Unterbringung der an dem Training teilnehmenden Bundespolizeibeamtinnen und -beamten benötigt, da auf dem Gelände des BPOLAFZ selbst, aufgrund der Spitzenauslastung, keine Immobilien hierfür zur Verfügung stehen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass voraussichtlich in den nächsten Monaten feststehen wird, welche und wie viele Immobilien für die Bundespolizei benötigt werden.

Über den weiteren Fortgang der Diskussion und Planung wird die Verwaltung weiter berichten.

 

 

4. Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO):

 

4.1 Gespräch mit Herrn Staatsminister Herrmann am 08.05.2018:

 

In einem persönlichen Gespräch bei Herrn Staatsminister Joachim Herrmann, Bayerisches Staatsministerium des Inneren und für Integration, mit Herrn Oberbürgermeister und Herrn Zweiten Bürgermeister am 08.05.2018 in München, wurde von Seiten des Staatsministeriums ausdrücklich versichert, dass es für die AEO an dem vereinbarten Ende für die Einrichtung im Jahr 2025 bleibt (gemeinsame Erklärung zwischen Freistaat Bayern und Stadt Bamberg vom 14.08.2015). Aktuell konnte noch keine Aussage hinsichtlich der konkreten künftigen Betriebsform, insbesondere in Bezug auf die aktuell medial diskutierten sogenannten „Ankerzentren“, getroffen werden. Bestätigt wurde aber, dass der Betrieb weiterhin durch den Freistaat Bayern (Regierung von Oberfranken) erfolgen werde. Die Betreiberrolle gehe nicht auf den Bund über. Konkret wurde in dem Termin in München vereinbart, dass der Dialog weiter fortgesetzt werden soll. Die nächste gemeinsame Besprechung ist für den Herbst 2018 vorgesehen. In diesem Termin soll dann insbesondere auch die Ausgestaltung des Evaluationsprozesses diskutiert werden. Weiterhin soll nochmals über eine mögliche Freigabe von Liegenschaften der AEO zur Nutzung für Wohnzwecke gesprochen werden.

 

Letzteres war auch Gegenstand des Gespräches am 08.05.2018 in München. Dabei wurde von Seiten des Innenministeriums deutlich herausgestellt, dass eine räumliche Verkleinerung der Aufnahmeeinrichtung, zumindest derzeit, nicht möglich sei. Zwar wurde versichert, dass eine regelmäßige, tatsächliche Belegung der Einrichtung mit über 1.500 Personen nicht geplant sei. Für den Fall einer plötzlichen Zunahme der Flüchtlingszahlen, welche derzeit aus Sicht des Ministeriums nicht wahrscheinlich sei, aber auch nicht gänzlich für die Zukunft ausgeschlossen werden könne, wolle man Vorsorge treffen und an der möglichen Gesamtkapazität der Bamberger Einrichtung mit maximal 3.400 Personen im Sinne einer „Notreserve“ festhalten.

 

4.2 Schaffung von Wohnraum in der AEO:

 

Nach dieser Vorgabe von Seiten des Innenministeriums können aktuell - mit Ausnahme der zur Nutzung durch die Bundespolizei vorgesehenen Liegenschaften (vgl. hierzu die obigen Ausführungen) - keine weiteren Liegenschaften, hier konkret für Wohnzwecke, durch den Freistaat Bayern für einen Erwerb durch die Stadt Bamberg von der BImA freigegeben werden. Dies bedeutet, dass in diesem Bereich aufgrund der fehlenden Freigabe bzw. anderweitigen Nutzung durch den Freistaat Bayern, zumindest kurzfristig, keine der derzeit für Unterbringungszwecke hergerichteten bzw. genutzten Gebäude im Bereich der AEO für Wohnzwecke genutzt werden können. Voraussetzung für einen Erwerb (Stadt oder Stadtbau GmbH) wäre eine Freigabeerklärung durch den Freistaat Bayern, kein (anderer) Bundesbedarf sowie entsprechende Kaufverhandlungen (Erstzugriffsoption) mit der BImA.

 

Insofern kann auch den Anliegen, welche mit dem Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29.11.2017, dem Antrag der BA-Stadtratsfraktion vom 15.05.2018 sowie dem Antrag von Herrn Stadtrat Pöhner vom 21.05.2018 (Anlagen 2 bis 4) zum Ausdruck gebracht wurden, nicht entsprochen werden. Die Anträge werden hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Nach der geplanten Fortsetzung des Gespräches mit dem Innenministerium voraussichtlich im Herbst 2018 wird die Verwaltung erneut berichten.

 

4.3 Geh- und Radweg Pödeldorfer Straße:

 

Der Geh- und Radweg im Bereich der Pödeldorfer Straße wurde mittlerweile fertiggestellt und am 15.05.2018 gemeinsam mit dem neuen Zugangsbereich zur AEO für den Verkehr freigegeben. Die aktuell noch erfolgende vollständige Entsorgung von Aushubmaterial soll bis 29.05.2018 abgeschlossen sein. Die Fertigstellung des Zaunes zwischen Geh- und Radweg sowie AEO-Gelände ist für Anfang Juni vorgesehen.

