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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1822-15

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Projektbewerbung und Zuwendungsbescheid NPS-Projekt Kulturquartier Lagarde

 

In der Sitzung des Konversionssenates vom 16.11.2016 wurde über die Projektbewerbung für das Programm "Nationale Projekte des Städtebaus" (NPS) berichtet und die Verwaltung beauftragt, einen Projektantrag zum "Kulturquartier Lagarde" beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BBSR) einzureichen. Der Projektvorschlag stützte sich dabei auf die Ergebnisse des bisherigen Konversionsprozesses auf Basis des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, des dialogorientierten Gutachterverfahrens sowie des Rahmenplanes "Zielkonzept 2035" und führte diese stringent weiter. Um dem besonderen städtebaulichen Qualitätsanspruch ("Premiumprojekt") des Programms "Nationale Projekte des Städtebaus" Rechnung zu tragen, wurde die Auslobung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbes bereits in der Projektbewerbung festgeschrieben. Der Projektantrag zum BBSR wurde am 25.11.2016 versandt. Das BBSR informierte die Stadt Bamberg am 10.03.2018 per Email über die Empfehlung zur Förderung. Am 29.03.2018 fand ein Auftaktgespräch mit Vertretern des Fördermittelgebers in Bamberg statt, wobei auch hier die Durchführung eines Wettbewerbes gewünscht wurde.

 

Der notwendige Zuwendungsantrag wurde in der Sitzung des Konversionssenates am 23.05.2017 behandelt und anschließend beim Fördergeber eingereicht. Die Erteilung des Zuwendungsbescheides mit Bewilligung einer Projektförderung erfolgte am 01.12.2017. Für das NPS-Projekt (Vorplatz Reithalle) wird ein maximaler Bundesanteil (Zuwendung) von 2,0 Mio. gewährt. Die übrigen Teilbereiche des Wettbewerbsgebietes sind Gegenstand der Städtebauförderung im Förderprogramm Soziale Stadt.

 

Von Seiten des Fördermittelgebers wird vorgegeben, dass das Vorhaben (Fördergegenstand Vorplatz Reithalle) innerhalb des Bewilligungszeitraums vom 17.10.2017 bis 31.12.2021 zu realisieren ist, was einen Baubeginn im März 2020 erfordert.


Die Stadt Bamberg ist daher auf die Durchführung eines Realisierungswettbewerbes angewiesen, um die Maßnahme innerhalb des Bewilligungszeitraums durchführen zu können. Auch der dem Förderantrag beizugebende Ausgaben- und Finanzierungsplan sieht die Durchführung eines Realisierungswettbewerbes vor.

 

  1. Auslobung Realisierungswettbewerb Kulturquartier Lagarde

 

In der Sitzung des Konversionssenates am 14.03.2018 stellte das mit der Verfahrensbetreuung beauftragte Büro Pesch&Partner (Stuttgart/Dortmund) das Wettbewerbsverfahren detailliert vor. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung des Realisierungswettbewerbs auf Grundlage des in der Sitzung vorgestellten Zeit- und Maßnahmenschiene beauftragt. Der Wettbewerb wurde als einphasiger, begrenzt offener, freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb für Landschaftsarchitekten in Zusammenarbeit mit Architekten ausgelobt. Als Zielsetzung soll eine qualitätsvolle freiraumplanerische Gesamtkonzeption für die Gesamtfläche des Kulturquartiers inklusive der notwendigen Quartierstiefgarage entwickelt werden. Die Durchführung des Realisierungswettbewerbs erfolgt gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI, der Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 sowie der Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV).

 

In der Sitzung des Konversionssenates am 05.06.2018 wurde im Rahmen eines Sachstandsberichtes über den aktuellen Verfahrensstand sowie die aus dem Wettbewerb resultierenden Auftragsversprechen an die Preisträger berichtet. In der Sitzung wurde die Berücksichtigung der Ergebnisse der Studie der Eloprop GmbH/Regensburg zur konzeptionellen Entwicklung eines Kulturquartiers im Lagarde-Campus als Grundlage für die weitere Umsetzung des NPS-Verfahrens und damit auch dem Realisierungswettbewerb beschlossen.

