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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1826-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit dem in Anlage 1 beigefügten Sitzungsvortrag wurde der Umweltsenat in seiner Sitzung vom 02.05.2018 mit der Thematik befasst – die Angelegenheit wurde in eine zweite Lesung verwiesen.

 

Im Einzelnen wünschte sich der Senat nähere Informationen darüber, wie viele Verträge konkret von einer Änderung hinsichtlich der Nichtverwendung von Glyphosat betroffen wären.

 

Weiter sollte geprüft werden, wie auch in bestehende Verträge eingegriffen werden kann und wie die städtischen Töchter dazu veranlasst werden könnten Glyphosat zu verbieten. Hierzu seien gegebenenfalls auch Erkenntnisse anderer Gemeinden, die schon ein Glyphosatverbot hätten, zu berücksichtigen.

 

Zunächst bleibt festzuhalten, dass die Stadt bzw. die Stiftungen zirka 170 landwirtschaftliche Pachtverträge abgeschlossen haben, die alle eine unbefristete Laufzeit besitzen.

 

Ein Eingriff mittels privatrechtlicher Auflagen in diese laufenden Verträge ist nicht möglich. Solange der Einsatz von Glyphosat nicht vom Gesetzgeber verboten ist kann die Verwendung vertraglich nur verboten werden, wenn der Vertrag formal gekündigt und neu abgeschlossen wird. Hieraus ergeben sich folgende Verfahrensvarianten:

 

  1. Kündigung der Verträge innerhalb der vertraglichen bzw. gesetzlichen Fristen (2 Jahre zum Jahresende) oder

 

  1. Abschluss von freiwilligen Selbstverpflichtungen der Landwirte zum (sofortigen) Verzicht der Verwendung von Glyphosat, gegebenenfalls – als Ultima ratio – in Verbindung mit der Androhung der Vertragskündigung sollte eine entsprechende Selbstverpflichtung nicht unterschrieben werden.

 


Bereits im Ursprungssitzungsvortrag hat die Verwaltung vorgeschlagen, nur beim Abschluss neuer Pachtverträge für landwirtschaftliche und Kleingartenflächen eine Passage bezüglich des vollständigen Verzichts auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen durch das Immobilienmanagement mit vorzusehen. Dies sollte entsprechend auch für Vertragsverlängerungen gelten. Hieran wird festgehalten und die Verwaltung schlägt diese Vorgehensweise auch erneut vor.

 

Hinsichtlich der noch laufenden Verträge sollte ein entsprechendes Informationsblatt über die nachteiligen Wirkungen von Glyphosat erstellt und an die jeweiligen Pachtvertragsinhaber mit der Bitte weitergeleitet werden, auf ihren Pachtflächen auf den Einsatz von Glyphosat zu verzichten.

 

Der Entwurf eines solchen Informationsschreibens liegt dem Sitzungsvortrag in Anlage 2 bei.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Der Umweltsenat empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:

Ab sofort sind beim Abschluss neuer Pachtverträge für landwirtschaftliche und Kleingartenflächen eine Passage bezüglich des vollständigen Verzichts auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen durch das Immobilienmanagement mit vorzusehen. Dies gilt entsprechend auch für Vertragsverlängerungen.

 

  1. Den Inhabern bestehender Pachtverträge ist das in Anlage beigefügte Informationsschreiben über Glyphosat durch das Immobilienmanagement zur Kenntnis und mit der Bitte zu übermitteln, wenn möglich auf den Einsatz von Glyphosat auf den gepachteten Flächen zu verzichten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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