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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1731-49

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Neben der Kita-Offensive, die sich auf den Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder im Alter von
0 bis 6 Jahren konzentriert, verfolgt die Verwaltung das Ziel, auch die Betreuungsangebote für Kinder im Alter ab 6 Jahren stetig zu verbessern. Hier gibt es verschiedene Modelle, welche im Folgenden vorgestellt werden: 

 

  1. Erläuterungen zu den unterschiedlichen Angeboten ganztätiger Bildung und Betreuung

 

(Verlängerte) Mittagsbetreuung (MiBet)

Eine von der Schulfamilie organisierte Mittagsbetreuung ist eine eigenständige Einrichtung des Schulaufwandträgers oder eines freien Trägers und kann als sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtetes Betreuungsangebot im Anschluss an den Vormittagsunterricht eingerichtet werden. Sie gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem Unterrichtsende bis etwa 14.00 Uhr oder – mit erhöhter Förderung – als verlängerte Mittagsbetreuung bis 16:00 Uhr. Das sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtete Betreuungsangebot richtet sich überwiegend an Grundschulen.

 

Offene Ganztagsschule (OGS)

Die offene Ganztagsschule ist ein freiwilliges schulisches Angebot der ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5 bis 10. Der Unterricht findet, wie gewohnt, überwiegend am Vormittag im Klassenverband statt. An mindestens vier Wochentagen besuchen die Schülerinnen und Schüler nach dem stundenplanmäßigen Unterricht bis mindestens
16 Uhr die jeweiligen Ganztagsangebote. Dazu gehören eine Mittagsverpflegung, die Hausaufgabenbetreuung und Fördermaßnahmen sowie Freizeitangebote mit sportlichen, musischen und gestalterischen Aktivitäten. Die Einrichtung einer OGS-Gruppe wird vom Sachaufwandsträger in Absprache mit der Schule bei der Regierung beantragt.

 

Offene Ganztagsangebote gab es bis zum Schuljahr 2015/16 nur für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen. Ab dem Schuljahr 2016/17 wurden auch in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 offene Ganztagsangebote eingeführt. Die Stadt Bamberg beteiligte sich zunächst mit der Grundschule Bamberg-Am Heidelsteig an der Pilotphase, später kam noch die Hugo-von-Trimberg-Grundschule hinzu. Hier werden drei Angebotsformen unterschieden: Kurzgruppen der Schülerbetreuung (bis
14 Uhr), Offene Ganztagsangebote (bis 16.00 Uhr), Kombi-Modell von Jugendhilfe und Schule (bis 18 Uhr und in den Ferien).

 

Gebundene Ganztagsschule (GGS)

Die gebundene Ganztagsschule wird in einem festen Klassenverband organisiert, um eine stärkere individuelle Förderung der kognitiven Entwicklung und der sozialen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Dabei ist der Pflichtunterricht auf Vormittag und Nachmittag verteilt. Über den Tag hinweg wechseln Unterrichtsstunden mit Übungs- und Studierzeiten und sportlichen, musischen und künstlerisch orientierten Fördermaßnahmen der Ganztagsschule.

Der Antrag auf Einrichtung einer GGS wird von der Schule vorbereitet und vom Sachaufwandsträger bei der zuständigen Regierung eingereicht.

 

Hort

Der Hort ist ein Betreuungsangebot für Schulkinder bis zum 14. Lebensjahr im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Horte können eigenständige Einrichtungen sein oder Bestandteil von so genannten Häusern für Kinder, in denen altersgemischte Gruppen betreut werden. Die Betreuung beginnt nach Schulschluss und endet bei Bedarf zwischen 16.30 und 18.30 Uhr. Im Gegensatz zu schulischen Ganztagsangeboten wird in den Horten auch in den Ferienzeiten eine meist ganztägige Betreuung angeboten.

 

(Auf die Schulkindbetreuung in Kindertagesstätten wird hier nicht gesondert eingegangen.)