 

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bamberg ermächtigte in seiner Sitzung am 25.04.2018 die Geschäftsführung einen der Preisträger (Arbeitsgemeinschaft) mit der Objektplanung (HOAI mind. LP 2-5) für die Quartiersgarage unterhalb des Kulturhofes durch die Stadtwerke Bamberg als Bauherr zu beauftragen.

 

Im Rahmen der Preisgerichtsgerichtssitzung am 16.07.2018 wurde der Entwurf der Wettbewerbsauslobung intensiv durch die Fach- und Sachpreisrichter sowie die Sachverständigen und Berater diskutiert. Die daraus hervorgegangenen redaktionellen Änderungen der Auslobung werden derzeit durch die Verfahrensbetreuung eingearbeitet und dem Stadtrat als Tischvorlage für die Sitzung am 26.07.2018 zum Beschluss der finalen Fassung der Auslobung vorgelegt. Die Auslobung liegt als Anlage 1 bei.

 

Das Verfahren beinhaltet einen Realisierungsteil sowie einen Ideenteil. Die Umgriffe der Realisierungsteile können dem Abgrenzungsplan (s. Anlage 2) entnommen werden. Die konzeptabhängige Anpassung bzw. Erweiterung der Realisierungsumgriffe obliegt der Ausloberin. Die Abgrenzung stellt sich wie folgt dar:

 

Realisierungsteil 1: "Vorplatz Reithalle":

 

Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen der Preisträger (Arbeitsgemeinschaft) in einer ersten Stufe mit der Objektplanung der Freianlagen (öffentliche Freiflächen) nach HOAI (mind. LP 2-5) für den "Vorplatz Reithalle" beauftragen.

Realisierungsteil 2: "Kulturhof":

 

Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen der Preisträger (Arbeitsgemeinschaft) mit der Objektplanung der Freianlagen (öffentliche Freiflächen) nach HOAI (mind. LP 2-5) für den "Kulturhof" in Verbindung mit Realisierungsteil 3 "Quartiersgarage" beauftragen.

 


Realisierungsteil 3: "Quartiersgarage":

 

Die Stadtwerke Bamberg werden als Bauherr einen der Preisträger (Arbeitsgemeinschaft) mit der Objektplanung (HOAI mind. LP 2-5) für die Quartiersgarage unter dem Kulturhof beauftragen.

 

Ideenteil 1: "Gebäudebestand und Nutzungskonzept":

 

Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen der Preisträger (Arbeitsgemeinschaft) mit der Machbarkeitsstudie und ggf. weiteren Planungsleistungen (HOAI mind. LP 2-5) für die Sanierung der Reithalle, Posthalle sowie ggf. weiterer Gebäude beauftragen. Die Beauftragung erfolgt aufgrund der Besonderheiten des Bauens im Bestand stufenweise.

 

Die Ausloberin strebt an, alle Teile gemeinsam zu beauftragen. Die Vergabe der Realisierungsteile 1 (Vorplatz Reithalle) und 2 (Kulturhof) an unterschiedliche Arbeitsgemeinschaften ist theoretisch möglich. Realisierungsteile 2 (Kulturhof) und 3 (Quartiersgarage) sollen an einen Preisträger vergeben werden.

 

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen für den Entwurf der Realisierungsteile des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt werden kann.

 

Ein Rechtsanspruch auf einen späteren Planungsauftrag wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Die Preisträger werden im Rahmen des VgV-Verfahrens zu Auftragsverhandlungen eingeladen. Das Wettbewerbsergebnis bildet, inkl. einer möglichen Überarbeitung, mit 600 von 1.000 Punkten die Grundlage der Bewertung.

 

 

Folgender zeitlicher Verfahrensablauf ist vorgesehen:

 

 

Versand Auslobung:27. Juli 2018

Fristende für Rückfragen: 03. August 2018

Versand Rückfragenprotokoll: 10. August 2018

Abgabe Pläne: 28. September 2018

Abgabe Modelle: 05. Oktober 2018

Preisgerichtssitzung: 07. Dezember 2018

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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