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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1784-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe der öffentlichen Gebietskörperschaften werden für das Jahr 2015 auf insgesamt 40,7 Mrd. EUR beziffert. Im Jahr 2000 wurden von der öffentlichen Hand noch 18,5 Mrd. EUR für Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland ausgegeben. Seit etwa Mitte der 2000er-Jahre hat die Dynamik beim Ausgabenzuwachs zugenommen. Diese erhebliche Ausgabensteigerung ist in erster Linie auf die deutliche Ausweitung der Aufgaben und Leistungen insbesondere bei der Kindertagesbetreuung, aber auch den Hilfen zur Erziehung zurückzuführen. Der größte Teil der Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe fällt bei den Städten und Gemeinden, also auf kommunaler Ebene an. Im Jahr 2011 wurden mehr als zwei Drittel der Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe von den Kommunen getragen, die Länder einschließlich der Stadtstaaten beteiligten sich mit 28,8 % und der Bund hatte einen kleinen Anteil von 3,1 %.


 

 

Das Formenspektrum der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe reicht von für alle frei zugänglichen, sozialräumlich ausgestalteten Infrastrukturangeboten bis hin zu Einzelbetreuungen über Tag und Nacht. Den mit Abstand größten Teil bilden Leistungen zur Förderung von Kindern und zur Unterstützung ihrer Familien im frühen Kindesalter – insbesondere in Kindertageseinrichtungen. Wenn besondere Hilfebedarfe bestehen, setzt die Kinder- und Jugendhilfe auf Angebote, die in einem beteiligungsorientierten Verfahren auszuwählen sind. Auch in den Fällen, in denen die Kinder- und Jugendhilfe hoheitlich zum Schutz junger Menschen in die Familie interveniert, werden häufig Hilfearten zur Stärkung des vorhandenen Familiensystems eingesetzt. Fast alle diese Leistungen verzeichnen einen Anstieg der Inanspruchnahme, womit die Kinder- und Jugendhilfe auf veränderte Bedarfslagen reagiert.

Die meisten Beschäftigungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe expandieren. Im mit Abstand größten Arbeitsfeld Kindertagesbetreuung sind mehr als doppelt so viele Personen beschäftigt, wie in allen anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Im Zeitraum von 2007 bis 2016 sind allein dort 210.000 Personen hinzugekommen, was einem Anstieg um 57 % entspricht.

 

Mit diesen Ausführungen wird deutlich, dass die Jugendhilfe ständig gefordert ist, auf sich verändernde Bedarfe zu reagieren, was dann folglich auch eine Steigerung auf der Kostenseite nach sich zieht.

 

Die von der Verwaltung des Jugendamtes aufgestellten Entwürfe des Abschnitts "Jugendhilfe" sind dem Sitzungsvortrag beigefügt und zwar für alle Haushaltspositionen, für welche das Stadtjugendamt anordnungsberechtigt ist. Neu seit 2018 sind weitere Budgetringe im Bereich der Kindertageseinrichtungen für Mieten und Leistungen des Gartenamtes. Zudem wurden die Freiwilligen Investitionskostenzuschüsse dem Vermögenshaushalt zugeordnet. Neu geschaffen wurde 2018 auch ein eigener Budgetring für die Jugendsozialarbeit an Schulen. Daneben haben wir nach wie vor den Budgetring 517 (umA) und 510, welcher allerdings bestimmte Positionen nicht beinhaltet (wie z.B. Kosten für Bürobedarf, EDV, Gesamtkonzept Offene Jugendarbeit etc.). In den Zusammenstellungen bei den Einzelfallhilfen haben wir jedoch sämtliche Kosten zum besseren Vergleich gegenübergestellt. Durch die immer größer werdende Zahl an Budgetringen wird es zunehmend schwerer flexibel auf Entwicklungen zu reagieren, da eine Deckung Budgetring übergreifend so einfach nicht möglich ist.

 

 

1. Verwaltungshaushalt 2019

 

In der Gegenüberstellung haben wir neben den Anforderungen zum Haushaltsjahr 2019 für eine bessere Vergleichbarkeit angeordnet:

  • Ansätze für den Haushalt 2018
  • Rechnungsergebnis 2017
  • Rechnungsergebnis 2016
  • Rechnungsergebnis 2015

 

Der Entwurf für das Haushaltsjahr 2019 und die Veränderungen zu den Vorjahren im Hinblick auf Anforderungen, Ansätze und Rechnungsergebnisse sind in den einzelnen Unterabschnitten ausgewiesen. Die Begründungen bei den verschiedenen Unterabschnitten erläutern die wichtigsten Veränderungen. In der Sitzung erfolgen zusätzliche Hinweise und Ergänzungen.

