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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1801-R1

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

1. Sachstand Wertermittlung und Kaufverhandlungen mit der BImA:

 

Entgegen der ursprünglichen Mitteilung seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) konnte eine erste Wertindikation für den Bereich der MUNA nicht Ende Juni vorgestellt werden. Hintergrund ist, dass sich Wertermittler und Vertreter der Sparte Portfolio-Management noch nicht endgültig abgestimmt haben. Angekündigt wurde nunmehr die Vorstellung der ersten Wertindikation für Ende Juli in Bamberg. Festzuhalten ist allerdings, dass ein Verkauf der Liegenschaft an die Stadt Bamberg, auf Basis des bislang vorgesehenen Nutzungskonzeptes, weiterhin Ziel seitens der BImA ist.

 

 

2. Bürgerinformationsveranstaltung am 14.06.2018:

 

a)Am 14.06.2018 fand in der Zeit von 18:30 bis etwa 23:00 Uhr eine Bürgerinformationsveranstaltung im Saal der Pfarrgemeinde St. Kunigund in Bamberg statt. An dieser nahmen rund 200 bis 250 Bürgerinnen und Bürger teil.

Für die Verwaltung nahmen Herr Oberbürgermeister, Herr Zweiter Bürgermeister, Herr Berufsm. Stadtrat Felix, Herr Wirtschaftsreferenten Dr. Goller, Herr Berufsm. Stadtrat Haupt, Herr Berufsm. Stadtrat Beese, Herr Berufsm. Stadtrat Hinterstein, der Leiter des Amtes für strategische Entwicklung und Konversionsmanagement, Herr Lang sowie der Geschäftsführer der Stadtwerke Herr Dr. Fiedeldey teil.

Die Belange der Landespolizei wurden durch Herrn Staatssekretär Eck sowie den Präsidenten des Polizeipräsidiums Oberfrankens, Herrn Schieder, vertreten.

Die Belange von Handel und Industrie wurden durch Herrn Wolfram Brehm (IHK) sowie Herrn Kreishandwerksmeister Manfred Amon vertreten.

Für die Belange des Naturschutzes sowie der Wasserwirtschaft standen Frau Dr. Beate Bugla, Büro Habitat, sowie Herr Georg Seidel vom WWA Kronach für Auskünfte und Fragen zur Verfügung.

 


b)Ziel der Informationsveranstaltung war es, die Bürgerinnen und Bürger über Hintergründe sowie den Stand des Bebauungsplanverfahrens zu informieren. Dabei wurden insbesondere die Eigentumssituation sowie die Hintergründe für die geplante Entwicklung der Flächen im Zuge des laufenden Bebauungsplanverfahrens, unter Einbeziehung der erstellten Gutachten, erläutert.

 

aa) Zur Eigentumssituation und zum Erwerb von der BImA:

Grundlage für die nach den Vorgaben der so genannten Erstzugriffsoption zum Erwerb der ehemaligen „Muna“ erforderlichen Zweckerklärung ist der Bebauungsplan „Gewerbepark Geisfelder Straße“ in der Fassung des Entwurfes vom 07.02.2018. Hierin müssen noch die Anregungen und Stellungnahmen aus dem gerade abgeschlossenen Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung eingearbeitet werden. Für den Erwerb gilt, dass die BImA der Stadt nur eine Fläche verkaufen darf, für welche sie auch einen positiven Kaufpreis erzielen wird. Die BImA darf weder eine Fläche unter Wert veräußern, noch eine Fläche verkaufen, für die sie höhere Aufwendungen, beispielsweise für die Altlastenbeseitigung hat, als der Kaufpreis ist.

 

Grundlage eines Erwerbes durch die Stadt ist der Stadtratsbeschluss vom 28.03.2012, wonach die Stadt alle Konversionsliegenschaften in Bamberg von der BImA erwerben will. Die Stadt darf kommunalrechtlich aber nur eine Fläche erwerben, welche eine Nutzung ermöglicht, mit der zumindest sowohl der Kaufpreis an die BImA, als auch die erforderlichen Aufwendungen für beispielsweise die Beseitigung von Altlasten, Kampfmitteln, Abfällen sowie die Erschließung des Geländes, refinanziert werden können. Auf Grundlage des Haushaltsrechtes darf die Stadt keine Fläche erwerben, von der von vornherein feststeht, dass erstens der Kaufpreis nicht refinanziert werden kann und zweitens, dass noch zusätzliche Aufwendungen erforderlich sind, um die Fläche überhaupt einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen zu können, weil zunächst das Grundstück verkehrssicher gemacht werden muss. Konkret, weil zunächst eine Altlastensanierung bzw. Kampfmittelberäumung erfolgen muss. Es würde sich um eine so genannte freiwillige Leistung handeln. Nach dem haushaltsrechtlichen Genehmigungsbescheid der Regierung von Oberfranken darf die Stadt aber keine weiteren freiwilligen Leistungen eingehen.