 

  1. Fördermöglichkeiten

 

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode wurden 2 Milliarden Euro Investitionen in Ganztagsschulen- und Betreuungsangebote angekündigt. Während der Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag im Mai 2018 wurde die Finanzierung auf den Weg gebracht. Konkrete Programme sollen nun im zuständigen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ausgearbeitet werden.

 

In seiner Regierungserklärung hat der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder (CSU) im April 2018 angekündigt, zusammen mit dem Bund den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter umsetzen. Bis 2025 sollen dazu 10.000 Hortplätze neu geschaffen werden. Konkretisierungen dieser Ankündigung stehen noch aus.

 

Aktuell unterstützt die Stadt Bamberg als Sachaufwandsträger die Anträge auf Förderung von je einer gebundenen Ganztagesübergangsklasse an der Gangolfschule (Grundschule) und an der Erlöserschule (Mittelschule) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Eine Entscheidung über eine Förderung ab dem Schuljahr 2018/2019 steht noch aus (Stand: 25. Juni 2018).

Die Stadtverwaltung wird die Entwicklung der Fördermöglichkeiten weiterhin genau beobachten. 

 

  1. Aktueller Sachstand für das Schuljahr 2018/2019

 

In den Planungen für das Schuljahr 2018/2019 waren kapazitäre Engpässe vor allem in folgenden Grundschulen besonders zu berücksichtigen: Grundschule Bamberg-Am Heidelsteig, Grundschule Bamberg-Gaustadt, Kunigunden-Grundschule, Rupprecht-Grundschule, Hugo-von-Trimberg-Grundschule, Wunderburgschule.

 

In der Kunigundenschule, der Rupprechtschule und der Trimbergschule konnten durch gemeinsame Anstrengungen von Schulleitungen, Trägern und Stadtverwaltung schulhausinterne Lösungen realisiert bzw. auf den Weg gebracht werden, so dass ein bedarfsgerechtes Angebot zum Schuljahr 2018/2019 gewährleistet werden kann. An der Grundschule Bamberg-Gaustadt werden die sächlichen Voraussetzungen geschaffen, dass eine MiBet-Gruppe in das „Alte Rathaus“ ausgelagert werden kann.

 

Für die Hortangebote im Schuljahr 2018/2019 lassen sich derzeit noch keine belastbaren Aussagen treffen. Das Angebot konnte im vergangenen Jahr mit der Inbetriebnahme des Wiesenhorts in Bug aber noch einmal erweitert werden.


a)      Grundschulen

 

Die zahlenmäßig überwiegende ganztägige Betreuungsform ist auch im Schuljahr 2018/2019 die Mittagsbetreuung. Entsprechende Angebote werden an zehn der zwölf Bamberger Grundschulen vorgehalten. Dabei werden von den Trägervereinen bzw. externen Kooperationspartnern  je nach Bedarf Kurzgruppen (bis 14 Uhr) oder Gruppen bis 15.30 Uhr und 16 Uhr eingerichtet.

 

Im kommenden Schuljahr ist – vorläufig – mit folgenden Schülerzahlen zu rechnen:

 

Grundschule

Gesamtschülerzahl

Kinder in MiBet

absolut

Kinder in MiBet

in Prozent

Domschule (Grundschule)

153

73

47,71%

Gangolf-Grundschule

186

48

25,81%

Grundschule Bamberg-Gaustadt

196

67 (5)

34,18%

Grundschule Bamberg-Hain

125

ca. 100

80,00%

Grundschule Bamberg-Kaulberg

296

87 (9)

29,39%

Kunigunden-Grundschule

205

57 (3)

27,80%

Luitpold-Grundschule

094

72

76,60%

Martingrundschule

125

62

49,60%

Rupprecht-Grundschule

286

81 (3)

28,32%

Wunderburgschule (Grundschule)

223

88

39,46%

 

[Die Zahlen in Klammern weisen die aktuell noch offenen Plätze aus. Diese beruhen auf Selbstauskünften der Kooperationspartner. Eine Vollständigkeit wird nicht beansprucht.]

