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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0833-62

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

 

Kurzbeschreibung:

Die Bauherren beabsichtigen ein fünfgeschossiges Mehrfamilienwohnhaus mit 8 Wohnungen zu errichten. Das Wohnhaus wird vollständig unterkellert, das Dachgeschoss wird ausgebaut und es soll ein 37° geneigtes Satteldach erhalten. Die erforderlichen 8 Kfz-Stellplätze werden im Hinterhof errichtet.

 

          Größe des Bauvorhabens:

          Breite:     12,49 m      Länge:    14,74 m             17,93 m   Traufhöhe:    12,00 m

         

                bereits ausgeführt:    ja     nein

                                                                                                                                                                                             Antragseingang:          28.12.2009

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB                          vollständig am:            15.02.2010

                  

                    Zulässigkeit nach § 34 BauGB i.V.m. Baulinienplan Nr. 95 A

                   Eigenart der näheren Umgebung: Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)

 

     

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

          Nachbarzustimmung:    ja:        nein: Fl.-Nrn. 5166/1, 5168/1, 5166, 5167/1 u. 5168

Die Nachbarbeteiligung wird zurzeit durchgeführt. Die Nachbarn deren Unterschrift nicht vorliegt erhalten eine Ausfertigung des Baubescheides.

 

          Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 8            anrechenbar:     0                 nachzuweisen:   8

              gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:     0

              Nachweis auf Baugrundstück:    8             Nachbargrundstück:     0

              Ablösung der Stellplatzpflicht:    0

 

          Kinderspielplatz:

               nachgewiesen        nicht erforderlich             abzulösen

 

          Bußgeldverfahren wurde eingeleitet                ja        nein

 

          Besonderheiten:

     

                  

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

          Stadtdenkmal:                                    ja          nein

          Einzeldenkmal:                                    ja          nein

          Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:  ja                nein        nicht erforderlich

          BLfD:                                                 ja                nein        nicht erforderlich

                  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

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1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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