 

Das heißt: ein Erwerb der MUNA-Fläche ist durch die Stadt nur dann möglich, wenn diese so genutzt werden kann, dass zum einen die BImA die Fläche zu einem werthaltigen Kaufpreis veräußern kann und zum anderen die Stadt durch die künftig mögliche Nutzung sowohl den Kaufpreis, als auch die für die Nutzung erforderlichen Aufwendungen, hier konkret beispielsweise für den Bau der Verkehrsinfrastruktur, für erforderliche Altlasten-Sanierungen oder für die Umsetzung der Naturschutzausgleichs- und Waldausgleichsflächen oder des neuen Naturschutzgebietes, refinanzieren kann.

 

Im Ergebnis bedeutet dies: Ohne eine konkrete Nutzungsmöglichkeit für die MUNA-Fläche, wird ein Verkauf durch die BImA an die Stadt nicht zustande kommen. In der Konsequenz bliebe dann die BImA weiterhin Eigentümerin der Fläche mit dem Ergebnis, dass die Situation dauerhaft so bliebe, wie sie sich heute darstellt: Erhalt der Zäune, keine Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit, keine Sanierung von Altlastenverdachtsflächen, kein neues Naturschutzgebiet und auch kein von Seiten der Bürgerinitiative avisiertes Naherholungsgebiet.

 

bb) Zu den Belangen der Landespolizei in Bamberg:

Die Belange der Landespolizei in Bamberg wurden durch Herrn Staatssekretär Eck sowie Herrn Polizeipräsidenten Schieder vorgestellt und dargestellt, weshalb die Landespolizei in Bamberg Bedarf an einer weiteren Liegenschaft hat. Dargestellt wurde auch, dass alternative Standorte zur Armeestraße grundsätzlich geprüft wurden. Herr Staatssekretär sicherte in der Informationsveranstaltung überraschend die Prüfung weiterer Alternativen zu.

 


cc) Zum Stand und den Inhalten des Bebauungsplanverfahrens:

Dargestellt wurden insbesondere auch die laufende Entwicklung im Bebauungsplanverfahren selbst und dazu speziell die Veränderung vom Planungsstand im Jahr 2015 zum Stand des Jahres 2018, welcher im Konversionssenat am 07.02.2018 behandelt und dort die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen wurde. Wert wurde seitens der Verwaltung insbesondere auf die Verdeutlichung des Umstandes gelegt, dass allein das Landschaftsschutzgebiet Hauptsmoorwald eine Fläche von 3.054 Hektar umfasst. In der Relation wurde deutlich herausgestellt, dass die für eine künftige gewerbliche Nutzung vorgesehene neue Fläche von rund 54 Hektar im Bereich der heutigen MUNA, nur einen relativ untergeordneten Anteil hat. Die im Zuge der Umsetzung des aktuellen Planungsstandes voraussichtlich zu rodende Fläche erfasst etwa 1,6 % der Gesamtfläche des Landschaftsschutzgebietes Hauptsmoorwald. Damit soll keineswegs die Tatsache eines Eingriffs in Gestalt einer Rodung an sich verharmlost werden. Vor diesem Hintergrund kann allerdings seriös nicht eine echte Gefährdung des „Hauptsmoorwaldes“ durch den geplanten Eingriff behauptet werden.

