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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1746-65

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die Stadt Bamberg und die Gemeinde Kemmern haben am 17.01.2018 eine Zweckvereinbarung hinsichtlich des Anschlusses der Abwasseranlage der Gemeinde Kemmern an die Kläranlage der Stadt Bamberg abgeschlossen.

Die jeweils zuständigen Gremien hatten vorher den Abschluss der Zweckvereinbarung am 16.11.2017 (Gemeinderat der Gemeinde Kemmern) bzw. 13.12.2017 (Stadtrat der Stadt Bamberg VO/2017/1321-65) beschlossen.

 

 

Anzeige des Abschlusses einer interkommunalen Zweckvereinbarung gem. Art. 12 Abs. 1 KommZG

Mit der Zweckvereinbarung wird die Aufgabe der Behandlung/Reinigung des in der Gemeinde Kemmern anfallenden Abwassers an die Stadt Bamberg übertragen. Eine weitergehende Übertragung der der Gemeinde Kemmern obliegenden hoheitlichen Aufgaben der Abwasserentsorgung und die Übertragung hoheitlicher Befugnisse an die Stadt Bamberg ist nicht vereinbart.

Die Gemeinde Kemmern hat am 23.01.2018 - auch namens und im Auftrag der Stadt Bamberg - den Abschluss der Zweckvereinbarung bei den Rechtsaufsichtsbehörden Landratsamt Bamberg und Regierung v. Oberfranken  gern. Art. 12 Abs. 1 KommZG angezeigt.

 

 

Notwendige Genehmigungen

 

Die jeweils notwendigen Genehmigungen sind seit Mitte März 2018 beantragt.

Die Antragsunterlagen sind wie folgt gegliedert:

 

An Staatliches Bauamt Bamberg / Straßenbau

  • Kreuzung der B26 im Bereich der BAB A70 Anschlussstelle Bamberg Hafen und
  • Kreuzung Mainbrücke Hallstadt (St 2281) im westlichen Widerlagerbereich

jeweils Antrag auf Gestattung in 3-facher Ausfertigung

 

An Autobahndirektion Nordbayern, Würzburg

  • Kreuzung der BAB A70 und der Anschlussstelle Bamberg Hafen zur BAB A70

Antrag auf Gestattung in 3-fache Ausfertigung

 

An Deutsche Bahn AG (DB Immobilien Region Süd, Eigentumsmanagement Kompetenzteam Baurecht, München):

  • Kreuzung der Mainbrücke bei Hallstadt, Bahnlinie Schweinfurt - Fürth,

Streckenkilometer DB 3.723,

Antrag auf Gestattung in 6-facher Ausfertigung und1 x Digital auf CD-ROM

 

An Landratsamt Bamberg (Abteilungen Baurecht, Wasserrecht, Naturschutz):

  • Antrag auf Baugenehmigung für das Pumpwerk (LRA Bauabteilung)
  • Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung nach § 36 WHG in Verbg. m. Art. 20 BayWG
  • Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 78 WHG
  • Antrag auf verschiedene Gewässerkreuzungen
  • Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung

jeweils 4-fache Ausfertigung und 1x Digital auf CD-ROM

 

 

Unterlagen für die Dienstbarkeitsvereinbarungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern

 

Nach erfolgter Abstimmung der Leitungstrasse und Abschluss der Vorgespräche (2014/2015) mit den betroffenen Grundstückseigentümern wurden diese im Nov 2015 mit einer Zwischennachricht nochmal informiert dass nun als nächster Schritt die Ausführungsplanungen der Druckleitung in Auftrag gegeben werden.

Sobald die Details festgelegt sind (z.B. Lage der Kontrollschächte) wollte die Stadt Bamberg zwecks Abschluss der avisierten Vereinbarungen samt Entschädigungszahlungen  wieder auf die Grundstückseigentümer zukommen.

 

Die mit dem Immobilienmanagement abgestimmten und von dort benötigten Detail-Unterlagen für die zu treffenden Dienstbarkeitsvereinbarungen wurden durch das Ing.-Büro Höhnen + Partner erstellt und weiter gegeben.

Zu jedem betroffenen Grund-/ Flurstück wurde ein Plan (Katasterauszug) erstellt mit

          Flurstücknummer

          Darstellung des Rohrleitungssystems in Lage

          Schutzstreifendarstellung

          Grundstücksfläche und Schutzstreifen jeweils mit m²-Angabe

          Schemaskizze mit Schutzstreifen und Rohrleitungsführung

          baul. Darstellung der sechs Kontrollschächte RS 1 bis 6 (für betroffene Grund-/ Flurstücke)

 

Insgesamt handelt es sich um 127 private Grund-/ Flurstücke.

