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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1704-A6

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Dem Bau- und Werksenat wurde  in seiner Sitzung am 11.04.2018 der Wunsch der Firma DSM Deutsche Städte Medien GmbH (DSM) zur Ergänzung des bestehenden Konzessionsvertrages zu Kenntnis gegeben (VO/2018/1530-61). Nähere Erläuterungen zum Projekt der digitalen Wechselwerbung im öffentlichen Raum wurden von Herrn Weidner als örtlichem Geschäftsstellenleiter der DSM vorgetragen.

 

Zur intensiveren Befassung wurde im Anschluss an die Sitzung allen Fraktionen und der Ausschussgemeinschaft das Material von DSM zur Verfügung gestellt.

 

Im Ergebnis der Rückmeldungen der Fraktionen überwiegt eine kritisch ablehnende Haltung.

 

Die wesentlichen Kritikpunkte lauten:

 

-          Im Gegensatz zu den vorhandenen Großflächentafeln, welche gar nicht oder nur mit einer Lichtleiste am oberen Abschluss dezent beleuchtet werden, erstrahlen LED-hinterleuchtete Werbetafeln sehr viel blendender. Sie wirken damit noch intensiver in den öffentlichen Raum.

 

-          Durch die Wechseleigenschaft ziehen die Tafeln viel mehr Aufmerksamkeit auf sich und wirken sich daher störend auf die bewusste sowie unbewusste Wahrnehmung aller Verkehrsteilnehmer und Passanten aus.

 

-          Die Anbringung von Großflächentafeln mit Wechselwerbung erhöht die Werbeintensität und trägt zur kontinuierlich zunehmenden Kommerzialisierung des öffentlichen Raums bei. Alle Menschen wären künftig nicht nur tagsüber, sondern zusätzlich auch in den Abendstunden den Werbebotschaften ausgesetzt. Das verträgliche Maß an Großflächen-Werbeanlagen gerade in den Einfallsstraßen Bambergs ist bereits erreicht. Der Kommerzialisierung des öffentlichen Raums sollte gerade in einer Welterbe Stadt entgegengewirkt werden. In Berlin kämpft aktuell ein Volksbegehren für ein werbefreies Berlin. Unter anderem  wird dort gefordert, digitale Werbetafeln komplett abzuschaffen, da sie das Stadtbild besonders negativ beeinträchtigen.

 

-          Die von DSM angestrebte Vermischung von städtischen Sachinformationen und kommerzieller Werbung wird als problematisch erachtet.

 

-          Die Mieten für die Präsentation auf den Tafeln sind für die örtlichen Gewerbetreibenden am Ende vermutlich doch zu hoch. Daher wird womöglich ein erheblicher Zeitanteil auf Werbung für Veranstaltungen außerhalb Bambergs entfallen. Der lokalen Wirtschaft entstehen mehr Nach- als Vorteile.

 

-          Es ist vergaberechtlich unsicher, ob eine so grundlegende und weitreichende Ergänzung des Konzessionsvertrages noch durch die ursprüngliche Ausschreibung abgedeckt ist. Mitbewerberklagen wären nicht auszuschließen.

 

-          Das Angebot von DSM, im Gegenzug konventionelle Werbetafeln zurück bauen zu wollen, relativiert sich dadurch, dass infolge jüngerer Rechtsprechung ohnehin mit der europaweiten Neuausschreibung der Konzession ab 2021 einige bisherige Standorte aus der Ausschreibung herausfallen werden.

 

-          Vor dem Hintergrund, dass in 2020 ohnehin eine Neuausschreibung der Konzession erfolgen muss, sollten die Zukunftsziele der Werbung im öffentlichen Raum im Zuge dieser Ausschreibungsvorbereitung erörtert werden.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2. Der Bau- und Werksenat beschließt, digitale Wechselwerbung im öffentlichen Raum abzulehnen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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