 

Zudem ist es im Zuge des Bebauungsplanverfahrens gesetzliche Vorgabe und damit auch zwingender Planungsinhalt, dass Eingriffe in Fauna, Flora und Wald entweder im Plangebiet selbst oder - hinsichtlich des Waldausgleiches - auf externen Flächen im Gebiet von Stadt und Landkreis Bamberg ausgeglichen werden müssen. Damit wurde dokumentiert, dass zum einen nicht der Hauptsmoorwald als solches in seinem Bestand gefährdet ist und zum Anderen, dass Eingriffe in Fauna, Flora und Wald ausgeglichen werden. Als positives Beispiel wurde hierbei auf den Sonderlandeplatz Bamberg-Breitenau Bezug genommen. Dort wurde im Zuge der Verbreiterung der Start- und Landebahn ebenfalls ein ökologischer Ausgleich erforderlich. Dieser wurde ebenfalls von Frau Dr. Bugla, Büro Habitat, begleitet und betreut. Frau Dr. Bugla konnte im Zuge der Informationsveranstaltung bestätigen, dass die Ausgleichsmaßnahmen am Sonderlandeplatz durch die Stadt Bamberg umgesetzt wurden und die Ausgleichsmaßnahmen auch tatsächlich den fachlich beabsichtigten Erfolg hatten. Damit kann der Sonderlandplatz als gelungenes Beispiel für den Erfolg von Ausgleichsmaßnahmen dienen sowie belegen, dass die Stadt Bamberg das Thema Flächenausgleich ernst nimmt und auch umsetzt. Weiterhin wurde auch auf den Umstand hingewiesen, dass nach dem aktuellen Planungsstand die Ausweisung eines neuen, und dann mit rund 14 Hektar zweitgrößten, Naturschutzgebietes in der Stadt Bamberg auch die Chance für eine deutliche Verbesserung für Natur und Umwelt gegeben ist.

 

Eingegangen wurden insbesondere auf den Vergleich der Planungsstände des Jahres 2015 mit dem des Jahres 2018. Hierzu darf auf die beiliegende Übersicht „Flächenbilanz 2015 / 2018“ (Anlage 1) verwiesen werden.

Damit ist deutlich die Entwicklung im Planungsprozess von der Phase der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB im Jahr 2015 zur Phase der Öffentlichen Auslegung und der Stellungnahmen der TÖB gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB im Jahr 2018 dokumentiert. Wesentlich ist dabei insbesondere, dass nicht nur die geplante gewerbliche Nutzfläche sowie die Verkehrsflächen deutlich verkleinert, sondern dass im gleichen Maße die Grün- und Waldflächenanteile erhöht wurden und zudem ein neues Naturschutzgebiet planerisch mit erfasst wird.

 

c)Die Durchführung weiterer Informationsveranstaltungen wird derzeit vorbereitet. Die Verwaltung wird weiter berichten.

 

 


3. Standort für die Landespolizei:

 

Nachdem Herr Staatssekretär Eck in der Bürgerinformationsveranstaltung am 14.06.2018 (vgl. hierzu oben) erklärte, dass der Freistaat Bayern nicht zwingend an dem Standort in der Armeestraße festhalten müsse und wolle, wurde die Suche nach einem möglichen Standort für Einrichtungen der Landespolizei nochmals diskutiert. Hierzu fand am 25.06.2018 auf Bitten der Vertreter der Landespolizei eine Besprechung mit Vertretern der örtlichen Polizei und des Polizeipräsidiums Oberfranken statt. Dabei wurde mitgeteilt, dass zu dem möglichen Standort in der Armeestraße alternative Fläche in der Stadt Bamberg geprüft werden sollen. Hierbei wurde die Stadt Bamberg ausdrücklich um Unterstützung gebeten.

 

Inhaltlich benötigt die Landespolizei eine Fläche zur Unterbringung der PI Bamberg-Land, der Verkehrspolizeiinspektion sowie einer Polizei-Einsatztrainingseinrichtung (sog. „PE-Fläche“). Letztere ausgestattet mit einer Raumschießanlage, in einer Größenordnung von voraussichtlich etwa einem Hektar. Die Fläche soll eine möglichst gute Erreichbarkeit des überregionalen Fernstraßennetzes aufweisen. Zudem soll eine gute Erreichbarkeit der Liegenschaft mit dem öffentlichen Nahverkehr sowie mit privaten PKW gewährleistet sein. Weiterhin ist eine gute Erreichbarkeit auch für den Schwerlastverkehr erforderlich, da seitens der VPI eine Wiegeeinrichtung auf dem Gelände benötigt wird. Daher findet auch LKW-Verkehr statt. Idealerweise soll die Fläche zudem im Eigentum des Freistaates Bayern stehen.