Die Unterlagen wurden je 1-fach bunt und schwarz-weiß in gedruckter Ausfertigung und in digitaler Form auf CD erstellt.

 

Die verkehrliche Anbindung und die notwendigen Geh- und Fahrrechte für die Leitungsschächte RS1, RS2 und RS3 sind noch separat zu behandeln. Für diese sind auch noch Plananpassungen und Grundstücksklärungen notwendig, damit die Schächte später auch vom Kanalunterhalt erreicht werden können.

 

 

Vorliegende Genehmigungen und Verträge

 

Die Baugenehmigung des Landratsamtes Bamberg (Aktenzeichen 20180285) zur Errichtung des Abwasserpumpwerkes Kemmern ist mit Schreiben vom 16. Mai 2018 beim EBB eingegangen.

 

 

 

 

 

Ein erster Entwurf des Straßenbenutzungsvertrags für Leitungen der öffentlichen Versorgung in Bundesfernstraßen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch die Autobahndirektion Nordbayern, - Dienststelle Würzburg – und der Stadt Bamberg über die Benutzung von Straßeneigentum zum Bau und zum Betrieb einer Abwasserdruckleitung liegt ebenfalls vor.

Dieser Vertragsentwurf wird aktuell intensiv zwischen den Beteiligten verhandelt.

 

Ein erster Entwurf für den Kreuzungsvertrag vom 11.06.2018 für die Abwasserdoppelleitung auf der DB Strecke  Bamberg – Rottendorf in der Gemarkung Hallstadt, zwischen der DB Netz AG (DB Immobilien, Region Süd, München) und der Stadt Bamberg, Entsorgungs- und Baubetrieb liegt seit 14. Juni ebenfalls vor.

Auch dieser muss geprüft und verhandelt werden.

 

 

Abwasserdruckrohrleitung im Kreuzungsbereich Mainbrücke Hallstadt

 

Die Trassenführung im Bereich der Mainbrücke in Hallstadt war zeitweise strittig: Das staatl. Bauamt hatte Bedenken, dass die Leitung einer künftigen Brückenerweiterung im Weg liegen könnte. Daraufhin fand eine gemeinsame Besprechung mit den Beteiligten statt (Besprechungstermin am 24.05.2018 im Staatlichen Bauamt Bamberg).

Im Ergebnis kann das Staatliche Bauamt nunmehr der Trassenführung im Bereich des Widerlagers der Mainbrücke zustimmen, wenn insbesondere der lichte Abstand von 3,0 m zwischen den Leitungen und der Außenwand des Brückenwiderlagers nicht unterschritten wird.

Vom Staatlichen Bauamt wurde in Aussicht gestellt, dass die ersten Entwürfe der Nutzungsverträge für die Kreuzungen der Mainbrücke Hallstadt und der B26 im Bereich der BAB A70 Anschlussstelle Bamberg Hafen kurzfristig erstellt und der Stadt zugeleitet werden.

 

 

Landratsamt Bamberg, Wasserrecht und Naturschutz

 

Nach der Zustimmung des Staatlichen Bauamtes liegen dem LRA nun alle Stellungnahmen der beteiligten TÖB vor. Da hier im Vorfeld intensive Absprachen stattgefunden haben, besteht die begründete Erwartung eines unkomplizierten Verfahrensablaufs.

.

 

 

Weitere Schritte

 

Die Ausführungsplanungen laufen derzeit,- insbesondere für das Pumpwerk und die Schächte.

Aus den Genehmigungen und Verträgen ergeben sich verschiedene Details, die Auswirkungen auf die Ausführung haben werden. Diese Anforderungen müssen eingearbeitet werden.

 

Anschließend erfolgt die Ausschreibung für das Pumpwerk.

 

Mit den Grundstückseigentümern muss das Immobilienmanagement die entsprechenden Gestattungsverträge für die Grundstücksbenutzung abschließen. Allein aus der Anzahl der Grundstücke dürfte sich eine gewisse Verfahrensdauer ergeben.

 

Die Ausschreibung für das Pumpwerk soll baldmöglichst in 2018 und für den Leitungsbau soll spätestens ab Frühjahr 2019 erfolgen.

 

Die Inbetriebnahme des Pumpwerks und der Leitung soll imIdealfall bis Ende 2019 erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat nimmt vom Sachstandsbericht der Verwaltung Kenntnis.

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

Anlage/n:---

 

 

 

 

 

Verteiler:EBB - Entwässerung

EBB - Verwaltung

EBB – Beschlüsse

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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