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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1795-46

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

1. Historischer Hintergrund

 

Im November 1918 führten Kriegsmüdigkeit und ein schleichender Autoritätsverlust der Monarchie wie der öffentlichen Instanzen nach insgesamt 738-jähriger Herrschaft des Hauses Wittelsbach in Bayern als reichsweit erster Monarchie zum Umsturz. Unter Führung des Berliner Journalisten und Literaten Kurt Eisner (Unabhängige Sozialdemokratische Partei) wurde am 7. November 1918 in München der Freistaat Bayern ausgerufen, ohne dass die staatsstreichartige Aktion auf irgendeine Form des Widerstands in der Hauptstadt stieß. Die Vertreter der Mehrheitssozialdemokratie, allen voran Erhard Auer, traten am folgenden Tag der neuen Regierung bei. Deren Arbeit war in der Folgezeit von großen Problemen bestimmt. Sie reichten von der fehlenden demokratischen Legitimation über die Sicherung der Daseinsvorsorge der Bevölkerung nach dem verlorenen Krieg bis hin zur künftigen Ausgestaltung der staatsrechtlichen Verfassung Bayerns. Im Kern ging es um die Frage, ob im Freistaat Bayern eine parlamentarische Demokratie oder eine Räteverfassung etabliert werden sollte.

 

Die Vertreter der Mehrheitssozialdemokratie setzten schließlich für den 12. Januar 1919 Landtagswahlen durch, bei denen erstmals Frauen ihr Wahlrecht ausüben konnten. Eisner erlitt dabei als amtierender Ministerpräsident mit 2,5 % der abgegebenen Stimmen eine vernichtende Niederlage. Auf dem Weg zu seiner Abdankung wurde Eisner am 21. Februar 1919 in München auf offener Straße erschossen. Mitte März wurde aufgrund des Landtagswahlergebnisses Johannes Hoffmann (MSPD) zum Ministerpräsidenten gewählt, ehe sich der Landtag in München vor dem Hintergrund der explosiven Stimmungen in der Landeshauptstadt auf unbestimmte Zeit vertagte. Hoffmann wich mit seinem gesamten Kabinett und dem Landtag nach Bamberg aus, das aufgrund der hier stationierten Truppen sowie seiner verkehrsgünstigen Lage sehr gute Voraussetzungen für die Einflussnahme auf die Verfassungsdiskussion um die künftige Reichsverfassung in Weimar wie auch für die Ausarbeitung der bayerischen Verfassung bot. In den folgenden Wochen und Monaten wurde zunächst in der Residenz, dann im Spiegelsaal der Harmonie vom Landtag die erste demokratische Verfassung des Freistaats Bayern erarbeitet, die am 14. August 1919 in Kraft trat.

Für wenige Monate war damit Bamberg bis zur Rückkehr von Staatsregierung und Landtag nach München im August bayerische „Hauptstadt auf Zeit“.

 

 

2. Jubiläumsjahr 2019

 

2.1 Überlegung des Freistaats

 

Im Jahr 2019 besteht daher Anlass, das 100-jährige Jubiläum der in Bamberg erarbeiteten ersten demokratischen Verfassung des Freistaates Bayern zu begehen, zumal das 100-jährige Jubiläum der Ausrufung des Freistaats Bayern im November 1918 der Auftakt war und erst die Bayerische Verfassung 1919 von einen Schlusspunkt unter die Diskussion unterschiedlicher Verfassungsmodelle setzte. Im Zentrum dieses Jubiläums stehen aber sicher die beiden Verfassungsorgane Staatsregierung und Landtag, die seinerzeit vor dem Druck bürgerkriegsähnlicher Unruhen in München sich nach Bamberg zurückzogen und hier agierten.

 

Aus diesem Grunde gab es bereits 2017 Kontakte zwischen der Stadt Bamberg (Bgm. Dr. Lange) und Vertretern des Bayerischen Landtags. Dabei wurde bisher ein Konzept erarbeitet, das im Moment folgende vorstellbare Bausteine vorsieht:

 

      Verfassungsfeier mit Abgeordneten des Bayerischen Landtags, politischen Vertretern der Stadt Bamberg, weiteren Ehrengästen sowie Schülerinnen und Schülern, evtl. als Nachmittagsveranstaltung (14:00 bis 16:00 Uhr) im Spiegelsaal der Harmonie;

      „Zwischenprogramm“ (Arbeitstitel): Präsentation einer Wanderausstellung von Schülerinnen und Schüler bzw. der bereits existierenden Ausstellung „Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort“ im Foyer der Konzerthalle, evtl. mit Rahmenprogramm;

      Festliche Abendveranstaltung mit den Bamberger Symphonikern ab 18:00 Uhr mit einem Empfang in der Konzerthalle (neben den o. g. Zielgruppen, Vertreter der Bürgervereine etc.);

      Termin der geplanten Aktionen: Mittwoch, 24.07.2019

 

Ferner ist ein Schülerwettbewerb („Erinnerungszeichen 2018/19“, des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vorgesehen, zu dem die Unterlagen bereits versandt wurden. Bamberger Schulen nehmen mit einer Reihe von Projekten, z. T. in Kooperation mit dem Stadtarchiv Bamberg, daran teil. Ein spezieller Preis des Bayerischen Landtags aus Anlass des Jubiläums der „Bamberger“ Verfassung soll diesen Wettbewerb ergänzen. Die Preisverleihung könnte ggf. im Rahmen des Festakts vorgenommen werden. 

 

 

2.2Überlegungen der Stadt

 

Von Seiten der Stadt Bamberg wurde das Jubiläum bereits durch eine Expertentagung von Rechts- und Verfassungshistorikern im Juli 2017 vorbereitet. Die Vorträge dieser Tagung werden derzeit für die Drucklegung vorbereitet und sollen rechtzeitig zum Jubiläum in Buchform vorliegen.

 

Außerdem wird für das Jubiläumsjahr im Stadtarchiv in Kooperation mit weiteren Partnern eine Ausstellung in den Räumen des Stadtarchivs geplant.

 

Von Schülerinnen und Schülern des Franz-Ludwig-Gymnasiums wird eine Wanderausstellung sowie ein Filmprojekt zum Thema in Kooperation mit dem Stadtarchiv erarbeitet.

 

 

Schließlich soll im Zeitraum von Januar bis Juli 2019 eine Vortragsreihe als Kooperation zwischen Volkshochschule, Bayerischer Schlösserverwaltung, Historischem Verein und Stadtarchiv in der VHS stattfinden: 5 bis 6 Vorträge (Rahmenthema „Bamberg im langen 19. Jahrhundert bis zur Verfassung von 1919“ Arbeitstitel).

 

Weitere Überlegungen werden derzeit angestellt.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Von den Planungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.Die Verwaltung wird beauftragt, die Überlegungen für das Jubiläumsjahr 2019 zu konkretisieren und entsprechend Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 20 19 zu beantragen.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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