 

Herr Oberbürgermeister hat die Verwaltung mit der Prüfung möglicher alternativer Flächen beauftragt. Seitens der Verwaltung werden derzeit verschiedene Flächen in Bamberg auf ihre Tauglichkeit und Realisierungsfähigkeit geprüft. Hierzu sollen entsprechende Flächen sondiert und gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Landespolizei diskutiert werden. Wichtig war es den Vertretern der Landespolizei im Gespräch mit der Stadt Bamberg allerdings, dass ein Standort in der Stadt Bamberg realisiert wird. Vereinbart wurde noch im Juli 2018 mögliche alternative Flächen gemeinsam zu diskutieren.

 

Die Verwaltung wird weiter berichten.

 

 

4. Zur Frage eines „Standortes für die Landespolizei“ liegen vier Anträge vor:

 

-Antrag der BA-Stadtratsfraktion vom 02.05.2018 (Anlage 2) mit dem Ziel, die Landespolizei im geplanten Gewerbegebiet (MUNA) unterzubringen.

 

-Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.06.2018 (Anlage 3) mit dem Ziel, Verhandlungen mit BImA und Freistaat Bayern zu führen, um einen neuen Polizeistandort im Bereich des MUNA-Geländes zu definieren sowie im Konversionssenat zu berichten.

 

-Antrag der BBB-Stadtratsfraktion vom 27.06.2018 (Anlage 4) mit dem Ziel, dass sich der Oberbürgermeister gegenüber den Vertretern des Freistaates Bayern, Landespolizei, ablehnend hinsichtlich des geplanten Standortes äußern möge sowie eine Lösung auf den Flächen der BImA durch Einschaltung der Bundestags- und Landtagsabgeordneten zu erreichen.

 

-Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 26.04.2018 (Anlage 5) mit dem Ziel eine städtische Immobilie im Bereich Bamberg-Nord dem Freistaat zur Nutzung durch die Landespolizei anzubieten.

 

Zu den Anträgen wird wie folgt Stellung genommen:

 

a)Wie oben ausgeführt, ist die Standortdiskussion seitens des Freistaates Bayern noch nicht abgeschlossen, bzw. wieder eröffnet worden. Der Freistaat Bayern möchte mögliche Alternativflächen in der Stadt Bamberg prüfen und umsetzen. Insoweit darf auf die Ausführungen unter Ziffer 3 der Vorlage Bezug genommen werden. Ohne einem Ergebnis der Standortdiskussion und einer Entscheidung des Freistaates Bayern vorgreifen zu wollen und zu können, dürfte aber dem Hauptanliegen der vorliegenden Anträge damit voraussichtlich Rechnung getragen werden.

 


b)Hingewiesen werden soll an dieser Stelle darauf, dass entgegen den Ausführungen im Antrag der BBB-Stadtratsfraktion vom 27.06.2018, sich eine echte Gefährdung des Hauptsmoorwaldes nach Ansicht der Verwaltung bereits aufgrund der angegebenen Relation zwischen der Fläche des Landschaftsschutzgebietes Hauptsmoorwald mit rund 3.000 Hektar und der vorgesehenen Fläche zur Nutzung durch die Landespolizei mit einem Planungsumfang im aktuellen Bebauungsplanentwurf von etwa 2,2 Hektar, argumentativ nicht darstellen lässt.

 

Hinsichtlich des möglichen, auch in der Bürgerinformationsveranstaltung am 14.06.2018 diskutierten, Standortes im Bereich des derzeit durch die Bundespolizei genutzten Fläche in der Nähe des vorhandenen ehemaligen US-Autobahnanschlusses (ehemals für den – dann nicht mehr realisierten – Neubau einer sog. „PX“ vorgesehene Fläche) darf der Hinweis gegeben werden, dass diese Fläche nach Kenntnis der Verwaltung durch die Bundespolizei benötigt wird. Zudem ist nach Kenntnis der Verwaltung die Zugänglichkeit zur Autobahn BAB 73 (Nutzung des ehemaligen US-Autobahnanschlusses durch die Landespolizei) aufgrund der Nutzung durch die Bundespolizei nicht zweifelsfrei geklärt. Zudem ist von fachlicher Seite der Hinweis gegeben worden, dass die ehemalige (geplante) „PX-Fläche“ aufgrund des naturschutzfachlichen Zustandes als ökologisch wertvoll einzustufen wäre. Wesentlich ist aber insbesondere, dass diese Fläche im Eigentum der BImA steht und daher der Freistaat Bayern keinen unmittelbaren Zugriff hat.

