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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1730-49

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die Vorbereitungen für die Schaffung eines Schulverbunds zwischen der Domschule Bamberg (Grundschule) und der Grundschule Bamberg-Kaulberg sind bereits weit fortgeschritten. Inzwischen ist auch das Anhörungsverfahren durch die Regierung von Oberfranken eingeleitet worden.

 

Der Grundschulverbund setzt die Errichtung eines gemeinsamen Sprengels voraus (vgl. Anlage: Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 9. Mai 2018). Dieser wird durch Rechtverordnung der Regierung von Oberfranken bestimmt.

 

Dem notwendigen förmlichen Antrag auf Festlegung eines gemeinsamen Sprengels gemäß Art. 32 Abs. 5 Satz 4 BayEUG sind folgende Unterlagen beizulegen:

 

-          das von den Schulen vereinbarte pädagogisch-fachliche Kooperationskonzept (Art. 32 Abs.. 5 Satz 2 BayEUG) [wird derzeit von den Schulen erarbeitet]

-          die von der Stadt Bamberg getroffenen Verbundregelungen (Art. 32 Abs. 5 Satz 4 BayEUG) (siehe Anlage: Abgestimmter Entwurf der Verbundregelungen)

-          die Zustimmung der beiden Grundschulen zum Schulverbund gegenüber dem Sachaufwandsträger Stadt Bamberg [wird fristgerecht vor der Antragsstellung vorliegen]

 

Das Referat 4 schlägt in Absprache mit den beteiligten Schulen und dem Staatlichen Schulamt vor, dem Schulverbund den Namen „Grundschulverbund Bamberg-Berggebiet“ zu geben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Sachvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Kultursenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung: Die Verwaltung wird beauftragt bei der Regierung von Oberfranken einen förmlichen Antrag zur Errichtung eines gemeinsamen Sprengels für den geplanten „Grundschulverbund Bamberg-Berggebiet“ zu stellen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

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1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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