 

Im Bereich der schulisch verantworteten Ganztagsangebote (OGS und GGS) stellt sich die Situation im Schuljahr 2018/2019 wie folgt dar.

 

Grundschule

Anzahl der Gruppen/
Klassen

Schülerzahl

Zählschüler

auf ganze gerundet

Träger

Gangolf-Grundschule

Bamberg*

4

77

 

 

Grundschule Bamberg- Am Heidelsteig

3

64

61

gfi Bamberg

Hugo-von-Trimberg-

Grundschule Bamberg

2

32

30

AWO Bamberg e.V.

 

* gebundener Ganztag

 

In der Gangolf-Grundschule besuchen damit rund 41 % der Schülerinnen und Schüler das GGS-Angebot, zusammen mit den rund 26 % in der MiBet liegt die Gesamtbetreuungsquote an dieser Schule im kommenden Schuljahr voraussichtlich bei rund 67 %. An den beiden Grundschulen mit OGS liegen den Betreuungsquoten voraussichtlich bei jeweils rund 40 %.

 

Zudem ist zu berücksichtigen, dass weitere Schülerinnen und -schüler aller Bamberger Grundschulen Hortangebote nutzen können.


b)      weiterführende Schulen

 

Im Bereich der Mittelschulen werden an der Erlöser-Mittelschule Bamberg und an der Mittelschule Bamberg – Am Heidelsteig im kommenden Schuljahr folgende Angebote vorgehalten:

 

Mittelschule

Anzahl der Gruppen
/Klassen

Schüler-
zahl

Zählschüler
(auf ganze gerundet)

Träger

Erlöser-Mittelschule

Bamberg

2

39

37

Kolping-Bildungswerk im Erzbistum Bamberg e.V.

Mittelschule Bamberg- Am Heidelsteig*

5

103

 

 

 

* gebundener Ganztag

 

An der Graf-Stauffenberg-Realschule wird im Schuljahr 2018/2019 eine OGS-Gruppe eingerichtet, für die 23 Schülerinnen und Schüler (= 17 Zählschüler) angemeldet sind. Kooperationspartner der Schule ist die Schulhaus Nachmittagsbetreuung gGmbH.

 

An den Gymnasien des Zweckverbands stellt sich die Situation im Schuljahr 2018/2019 wie folgt dar:

 

Gymnasium

Anzahl der Gruppen
/Klassen

Schüler-
zahl

Zählschüler
(auf ganze gerundet)

Träger

Dientzenhofer-
Gymnasium

3

62

48

Schulhaus Nachmittagsbetreuung gGmbH

Eichendorff-
Gymnasium

1

32

24

eigenständig

E.T.A. Hoffmann-
Gymnasium

2

49

31

Schulhaus Nachmittagsbetreuung gGmbH

Franz-Ludwig-
Gymnasium

2

44

34

iSo e.V.

Kaiser-Heinrich-
Gymnasium*

7

170*

 

 

 

* gebundener Ganztag

 

Insgesamt gesehen hat sich die Situation für das Schuljahr 2018/2019 vorerst entspannt. Dennoch besteht weiterhin die Herausforderung, die Angebote ganztägiger Bildung und Betreuung in allen dargestellten Schularten bedarfsgerecht auszubauen.

 

Die Verwaltung wird über die Entwicklungen berichten.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Sachvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 24. Januar 2018, der SPD-Stadtratsfraktion vom
    17. März 2018, der BA-Stadtratsfraktion vom 23. April 2018 und der GAL-Stadtratsfraktion vom
    7. Mai 2018 sowie die Anfrage der BA-Stadtratsfraktion vom 8. März 2018 sind damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

  1.  

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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