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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1685-20

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Einnahmen (siehe Anlage 1)

1.1Gewerbesteuer

Für das laufende Haushaltsjahr werden Einnahmen von etwa 54,5 Mio. € erwartet. Das sind 3,4 Mio. € weniger als das Rechnungsergebnis 2017.

 

Insbesondere die hohen Betriebsprüfungsergebnisse bei einigen Unternehmen belaufen sich auf einmalig 8,4 Mio. €. Diese Einnahmen sind nur auf Einmaleffekte zurückzuführen und stellen keine Nachhaltigkeit für den städtischen Haushalt dar.

 

Aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs über die Nichtabziehbarkeit negativer Aktiengewinne ist noch mit Gewerbesteuerminderungen für 2000 bis 2009 zuzüglich Zinszahlungen in unbekannter Höhe zu rechnen.

 

Inwieweit sich die volkswirtschaftlichen Risiken (z. B. Abgasskandal in der Autoindustrie, Importzölle zwischen USA und EU) auf die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Bamberg auswirken, ist derzeit noch nicht absehbar.

 

1.2Einkommensteuer

Zum 01.06.2018 beträgt das Anordnungssoll 10.655.094,00 €. Die Verwaltung rechnet hier mit Mehreinnahmen von etwa 0,9 Mio. €.

 

1.3Umsatzsteuer

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich das Anordnungssoll zum 01.06.2018 auf 2.662.734 €. Auf Jahressicht ist mit Mehreinnahmen von 0,7 Mio. € zu rechnen.

 

 

 

1.4Sonstige Einnahmepositionen

                 Das Anordnungssoll beim Anteil am Familienleistungsausgleich beträgt aktuell 864.849,00 €. Die Verwaltung geht nach derzeitigen Hochrechnungen davon aus, dass der Haushaltsansatz wohl erreicht werden kann.

                 Bei den Schlüsselzuweisungen betragen die Mehreinnahmen 2,952 Mio. €.

                 Bei der Grunderwerbsteuer kann mit Mehreinnahmen von ca. 78.000 € gerechnet werden.

                 Für den Ersatz von Hartz-IV-Leistungen durch den Freistaat liegt der Bescheid noch nicht vor. Eine Prognose kann derzeit nicht getroffen werden. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass der Belastungsausgleich bis einschließlich 2020 befristet wurde. Ob es ab dem Jahr 2021 zu einer Folgeregelung kommt, ist äußerst fraglich.

                 Im Übrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen.

 

 

  1. Ausgaben (siehe Anlage 1)

2.1Gewerbesteuerumlage

Der aktuelle Stand zum 01.06.2018 beträgt 4.316.751,00 €. Aufgrund der zu erwartenden Entwicklung bei der Gewerbesteuer muss bei der Gewerbesteuerumlage mit Mehrausgaben von rd. 2,2 Mio. € gerechnet werden.

 

2.2Personalkosten

Das Personalamt geht derzeit davon aus, dass die Haushaltsansätze 2018 ausreichen werden. Allerdings können durch die überraschend hoch ausgefallene Tarifrunde 2018 noch Mehraufwendungen bei den Personalkosten für die Beschäftigten anfallen.

 

2.3„Budget“ Sozialhilfe

Die Haushaltsansätze des Sozialamtes werden auf Jahressicht wohl ausreichen. Mögliche Mehrausgaben im Bereich der Krankenhilfe können durch die zu erwartenden Mehreinnahmen im Bereich der Pflege kompensiert werden.

 

2.4„Budget“ Jugendhilfe

Das Jugendamt geht in seiner Haushaltsanmeldung davon aus, dass mit Mehrausgaben von etwa 0,2 Mio. € zu rechnen sein wird.

 

 

  1. Belastungen aus Zuweisungen und Umlagen

An dieser Stelle müssen auch die intertemporalen Wirkungen des kommunalen Finanz­ausgleichs berücksichtigt werden. Es zeigt sich, dass bei der gegenwärtigen Konstellation im kommu­nalen Finanzausgleich das Zwischenergebnis erheblich negativ beeinflusst wird.

