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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1793-65

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

a)        Über den Stand der Baumaßnahme wurde zuletzt im Bau- und Werksenat am 11.04.2018 (VO/2018/1558-65) berichtet. Es wird nun deutlich, dass die Baumaßnahme einen flüssigen Verlauf nimmt: angesichts der konzentrierten Vorgehensweise wird die Baumaßnahme viel schneller fertig als ursprünglich geplant.

 

Diese gute Entwicklung hat sich – auch dank der Möglichkeit, unter Vollsperrung arbeiten zu können - fortgesetzt. Zwar gibt es jeden Tag kleinere Überraschungen im Untergrund. Von der Grundtendenz aber ist die Baufirma sehr zügig unterwegs. Für die Anwohner als Verkehrsteilnehmer sind das gute Nachrichten.

 

 

b)        Mitte Juni 2018 ist bereits der Umsetzungsstand erreicht worden, der nach dem Bauzeitenplan für Dezember 2018 vorgesehen gewesen ist.

 

Wie bereits im Bau- und Werksenat am 05.12.2017 (VO/2017/1209-65) berichtet, enthält das Leistungsverzeichnis explizit die Vorgabe, dass auch bei Verfrühung in jedem Fall nahtlos weiterzubauen ist. An diese Vorgabe hält sich die Baufirma.

 

Der schnellere Baufortschritt bewirkt auch einen schnelleren Mittelabfluss. Dieser wird in enger Abstimmung mit den Stadtwerken und dem Finanzreferat gewährleistet. Die Finanzierung bleibt auch bei schnellerem Baufortschritt gesichert.

 

Natürlich können für die Zukunft negative Überraschungen oder lange Zeitabschnitte bei besonders schlechter Witterung nicht ausgeschlossen werden. Dennoch besteht aktuell Grund zu der Annahme, dass die Baumaßnahme in ihrer Gesamtheit schneller abgeschlossen werden kann, als zu Beginn angenommen.


c)        Positiv ist für die Anlieger weiter, dass durch die neueste KAG-Novelle den Anliegern die Straßenausbaubeiträge erspart bleiben. Die entstehende Lücke muss in diesem Fall nicht die Stadt schließen. Der Gesetzgeber hat die Überleitungsvorschriften so ausgestaltet, dass die entstehende Finanzierungslücke bei dieser Maßnahme voll vom Freistaat gefüllt werden muss, weil die Stadt vor einem bestimmten Stichtag die Maßnahme ausgeschrieben hat. Der Mut der Werkleiter und der Geschäftsführung der Stadtwerke, im Angesicht der Straßenausbaubeitragsdebatte das Projekt nicht zu Jahresbeginn „auf Eis zu legen“, sondern den Zeitplan der Ausschreibung „durchzuziehen“, wird also finanziell zugunsten der Stadt und der Anlieger belohnt.

 

 

d)        In der Folge des beschleunigten Bauablaufs muss auch das VgV-Verfahren zur Auswahl eines Ingenieurbüros für den Abschnitt „Michelsberger Straße / Michelsberg“ früher begonnen werden.

 

Einzelheiten werden in der Sitzung mündlich erläutert.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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