Beschlussvorlage - VO/2010/0825-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Trend Bau GmbH & Immobilien Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern, Pfarrfeldstraße 4, 4a
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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03.03.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Es sind zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 17 Wohnungen geplant. Haus 1 wird direkt an der Pfarrfeldstraße als unterkellertes, dreigeschossiges Wohngebäude mit einem ausgebauten Walmdach errichtet. Haus 2 ist als unterkellertes, zweigeschossiges Wohnhaus mit einem ausgebauten Krüppelwalmdach geplant. Es werden 9 der erforderlichen Stellplätze auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Um das Baugrundstück nicht vollständig zu versiegeln, werden weitere 8 Stellplätze auf dem Grundstück gegenüber Fl.-Nr. 4938/6 nachgewiesen. Die Zufahrt zu den Stellplätzen erfolgt durch eine überbaute Durchfahrt direkt am Nachbarhaus Pfarrfeldstraße 2.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: Länge: Firsthöhe:
Haus 1 17,0m 18,0m 12,0m
Haus 2 13,40m 15,99m 12,40m
Antragseingang: 19.10.2009
vollständig am: 02.02.2010
Planungsrechtliche Beurteilung
– BauGB
Eigenart der näheren Umgebung: Mischgebiet
Bauordnungsrechtliche
Beurteilung – BayBO:
Die Nachbarn die den Bauantrag nicht unterschrieben haben, werden durch öffentliche Bekanntmachung von der Baugenehmigung unterrichtet.
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 17 anrechenbar: / nachzuweisen: 17
Nachweis auf Baugrundstück: 9 Nachbargrundstück: Fl.-Nr. 4938/6 -8
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht
erforderlich abzulösen
Bußgeldverfahren wurde
eingeleitet ja
nein
Denkmalpflegerische
Beurteilung – DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
x |
1. |
keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im
Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu
bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3.
und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts-
und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Wirtschafts-
und Finanzreferates: