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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1750-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

  1. Maßnahme:

Die beiden Neubaumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze wurden vom Finanzsenat und Stadtrat bereits beschlossen und die entsprechenden Förderanträge bei der Regierung gestellt. Wie die Regierung nun mitgeteilt hat, wurde die Richtlinie zum Finanzausgleichsgesetz (FAZ-R) rückwirkend zum 01.01.2018 geändert und der hierin festgelegte Kostenrichtwert für Kinderbetreuungseinrichtungen um 8,6 % angehoben.

 

Hierdurch errechnen sich für die jeweiligen Maßnahmen höhere förderfähige Kosten und somit eine höhere staatliche Beteiligung.

 


  1. Kosten und Finanzierung:

    Für das Kinderhaus Luise Scheppler ergibt sich daraus folgende Berechnung:

 

 

Für die Stadt Bamberg ergibt sich hieraus ein um 15.730,00 € höherer Nettoanteil.

 

 

Für die Kindertagesstätte an der Dr.-Ida-Noddack-Straße ergibt sich folgende Rechnung:

 

 

Für die Stadt Bamberg ergibt sich hieraus ein um 16.658,00 €  höherer Nettoanteil.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden, wie vereinbart, nach Eingang der staatlichen Mittel und Verfügbarkeit von kommunalen Finanzmitteln an den Träger ausbezahlt. Die Nettobelastung der Stadt Bamberg beträgt für das Kinderhaus Luise Scheppler 363.229,00 € und für die Dr.-Ida-Noddack-Straße 210.232,00 €. Diese Beträge werden in den nächsten Jahren im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abfinanziert.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

1.         Dem Bauträger der Maßnahme Ersatzneubau des Kinderhaus Luise Scheppler, der Baugenossenschaft für den Stadt- und Landkreis Bamberg e.G., wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe i. H. v. 90 % für die Kindergarten- und i. H. v.  62,5 % für die Kinderhortplätze ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100 % bei den Kindergartenplätzen und mit 94,3 % bei den Kinderhortplätzen, somit

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal1.912.601,00 €

und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90 % für den Kindergarten und in Höhe von 62,5 % für den Kinderhort.

2.         Dem Bauträger der Maßnahme Neubau der Kindertagesstätte in der Dr.-Ida-Noddack-Straße, der Johanniter Unfallhilfe e.V., wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe i. H. v. 90 % ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100 %, somit

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal2.102.314,00 €

und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90 %.

3.         Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von 3.731.589,00 für die Deckung in Form einer Verpflichtungsermächtigung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

x

3.

Kosten in Höhe von 283.326,00für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

Bereitstellung der Mittel im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 283.326,00 € zu Lasten der Verpflichtungsermächtigung beim Globalbetrag

Kindertagesstätten.

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

     Stellungnahme des Finanzreferates:

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