Die Fläche der ehemaligen Panzerwaschanlage (gemeint ist die Fläche des Bereiches Warner Barracks IV – östlich der BAB 73) wurde bereits durch die Bundespolizei als Bedarfsfläche requiriert. Hier soll das so genannte „KLE-Trainingszentrum“ aufgebaut werden. Diese Fläche steht daher für Zwecke der Landespolizei nach aktueller Kenntnis nicht zur Verfügung und steht zudem im Eigentum der BImA.

Aus Sicht der Stadtverwaltung wird daher davon ausgegangen, dass eine Fläche jenseits der durch die Bundespolizei genutzten Liegenschaft gefunden werden muss.

 

c)Bei der Suche möglicher alternativer Standorte muss auch die zeitliche Entwicklungsperspektive berücksichtigt werden. In der Besprechung am 25.06.2018 wurde durch die Vertreter der Landespolizei mitgeteilt, dass aufgrund der räumlichen Enge im Bereich des Präsidiums der Bereitschaftspolizei an der Pödeldorfer Straße sowie der vorhandenen Polizeieinrichtungen im Bereich der Schildstraße, mit einer Realisierung des Vorhabens zeitnah begonnen werden muss. Dies bedeutet, dass eine nutzbare Fläche bereits erschlossen sein sollte und nicht erst Erschließungsstraßen zu bauen sind. Dabei ist aufgrund des Anforderungsprofils für die Verkehrspolizei die Anbindung an ein überregionales Straßennetz erforderlich.

 

d)Hinsichtlich des Antrags der GAL-Stadtratsfraktion vom 26.04.2018, dem Freistaat Bayern eine städtische Immobilie in Bamberg-Nord – welche gegenüber dem Freistaat im Zuge der Entscheidungsfindung über den Standort des neu gebildeten „Landesamts für Gesundheit und Pflege“ angedacht wurde - als Alternativstandort für die Verkehrspolizei anzubieten, ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der besagten Immobilie um den ehem. Verwaltungssitz der Ferngas Nordbayern GmbH in der Benzstraße handelt, den die Stadt Bamberg im Mai 2017 erworben hatte.

 

Bereits ab Juli 2017 wurden mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch die Immobilien Freistaat Bayern (ImBy) und Vertretern der Polizei, Verhandlungen mit dem Ziel geführt, Dienststellen der Landespolizei in diesem Gebäude unterzubringen. Letztlich lehnte aber das Bayerische Staatsministerium des Inneren Ende März 2018 eine Anmietung ab. Hintergrund war, dass für die Herrichtung des Gebäudekomplexes für Polizeizwecke (vornehmlich Sicherheitsaspekte wie Videoüberwachung, Sicherheitsglas, abhörsichere Telekommunikation etc.) ein hoher Haushaltsmitteleinsatz notwendig gewesen wäre. Dies stellte sich – im Vergleich zu einem Neubau an anderer Stelle – als unwirtschaftlich dar.

 

 


5. Petition an die Stadt Bamberg:

 

Die Bürgerinitiative zum „Schutz des Hauptsmoorwaldes“ hat Herrn Oberbürgermeister am 26.06.2018, eine Petition mit - nach Angaben der Initiative - 32.751 Unterschriften übergeben. Der Erhalt der Petition wurde schriftlich durch die Verwaltung bestätigt.

 

Der Text der Petition lautet:

 

„Wir brauchen kein Industriegebiet in Bamberg-Ost. Wir fordern die Stadt Bamberg auf, von der Rodung des Waldes, der Versiegelung von intakten Waldflächen und der Ausweisung der Flächen als Industrie- und Gewerbegebiet abzusehen.“

 

Auf der Homepage der Initiative wird als Begründung für diese Forderung im Wesentlichen, zusammenfassend, ausgeführt, dass Rote-Liste-Arten, Sandmagerrasenflächen, Biotope und das größte Naherholungsgebiet des Bamberger Ostens weichen müssten. 60 ha intakte Waldfläche sollen gerodet werden. Die Natur solle für die Kinder erhalten werden. Teile des Hauptsmoorwaldes wurden zum NNE erklärt, der Wald solle als eine Einheit erhalten bleiben. Lagerhallen, Dämme, Lärm, Verkehr, Umweltverschmutzung und Flächenversiegelung bedrohe den Wald. Befürchtet werde eine spürbare Beeinträchtigung der Lebensqualität. Zudem werden Gründe der landesweit steigenden Flächenversiegelung und der aus Versiegelungen folgenden Überschwemmungsgefahr sowie negativer klimatischer Auswirkungen genannt.