 

Dem Haushaltsentwurf 2019 liegt die derzeitige Situation zu Grunde (die ersten Monate aus 2018), die auf Basis des tatsächlichen Ansatzes 2018 (gekürzt in den Ausgaben bzw. durch Einnahmeerhöhung im Ansatz mit insgesamt 587.500,00 €) eine deutliche Erhöhung des Gesamtansatzes im Ausgabenbereich enthält.

 

Den Zuschussbedarf in den klassischen Aufgaben des Jugendamtes (BR 510, 511 und neu BR JaS, Mieten, Leistungen Amt 47, Instandhaltungszuschüsse KiTas = 16.766.016,00 €) betrachtet, bedeutet die Anforderung 2019 eine Steigerung von rund 5,8 % im Vergleich zur Anforderung 2018, die vor allem der KiTa-Offensive geschuldet ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ansätze ohne Haushaltsausgabereste u. übertragene Mittel

 

 

 

Durch das erneut große Engagement der zuständigen Fachkräfte im Pflegekinderdienst gelang es in 2017 wieder, dass 17 Kinder und Jugendliche trotz erheblicher Krisensituationen in ihren Pflegefamilien verbleiben konnten, was der Stadt Bamberg Mehrkosten für 12 Monate Heimerziehung in Höhe von 794.580,00  ersparte. Darüber hinaus konnte ein Kind aus einer Heimerziehung in eine Pflegefamilie vermittelt werden, was der Stadt Bamberg weitere rund 40 Tsd. € ersparte.

 

Die präventiven Projekte Opstapje und Opstapje-Baby, den Familienstützpunkten und der Bundesstiftung Frühe Hilfen sind wichtige Unterstützungen von Kindern und Ihrer Familien. Hiermit können sie in ihren eigenen Systemen gestärkt und damit kostenintensivere Maßnahmen vermieden werden.

 

Im Bereich der Jugendsozialarbeit an Schulen mussten gravierendere Veränderungen vorgenommen werden. Die Ursachen liegen hier zum einen darin, dass versäumt wurde, Stellenerhöhungen in den letzten beiden Jahren im Haushalt abzubilden und zum anderen hieraus Nachzahlungen entstehen. Zudem sind auch die Ansätze des laufenden Haushaltsjahres zu gering, sodass das 2018 entstehende Defizit ebenfalls 2019 auszugleichen ist und somit die Ansätze zum Teil erheblich erhöht werden mussten. Nach dem Abgleich werden für den Haushalt 2020 die Ansätze dann so bemessen, wie sie aufgrund der Fördervereinbarung notwendig werden.

 

Bei den sogenannten „geerbten Fälle“ (Fälle, welche wir durch Zuzug der Sorgeberechtigten nach Bamberg rechtlich zwingend übernehmen müssen) war zuletzt keine große Veränderung festzustellen. Für das aktuelle Jahr liegen sie momentan bei rund 800.000,00 €.

 

Die Kosten für die unbegleiteten Minderjährigen und Volljährigen sind weiterhin rückläufig, da dem Stadtjugendamt Bamberg keine uM mehr zugewiesen werden. Damit zusammen hängt aber auch, dass die Einnahmen deutlich reduziert werden mussten.

 

Allerdings tauchen aus der Aufnahmeeinrichtung vermehrt Fälle auf, bei denen zu klären ist, ob es sich um uM handelt. Dieser zunehmende Aufwand, ebenso wie die zunehmende Zahl von Fällen der Kindeswohlgefährdung, stellt eine zunehmende Arbeitsbelastung dar.

 

Bei den Förderangeboten ist trotz gesunkener Fallzahlen eine Steigerung zu verzeichnen. Dies rührt zum einen aus gestiegenen Elternbeiträgen, zum anderen aus der zunehmenden Zahl der Kinder in den Kinderkrippen, da hier die Elternbeiträge erheblich höher sind.

 

 

Im Bereich des Jugendamtes gilt nach wie vor:

 

Die Leistungen nach dem SGB VIII und dem BayKiBiG sind Pflichtleistungen, welche in vielen Teilen nicht nur von der Art, sondern auch Umfang vorgegeben sind. Hierbei wird manchmal vergessen, dass auch die Leistungen an die Kindertageseinrichtungen neben der kindbezogenen Förderung keine freiwilligen Leistungen sind, denn letztendlich ist die Bereitstellung von Betreuungsplätzen kommunale Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis, sodass bei eigenen, kommunalen Einrichtungen sämtliche Kosten zu 100 % übernommen werden müssten. Das Subsidiaritätsprinzip sagt sogar aus, dass eine Einrichtung dem freien Träger selbst dann zu übergeben ist, wenn die Kosten genauso hoch sind, wie wenn sie die Kommune selbst betreiben würde.