 

 

  1. Stand der Haushaltskonsolidierung

Für das Haushaltsjahr 2018 wurde die Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung in der Sitzung des Stadtrates am 25.10.2017 beschlossen. Dazu kann aktuell folgendes mitgeteilt werden:

 

  • Hinsichtlich der Entwicklung der Personalkosten wird auf die Ziffer 2.2 verwiesen.
  • Die Begrenzung der beeinflussbaren Sachkosten ist derzeit nicht gefährdet.
  • Freiwillige Leistungen: Gemäß den Auflagen der Regierung zur Genehmigung des Haushalts 2018 ist an der Haushaltskonsolidierung weiter festzuhalten, neue freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden.
  • Die Ausschöpfung von Einnahmemöglichkeiten wird vorangetrieben.
  • Der Beitrag der Liegenschaftsverwaltung zum Ausgleich des Haushalts kann voraus­sichtlich erreicht werden.

 

 

5.Kassenbestand und weitere Kennzahlen (Anlage 2)

5.1Kassenbestand und Rücklage

Zum 01.06.2018 beträgt der Kassenbestand der Stadt Bamberg 49.103.762,76 €.

Nach erfolgter Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 beläuft sich die nicht zweck­gebundene Rücklage unter Berücksichtigung der für 2018 geplanten Rücklagenzuführung und -entnahme sowie bereits erfolgter Entnahmen auf 68.765,49 €.

 

5.2Kreditaufnahmen

Aufgrund der Entwicklung des Kassenbestandes wurden im Haushaltsjahr 2018 bisher noch keine neuen Darlehen aufgenommen. Die Kreditermächtigungen 2018 blieben daher noch unangetastet.

Es wurde ebenso keine Umschuldung von Verbindlichkeiten vorgenommen.

 

 

6.Fazit

Die Haushaltslage der Stadt ist weiter angespannt. Die Entwicklung der Gewerbesteuer stellt nach wie vor die größte Unsicherheit für die Stadt Bamberg dar. Es muss insbesondere Vorsorge für die drohenden Rückerstattungen und die damit verbundenen Zinszahlungen getroffen werden. Zudem werden ein enormer Einnahmerückgang bei der Schlüsselzuweisung sowie stark steigende Ausgaben für die Krankenhaus- und Bezirksumlage künftige Haushaltsjahre zusätzlich belasten.

 

Auch diverse große Investitionsvorhaben müssen bewältigt werden, u. a. weitere Sanierungen im Schulhausbereich, z. B. die Sanierung der Blauen Schule und auch die Sanierung der Gymnasien schlägt sich über die Zweckverbandsumlage im städtischen Haushalt nieder. Die Abfinanzierung des Kita-Pakets, der Bahnausbau und die Maßnahmen auf dem Konversionsgelände werden die Haushalte der nächsten Jahre verstärkt belasten.

 

Zudem ist weiter offen, ob und inwieweit es ab dem Jahr 2021 eine Folgeregelung für den Belastungsausgleich (Ersatz von Hartz IV-Leistungen) geben wird, der aktuell nur bis 2020 befristet ist. Ohne eine neue Regelung würden dem städtischen Haushalt etwa 0,9 Mio. € an Einnahmen fehlen.

 

Weiterhin ist ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung der Personalkosten zu legen. In der Tarifrunde 2018 wurden Anpassungen in Höhe von durchschnittlich 3,20 % ab 01.03.2018, durchschnittlich 3,10 % ab 01.04.2019 sowie durchschnittlich 1,10 % ab 01.03.2020 vereinbart, die im städtischen Haushalt abzubilden sind.

 

Die Referate und Ämter sind daher nach wie vor aufgefordert, weiterhin äußerst sparsam mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln umzugehen und Mehrausgaben unbedingt zu vermeiden.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussantrag:

 

Vom Bericht der Verwaltung zur aktuellen Haushaltslage wird Kenntnis genommen.

 

 

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III.Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                    , für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von                    , für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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