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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1782-47

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit dem Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 7. Mai 2018 wurden folgende Antragspunkte aufgeworfen:

 

  1.      Einführung eines „Parkkümmerdienstes“ für die Bamberger Parks
  2.      Ausweisung zusätzlicher Grillmöglichkeiten in den öffentlichen Grünanlagen der Stadt Bamberg
  3.      Ausweisung von Bäumen, die offiziell für den Slackline-Sport genutzt werden dürfen.

 

Die Verwaltung nimmt zu den o.a. Antragspunkten wie folgt Stellung:

 

Zu Antrag 1 – „Parkkümmerdienst“

 

Nach Rücksprache des Gartenamtes mit dem zuständigen Sozial-, Ordnungs- und Umweltreferat ist es derzeit aus finanziellen Gründen leider nicht möglich, einen derartigen Ordnungsdienst zu unterhalten. Das zuständige Referat sagte jedoch zu, dass der Parküberwachungsdienst, seinen Möglichkeiten entsprechend, verstärkt in den Parks patrouillieren wird. Zudem wurde mit der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt vereinbart, dass diese, ihren Möglichkeiten entsprechend, verstärkt die Bamberger Parks bestreift und auch die Sicherheitswacht bittet, die Parks künftig stärker im Auge zu behalten.

 

 

Zu Antrag 2 – Ausweisung zusätzlicher Grillmöglichkeiten

 

Die Ausweisung zusätzlicher Grillstellen ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend, da sie die besonders im Frühjahr eines jeden Jahres aufkommende Impulslast (= in den ersten warmen Wochenenden zu Hauf in die Parkanlage strömende Besucher) nicht abfangen kann. Bei diesem Impulsnutzungsverhalten werden z.B. auf der Jahnhalbinsel oder im Erbapark zeitweise eine zweistellige Anzahl von Grillstellen durch die Parkbesucher betrieben. Dieser Impuls ebbt nach Erfahrung der Verwaltung nach einigen Wochen starker Nutzung wieder ab und geht in ein „normales“ Nutzungsverhalten über, für welches die Anzahl der nutzbaren Grillstellen ausreicht.

 

Um die temporären Impulslasten abzufangen, wurden bereits zusätzliche Müllbehälter aufgestellt und die Reinigungsintervalle aufgestockt. Dies ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoller, als die Schaffung weiterer Grillplätze.

Zu Antrag 3 – Ausweisung von Bäumen für den Slackline-Sport

 

Slacklining (= zwischen Bäumen gespanntes Balancsierseil) findet am häufigsten nach den Beobachtungen des Gartenamts im Hain und auf der Jahnwiese statt. Hier pflegt das Gartenamt bereits seit Jahren einen engen Kontakt mit den einzelnen Interessengruppen. Den Interessenten werden durch das Gartenamt die wichtigsten zu beachtenden Grundlagen vor Ort gezeigt und es werden zusammen mit ihnen geeignete Bäume festgelegt. Diese variieren je nach Anforderung der Betreiber des Slackline-Sports, sodass von vorn herein festgelegte Standorte nicht immer praktikabel sind. Zudem hat das Gartenamt ein Infoblatt herausgegeben und auch schon in der lokalen Presse Tipps im schonenden Umgang mit den Bäumen beim Slacklining veröffentlicht. Nach Einschätzung der Verwaltung erscheinen deshalb die bereits durchgeführten Maßnahmen ausreichend.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

1.Vom Vortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 07. Mai 2018 ist damit geschäftsordnungsmäßig

behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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