 

Zu dieser Petition wird wie folgt Stellung genommen:

 

a)Grundsätzlich kann sich jedermann mit Eingaben an den Stadtrat der Stadt Bamberg wenden (vgl. Art. 117 GG, Art. 115 BV, Art 56 Abs. 3 GO). Es handelt sich um ein formloses Rechtsmittel.

 

Zuständiges Organ ist der Stadtrat bzw. der thematisch zuständige Fachsenat. Der Beschwerdeführer hat dabei ein Recht auf sachliche Prüfung und Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung bzw. die Art der Erledigung. Ein Recht auf eine bestimmte Art der Behandlung besteht nicht.

 

b)Inhaltlich wird folgendes ausgeführt:

 

  • Weder das im Zuge des laufenden Bebauungsplanverfahrens Nr. 429 „Gewerbepark Geisfelder Straße“ vorgesehen Gewerbe- und Industriegebiet noch der bislang vorgesehene Standort für Einrichtungen der Landespolizei an der Armeestraße gefährden den Bestand oder die Funktion des Hauptsmoorwaldes. Dies allein aufgrund der Relation von über 3000 ha Hauptsmoorwaldfläche (Landschaftsschutzgebiet) zu rund 54 ha neuem Gewerbe- und Industriegebiet bzw. rund 2,2 ha Fläche für die Landespolizei.
  • Bei dem Bebauungsplanverfahren handelt es sich um ein rechtsstaatliches, streng formalisiertes, Verfahren, bei dessen Durchführung sichergestellt ist, dass Eingriffe in Fauna und Flora sowie den Wald ausgeglichen werden müssen. Dass dies möglich ist und ernst genommen wird, hat die Stadt Bamberg im Bereich des Sonderlandeplatzes Bamberg-Breitenau bereits bewiesen. Der Bestand an Tieren und Pflanzen wurde auch in dem Plangebiet durch entsprechende ökologische Gutachten erfasst. Der Bebauungsplanentwurf legt zum einen fest, wo Eingriffe in bestehende Naturräume geplant sind und definiert zum anderen auch gleich die Flächen im Plangebiet bzw. bei Waldflächen auch außerhalb des Plangebietes, auf welchen der Eingriff auszugleichen ist.
  • Eingriffe in ein „Naherholungsgebiet“ sind nicht vorgesehen. Die Bereiche von ehemaliger Muna und Schießplatz sind bislang überhaupt nicht öffentlich zugänglich. Damit wird dort auch kein bislang als Naherholungsraum genutztes Gebiet durch die Planung entzogen. Im Bereich der Fläche für die Landespolizei sieht die Planung weiterhin einen Zugang in den Wald vor. Die Erreichbarkeit wird sogar durch einen geplanten Geh- und Radweg sowie Querungshilfen an der Armeestraße verbessert werden. Eine „Zerstückelung“ des vorhandenen, heute nutzbaren, Naherholungsraumes findet daher nicht statt.
  • Die auf der ehemaligen Muna vorhandene Waldfläche ist nur stellenweise „intakt“. Teilweise umfasst diese „Waldfläche“ auch Betriebsstraßen, Gleisanlagen oder sonstige versiegelte Flächen. Aber auch diese Flächen sind nach dem Bayerischen Waldgesetz als Wald auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt nach den Vorgaben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, als zuständige staatliche Fachbehörde. Wenn ein Eingriff in Waldflächen im Plangebiet vorgenommen wird, erfolgt der Ausgleich auf Flächen im Bereich von Stadt oder Landkreis Bamberg. Damit ist sichergestellt: wo Wald genommen wird, wird an anderer Stelle neuer Wald geschaffen oder bestehender in seiner Funktion aufgewertet.
  • Der Bereich des Plangebietes, mit den insbesondere im Bereich der Gutenbergstraße heute bereits vorhandenen Betrieben und Anlagen, hierzu zählt auch ein Umspannwerk, ist überschwemmungsgefährdet. Durch die im Zuge des laufenden Bebauungsplanverfahrens vorgesehenen Schutzmaßnahmen, insbesondere die Flutmulden entlang der Straßen, soll erstmals sichergestellt werden, dass die Flächen durch ein sog. hundertjähriges Hochwasser („HQ 100“) nicht mehr bedroht sind. Das Bebauungsplanverfahren verschlechtert daher die Hochwassersituation nicht, sondern bewirkt im Gegenteil einen verbesserten Schutz für die bereits heute dort befindlichen Betriebe und baulichen Anlagen.
