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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1805-41

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Gem. § 4 Abs. 1 der Volkshochschulsatzung wird das Kuratorium vom Stadtrat jeweils auf die Dauer von drei Jahren berufen. Diese Zeitspanne endet am 31.07.2018.

 

Es scheiden mit Ablauf der Periode aus dem Gremium aus: Frau Gertrud Glössner-Möschk, Herr Roland Gröber, Herr Prof. Dr. Mark Häberlein, Herr Dr. Klaus-Dieter Schmidt und Herr Günter Schulz-Hess.

 

Als neue Mitglieder bittet das Kuratorium gemäß einstimmigen Beschluss der Sitzung vom 03. Juli 2018 um die Berufung von Frau Prof. Dr. Heidrun Alzheimer, Herrn Christian Käser, Herrn Michael Memmel, Frau Dr. Karoline Pistorius und Herrn Michael Stammberger.

 

Aus den Reihen der Dozenten gehören folgende Vertreter dem Kuratorium an:

 

Frau Anke Lang

Herr Marc Olivier Talabardon

 

Aus den Reihen der Teilnehmer:

 

Herr Norbert Sauer

Frau Gisela Schmitt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beruft folgende Persönlichkeiten mit Wirkung ab 01.08.2018 bis zum 31.07.2021 in das Kuratorium der Volkshochschule Bamberg Stadt: 

 

-          Prof. Dr. Heidrun Alzheimer, Universitätsprofessorin, Maria-Ward-Str. 182, 96047 Bamberg

 

-          Stephanie Eißing, M.A., Stadtheimatpflegerin, Anna-Maria-Junius-Str. 100, 96047 Bamberg

 

-          Christian Käser, Studiendirektor, Schützenstr. 10 b, 96047 Bamberg

 

-          Heinrich Kemmer, Eisgrube 7, 96049 Bamberg

 

-          Michael Memmel, Leitender Redakteur, Am Gaubach 14, 91369 Wiesenthau

 

-          Dr. med. Karoline Pistorius, Chefärztin, Oberer Stephansberg 87 c, 96049 Bamberg

 

-          Michael Stammberger, Leiter Aus- und Weiterbildung, Friedhofstr. 5, 96138 Stegaurach

 

-          Dr. Bettina Wagner, Bibliotheksdirektorin, Pfeuferstr. 16 d, 96047 Bamberg

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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