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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1811-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Maßnahme:

 

Als Teil der KiTa-Offensive ist das Projekt des Einbaus eines Kinderhauses in das ehemalige Offizierscasino durch die Stadtbau GmbH als Bauträger und die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Bamberg e.V. als Betriebsträger nun in den Abstimmungsprozessen entscheidungsreif. Es entsteht eine Kindertagesstätte mit 36 Krippen- und 50 Kindergartenplätzen. Die Planung ist mit allen Fachstellen abgestimmt. Damit der Förderantrag für das neu zu errichtende Kinderhaus bei der Regierung von Oberfranken gestellt werden kann, sind Beschlüsse zur Trägerschaft und der konkreten Finanzierung der Maßnahme zu fassen.

 

  1. Kosten und Finanzierung:

 

 

Die Berechnung der Förderung beinhaltet neben der regulären FAG-Förderung die Erhöhung durch das 4. Sonderinvestitionsprogramm und gestaltet sich folgendermaßen:

 

 

  1. Die erforderlichen Haushaltsmittel mit einem Bruttobetrag für die Stadt Bamberg von 2.371.842,00  werden, wie vereinbart, nach Eingang der staatlichen Mittel und Verfügbarkeit von kommunalen Finanzmitteln an den Träger ausbezahlt. Die Nettobelastung der Stadt Bamberg beträgt 237.185,00 €. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abfinanziert.

 

 

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Bestand) ist eine konventionelle Berechnung getrennt nach Hauptnutzfläche, Nebennutzfläche und Verkehrsfläche nicht möglich, da z. B. der überdimensionierte Flur (Verkehrsfläche) als Spielfläche (Hauptnutzfläche) genutzt werden wird. Aufgrund der sich so ergebenden Mischkonstellation bei den Flächen sowie unter der Bedingung, dass die AWO die Kosten der Einrichtung (ca. 200.000 €) sowie einen Mietkostenanteil i. H. v. 2.000 € pro Monat übernimmt, wurde ein Mietzuschuss der Stadt Bamberg in Höhe von 30.000 € pro Jahr vereinbart.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

1.         Der Bedarf von 50 Kindergartenplätzen und 36 Kinderkrippenplätzen nach Art. 7 BayKiBiG für das Kinderhaus Offizierscasino, Föhrenstraße 233, 96052 Bamberg, wird als notwendig anerkannt.

2.                   Die Betriebsträgerschaft  wird der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Bamberg übertragen

3.         Dem Bauträger der Maßnahme, der Stadtbau GmbH Bamberg wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe i. H. v. 90 % ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100%, somit

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal2.371.842,00 €

und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90%.

4.         Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

5.         Die Stadt Bamberg stimmt der Maßnahme der Errichtung des Kinderhauses Offizierscasino, Föhrenstraße 233, 96052 Bamberg durch die Stadtbau GmbH Bamberg in Art, Ausmaß und Ausführung nach vorliegender Planung zu.

6.         Der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Bamberg e.V. wird ein Zuschuss zur Nettomiete für diese Räumlichkeiten für die Dauer der Nutzung als Kinderhaus in Höhe von 2.500,00 €/monatlich, d.h. 30.000,00 € jährlich erstattet.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von  2.371.842,00 für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

Bereitstellung der Mittel im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung i.H.v.

2.371.842,00 € zu Lasten der Verpflichtungsermächtigung beim Globalbetrag Kindertagesstätten.

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: kindbezogene Förderung mit ca. 100.000,00 € je

Abrechnungsjahr; 30.000,00 € Mietkosten

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

Es handelt sich um die Umsetzung einer Maßnahme im Rahmen der KITA-Offensive (s. Stadtratsbeschluss vom 13.12.2016). Insoweit bestehen keine Einwände gegen die Umsetzung der Maßnahme.

 

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