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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1684-R4

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 24. April 2018 informierte der WSV Neptun Bamberg das Amt für Bildung, Schulen und Sport der Stadt Bamberg, dass auch im Jahr 2018 verschiedene Sanierungsarbeiten auf der Vereinsanlage vorgesehen seien, und erbat für die anstehenden Investitionen um Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Fördermöglichkeiten der Stadt Bamberg.

 

Obwohl die Schwimmsport treibenden Vereine WSV Neptun und Schwimmverein Bamberg bislang keine Förderung vom Bayerischen Landessportverband für ihre Freibäder einschließlich Nebenanlagen erhalten, wurden für derartige Maßnahmen bisher von der Stadt Bamberg üblicherweise Zuschüsse in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Investitionskosten gewährt - analog den im Bayerischen Landessportverband organisierten Vereinen.

 

Das Amt für Bildung, Schulen und Sport hat den Verein am 17. Mai 2018 davon in Kenntnis gesetzt, dass - vorbehaltlich der positiven Entscheidung des Kultursenates - ein Zuschuss in Höhe von 10 % der Investitionskostensumme in Aussicht gestellt werden kann.

 

Gemäß dem Antrag vom 24. April 2018 fallen folgende Kosten an, die förderfähig wären:

 

Modernisierung und Erneuerung verschiedener Pumpen 2.000,- Euro

Beseitigung der Winterschäden an allen Becken 8.000,- Euro

 

Gesamtsumme           10.000,- Euro

 

Die Verwaltung schlägt vor, erneut einen Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten zu

gewähren. Somit errechnet sich ein Zuschuss in Höhe von

 

1.000,- Euro.

 

Die Auszahlung des Zuschusses wird nach Vorlage der entsprechenden Abrechnungsbelege durch den Verein erfolgen. Entsprechende Haushaltsmittel sind jährlich bei der Haushaltsstelle 55100.98790 eingeplant.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Dem WSV Neptun Bamberg e.V. wird ein Zuschuss zu den Modernisierungs- und Reparaturkosten auf dem Vereinsgelände im Jahr 2018 von bis zu 1.000,- Euro (= 10 % der noch nachzuweisenden Kosten von 10.000,- Euro), vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt, bewilligt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 1.000,- Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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