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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1700-492

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Bescheid vom 12.02.2018 hat der Zweckverband Berufsschulen die Umlage des nicht gedeckten Finanzbedarfs für das Haushaltsjahr 2018 vorläufig festgesetzt. Daraus ist ersichtlich, dass die Umlage für die Stadt Bamberg in diesem Haushaltsjahr insgesamt 1.481.700,- € beträgt.

 

Der Haushalt des Zweckverbands Berufsschulen wurde leider so spät aufgestellt, dass die Steigerung nicht mehr rechtzeitig im Haushaltsplan der Stadt Bamberg berücksichtig werden konnte. Im Haushalt der Stadt sind für die Betriebsumlage bei der Haushaltsstelle 24010.71300 lediglich 1.400.000,- € vorgesehen.

 

Es wird daher um folgenden Beschluss gebeten:

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Es werden folgende Mittel überplanmäßig bereitgestellt:

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

24010.71300

Betriebsumlage an den Zweckverband Berufsschulen

81.700 €

1.481.700 €

 

Die Deckung erfolgt zu Lasten folgender Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Minderung

neuer Ansatz

24010.98310

Investitionsumlage an ZV Berufsschulen

81.700 €

237.000 €

 

Die Zuführungshaushaltsstellen sind entsprechend anzupassen.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

x

3.

Kosten in Höhe von 81.700 €, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist.

Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: s. Beschlussvorschlag

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Die Stadt Bamberg ist zur Zahlung der Zweckverbandsumlage rechtlich verpflichtet. Daher bestehen von Seiten des Finanzreferates keine Einwände.

 

 

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