  • Das geplante Gewerbe- und Industriegebiet führt auch zu keinen negativen Auswirkungen auf die klimatischen Verhältnisse in der Stadt Bamberg. Auch dieser Aspekt wurde durch einen Fachgutachter geprüft.
  • Um das erwartete Verkehrsaufkommen durch das Gewerbe- und Industriegebiet verträglich und rechtssicher bewältigen zu können, wurde auch dieser Bereich gutachterlich untersucht. Durch eine neu zu schaffende Straßenverbindung vom Berliner Ring über die Armeestraße bis zur Pödeldorfer Straße ist eine Bewältigung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens sichergestellt. Dabei wurden auch die Lärmsituation sowie notwendige aktive und passive Schallschutzmaßnahmen untersucht. Wo erforderlich, wird durch Maßnahmen wie bspw. Schallschutzwände oder den Einbau von Schallschutzfenstern dafür Sorge getragen, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Dies kann für Bewohnerinnen und Bewohner an der Armeestraße, im Vergleich zu der heute bereits gegeben Belastung durch Verkehrslärm, sogar zu einer Verbesserung der individuellen Situation führen.
  • Die Nutzung von ehemals durch das Militär genutzten Flächen, ist ein aktiver Beitrag der Stadt Bamberg gegen den Trend zur Flächenversiegelung. Es entspricht den landesplanerischen Vorgaben, bevorzugt Flächen zu nutzen, welche bereits früher, beispielsweise durch das Militär, genutzt worden sind. Es ist daher sogar Gebot, bevorzugt Flächen für eine künftige Nutzung zu beplanen, welche bereits früher, beispielsweise militärisch, genutzt wurden. Die Konversion bietet daher ein wirkungsvolles Instrumentarium gegen eine nicht gewollte Versiegelung „grüner Wiesen“.
  • Nur bei Realisierung der vorgesehenen Planung kann die Stadt die Flächen von der BImA erwerben und für die Öffentlichkeit zugänglich und nutzbar machen. Kommt ein Erwerb nicht zustande, steht es der BImA frei, die nicht für bundeseigene Zwecke benötigten Liegenschaften, zu veräußern.
  • Die Stadt Bamberg kann ihre Aufgaben, wie beispielsweise den Bahnausbau, den Erhalt der Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet oder die Sanierung von Schulen und öffentlichen Einrichtungen, nur dann dauerhaft in ausreichendem Maße erfüllen, wenn eine stabile Einnahmesituation hergestellt werden kann. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind dafür von zentraler Bedeutung. Größere, zusammenhängende Gewerbeflächen sind im Stadtgebiet nicht mehr vorhanden. Die Ausweisung eines Gewerbe- und Industriegebietes ist daher auch eine Frage der wirtschaftlichen Zukunftssicherung der Stadt.

 

c)Der Konversionssenat wird um inhaltliche Behandlung der Petition gemäß Art. 56 Abs. 3 GO in dem oben unter Buchst. b) dargelegten Sinne gebeten. Die Antwort an den Petenten erfolgt schriftlich durch die Verwaltung.

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Konversionssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2.Der Konversionssenat behandelt die Petition der „Bürgerinitiative zum Schutz des Hauptsmoorwaldes“ gemäß Art. 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung und beauftragt die Verwaltung der Bürgerinitiative das Ergebnis der Prüfung im Sinne der Ausführungen in der Sitzungsvorlage mitzuteilen.

 

3.Folgende Anträge sind geschäftsordnungsgemäß behandelt:

- Antrag der BA-Stadtratsfraktion vom 02.05.2018

- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.06.2018

- Antrag der BBB-Stadtratsfraktion vom 27.06.2018

- Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 26.04.2018.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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