 

Abschnitt 45

Anforderung 2019

Anforderung 2018

Aktueller Ansatz 2018

RE

2017

Einnahmen

4.012.727,00

5.068.732,00

5.068.732,00

4.567.891,99

Ausgaben*

11.664.375,00

12.664.920,00

12.504.920,00

11.084.914,92

Zuschuss

7.651.648,00

7.596.188,00

7.436.188,00

6.517.022,93

* in diesem Betrag ist der im Globalansatz bei 40700.70200 enthaltene Ansatz für den Stadtjugendring nur im Rechnungsergebnis enthalten (siehe gesonderte Aufstellung).

 

Der Unterabschnitt 46 wurde zum Großteil neu im Unterabschnitt 47 verortet, weshalb ein Vergleich sich etwas schwierig gestaltet. Daher wurden vorrangig die Leistungen an Kindertageseinrichtungen, welche das Budget bestimmen, im Vergleich gegenübergestellt. Aktuell ist noch keine Basiswerterhöhung bekannt, allerdings werden die aktuellen Tarifabschlüsse sicher ihren Niederschlag finden.

 

Der Vertrag für das Gesamtkonzept Offene Jugendarbeit durch iSo e.V. musste im vergangenen Jahr neu ausgeschrieben werden. Das Budget wurde nach den Verhandlungen in der vereinbarten Höhe ausgewiesen. Das Budget für den seit 2015 übernommenen Aufgabenbereich von Streetwork, welcher ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung war, wurde unverändert fortgeschrieben.

Abschnitt 46/47

Anforderung 2019

Anforderung 2018

Aktueller

Ansatz 2018

RE

2017

Einnahmen

9.428.900,00

9.377.400,00

9.732.400,00

9.279.081,33

Ausgaben*

18.527.800,00

17.893.300,00

17.318.600,00

17.168.024,08

Zuschuss

9.098.900,00

8.515.900,00

7.586.200,00

7.888.942,75

* in diesem Betrag sind die im Globalansatz bei 40700.70200 enthaltenen Ansätze für das Spielmobil, Zuschüsse für Einrichtungen der offenen Jugendarbeit nur im Rechnungsergebnis mit enthalten (siehe gesonderte Aufstellung).

 

Die Steigerung des Zuschussbedarfes im Budgetrings 510 des Jugendamtes wird diesmal überwiegend durch die steigenden Zuwendungen an Kindertageseinrichtungen verursacht. Sie beträgt 1,5 Mio. € bezogen auf den aktuellen Ansatz, bzw. 0,6 Mio. € bezogen auf die Anforderungen 2018, unter Berücksichtigung der Kürzung um rund 587 Tsd. € für 2018. Zu berücksichtigen ist noch, dass bis 2017 die freiwilligen Investitionskostenzuschüsse im Verwaltungshaushalt mit abgebildet wurden.

 

Nach unseren aktuellen Fallzahlen und Hochrechnungen sind die angeforderten Haushaltsmittel zwingend erforderlich. Fallmehrungen bzw. außergewöhnliche Fallkonstellationen mit besonderen Entgelten sind, wie immer, in den Kalkulationen nicht mit eingerechnet.

1.1Globalbetrag:

 

Der Globalbetrag für die sogenannten rein freiwilligen Leistungen bleibt auch 2019 gemäß der Haushaltskonsolidierung unverändert. Bei den Projekten der berufsbezogenen Jugendarbeit gibt es als laufende Projekte weiterhin die Hauswirtschaftsdienste des SKF Bamberg e.V. sowie die Kompetenzagentur der gfi. Die Beträge an die Zuschussempfänger im Globalansatz sind unverändert zum Vorjahr.

 

 

2. Vermögenshaushalt

 

Mit dem Vermögenshaushalt 2019 werden nur die Maßnahmen benannt, die im Rahmen der KiTa-Offensive schon so weit fortgeschritten sind, dass die Umsetzung der Maßnahme unmittelbar bevorsteht bzw. schon begonnen hat. Alle anderen Maßnahmen, die sich noch in einem nicht so konkreten Vorstadium befinden, wurden für 2019 mit keinem konkreten Ansatz versehen. Dies kann aber jederzeit im nächsten Jahr noch erfolgen, sobald die Maßnahme genehmigungsreif ist, da der Globalansatz Kindertagesbetreuung ja über eine entsprechende Höhe von Verpflichtungsermächtigungen verfügt. Ausgewiesen wurde auch nur ein Anteil der städtischen Nettobeteiligung. Die staatlichen Zuschussmittel werden bei Eingang an die Träger durchgereicht.