 

 

5. Bebauungsplanverfahren Nr. 249 (Gewerbepark Geisfelder Straße):

 

5.1 Öffentliche Beteiligung (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB):

 

In der Sitzung des Konversionssenates am 07.02.2018 wurde die öffentliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 09.04.2018 bis zum 18.05.2018, und damit an insgesamt 40 Tagen, und nicht wie gesetzlich vorgesehen nur innerhalb eines Monats, statt. Dieser Zeitraum wurde bewusst vor dem Hintergrund gewählt, dass es sich um ein Verfahren mit einem nicht unerheblichen Unterlagenumfang handelt. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang allerdings auch darauf, dass zumindest ein Teil der Unterlagen, bereits in bisherigen Verfahren (seit 2014) sowohl im zuständigen städtischen Gremium behandelt wurden, als auch öffentlich zugänglich gewesen sind.

 

5.2 Verhandlungen mit der BImA:

 

Seitens der BImA wurde eine interne Wertermittlung für die Verkaufsfläche (Bereich der ehemaligen Muna, für den Bereich des Schießplatzes besteht weiterhin Bundesbedarf) ausgelöst. Seitens der Vertreter der BImA wurde mitgeteilt, dass Ende Juni eine erste Wertindikation vorgestellt und gemeinsam besprochen werden soll.

 

5.3 Bürgerdialog:

 

Um den unmittelbaren Dialog mit der Bürgerschaft zu ermöglichen, soll, wie von der SPD-Stadtratsfraktion mit Schreiben vom 30.04.2018 (Anlage 5) beantragt, eine Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger stattfinden. Diese ist für den 14.06.2018, 19:30 Uhr, im Saal der Pfarrgemeinde Sankt Kunigund, geplant. Neben Fachvertreterinnen und Fachvertreter insbesondere aus den Bereichen Naturschutz und Biologie, Hydrologie und Trinkwasserschutz sowie aus dem Bereich Gewerbeflächenbedarf und –entwicklung, wurden auch Vertreter des Freistaates Bayern hinsichtlich der geplanten Ansiedlung einer Einrichtung der Landespolizei angefragt. Inhaltlich soll ein Überblick über den aktuellen Zustand des Geländes und den Verhandlungsstand mit der BImA als Grundstückseigentümerin sowie den aktuellen Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens und dessen Fortsetzung zu informieren. Eine externe Moderation ist ebenfalls angefragt.

 

Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 30.04.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

6. Entwicklung der ehemaligen NATO-Siedlung:

 

Hinsichtlich des Wunsches der Stadt Bamberg nach Erwerb der Wendeschleife nebst vorhandenem Unterflur-Glascontainer-Standort im Bereich Kastanienstraße, liegt derzeit noch keine Freigabeerklärung des Freistaates Bayern vor. Aufgrund des Zuständigkeitswechsels vom ehemaligen Sozialministerium zum Innenministerium, wurde der Kontakt mit den dortigen Ansprechpartnern aufgenommen. Es wurde zugesichert, dass zeitnah eine entsprechende Prüfung erfolgen soll. Bislang wurde allerdings noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Die Verwaltung wird hierzu weiter berichten.

 

Hinsichtlich der Wünsche der Anwohnerschaft im Bereich der so genannten NATO-Siedlung nach einer unmittelbaren Zugänglichkeit insbesondere im Bereich des Hauptsmoorwaldes, konnte im Benehmen mit der Bundespolizei ein Zugang in Richtung Hauptsmoorwald über die vorhandene Unterführung der Autobahn A73 vertieft diskutiert werden. Zwischenzeitlich wurde auch von Seiten der BImA, Sparte Facility Management, mitgeteilt, dass auch von dieser Seite grundsätzlich die Möglichkeit einer Öffnung signalisiert werden. Dies allerdings vorbehaltlich eines positiven Votums der Autobahndirektion. Derzeit wird ein Gespräch gemeinsam mit Vertretern der Autobahndirektion sowie der BImA und Vertretern der Bundespolizei vorbereitet. Hierbei sollen auch Vertreter des Golfclubs Bamberg Hauptsmoorwald e. V. eng mit eingebunden werden, da der Golfclub (im Untermietverhältnis mit der Stadt Bamberg) die parallel zur A73 auf der Westseite verlaufende Straße, welche auch durch die Anwohnerschaft als Zugang zum Bereich Hauptsmoorwald künftig mitgenutzt werden müsste, angepachtet hat. Sollte eine Öffnung für einen größeren Personenkreis erfolgen, müsste auch die Frage der Verkehrssicherung diskutiert werden. Eingebunden werden soll ebenfalls der Landkreis Bamberg, da die Zuständigkeit der Stadt Bamberg an der Autobahn BAB A73 endet. Eine Öffnung würde daher unmittelbar in das gemeindefreie Gebiet führen, welches nicht Teil einer der anliegenden Städte bzw. Gemeinde, gleichwohl aber Teil des Landkreises Bamberg ist. Auch diesbezüglich ist daher noch das Benehmen herzustellen. Die Verwaltung steht hierzu auch in Kontakt mit Ansprechpartnern aus der Anwohnerschaft der sog. NATO-Siedlung.

Auch hierzu wird die Verwaltung weiter berichten.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Konversionssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2.Folgende Anträge sind geschäftsordnungsgemäß behandelt:

- der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 19.06.2017

- der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29.11.2017

- der Antrag der BA-Stadtratsfraktion vom 15.05.2018

- der Antrag von Herrn Stadtrat Pöhner vom 21.05.2018

- der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 30.04.2018

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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