 

Die Instandhaltungszuschüsse sind seit 2018 im Vermögenshaushalt in einem eigenen Budgetring abgebildet. Aufgrund der angemeldeten großen Sanierungsmaßnahmen musste das Procedere für die Bewilligung solcher Zuschüsse verändert werden. Die Bewilligung dieser Maßnahmen wird künftig zwar dem Grunde nach ausgesprochen; soweit die Maßnahmekosten über 30.000,00 € liegen nach einem entsprechenden Beschluss des Jugendhilfeausschusses und des Stadtrates. Allerdings erfolgt die Auszahlung des Zuschusses in mehreren Tranchen, verteilt auf das laufende und/oder künftige Haushaltsjahre. Die Zahlungen in den künftigen Haushaltsjahren stehen unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die jährlich durch den Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen werden.

 

Hierdurch kann sich die Abfinanzierung insbesondere größerer Maßnahmen über mehrere Jahre erstrecken, bis der städtische Anteil vollends beglichen ist. Ebenfalls kann dies bei kleineren Maßnahmen dazu führen, dass diese nicht mehr im beantragten Jahr abgewickelt werden können, sofern die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bereits vollständig ausgeschöpft sind.

 

Nach den Anmeldungen der Träger liegen uns derzeit Maßnahmen in einer gesamten Höhe von rund 1,4 Mio. €. Diese angemeldeten und in Aussicht gestellten Zuschussbeträge übersteigen die vorhandenen Ansätze erheblich. Deshalb wurde die Anforderung für die Ansätze in diesem Budgetring im Vergleich zu den Vorjahren von 270.000,00 € auf 500.000,00 € auch deutlich angehoben.

 

 

Für die Haushaltsplanung 2019 bedeutet dies hinsichtlich der KiTa-Offensive:

 

 

 

Als weitere Investitionsmaßnahme im Vermögenshaushalt 2019 beantragt das Stadtjugendamt einen neuen Dienstwagen (wie bereits 2016, 2017 und 2018). Das aktuelle Fahrzeug (VW Golf) wird im nächsten Jahr 13 Jahre alt und die Laufleistung beträgt momentan 225.000 km. Es wird nun wirklich äußerst dringend ein neuer Dienstwagen benötigt, da das Fahrzeug von rund 20 Personen gefahren wird und somit automatisch auch einer höheren Beanspruchung unterliegt. Die Mittel für einen neuen Dienst-PKW werden jedoch im Etat des Fachbereich 6a/Beschaffung beantragt und finden sich somit nicht in unseren Anforderungen wieder.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Die Haushaltsanträge des Stadtjugendamtes werden befürwortet.

2.Die Verwaltung wird beauftragt, die Haushaltsmittel zum Haushalt 2019 anzumelden und zwar

2.1              den Abschnitt "Jugendhilfe" des

Verwaltungshaushaltes lt. Zusammenstellung Anlage 1 mit den Seiten 1 - 31 und den Endsummen

Ausgaben=              30.565.468,00 €

Einnahmen=              13.466.882,00 €

Zuschussbedarf=              17.098.586,00€

und

 

2.2im Vermögenshaushalt 2019 nachfolgende Ausgabehaushaltsmittel:
 

1.UA 4740/4742
Kinderkrippe Bienenkorb + Kindergarten St. Elisabeth

Ersatzneubau + Erweiterung - Restfinanzierung                            100.000,00 €

2.UA 4740 Kita An der Auferstehungskirche

Anbau einer Krippengruppe              20.000,00 €

3.UA 4742/4744 Kinderhaus Luise Scheppler
Ersatzneubau mit Erweiterung              200.000,00 €

4.UA 4740/4742 KiTa Jean Paul

Ersatzneubau mit Erweiterung              100.000,00 €

5.UA 4740/4742 KiGa St. Johannes
Ersatzneubau mit Erweiterung              100.000,00 €

6.UA 4740/4742 KiGa St. Anna
Ersatzneubau mit Erweiterung              100.000,00 €

7.UA 4740/4742/4744 KiTa Maiselgelände
Errichtung eines Kinderhauses              200.000,00 €

8.UA4740/4742 KiTa Wildensorg
Erweiterung d. Bauernhofkindergartens              100.000,00 €

9.UA 4740/4742 KiTa Dr.-Ida-Noddack-Str.
Errichtung eines Kinderhauses              200.000,00 €

10.UA 4740 KiKri Zwergenträume Philippus
Erweiterung um eine Krippengruppe              50.000,00 €

11.UA 4740/4742 KiTa Offizierscasino
Einbau Kinderkrippe und Kindergarten              100.000,00 €

12.UA 4740/4742/4744.98890
Instandhaltungszuschüsse              500.000,00 €

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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