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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1843-62

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:

 

Das Bürogeschoss im Erdgeschoss des bestehenden Gebäudes soll zu einem Islamischen Kulturzentrum für religiöse und nichtreligiöse Veranstaltungen (Moschee) umgenutzt und teilweise umgebaut werden.

Die Nutzung soll für 5 Jahre befristet bis 31.12.2023 erfolgen. Die beantragte Nutzung soll weder die bisherige genehmigte Nutzung "Büro" beseitigen noch soll im Hinblick auf die eigentlich beabsichtigte Nutzung "Beherbergungsbetrieb" der diesbezügliche Bauantrag (vgl. Sitzungsvorlage VO/2016 / 0506-62; Az 3/2016) zurückgezogen werden, der Prozess dazu ist beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) anhängig.

 

Im Einzelnen sind folgende Räumlichkeiten geplant:

Gebetsraum und Vortragsraum Männer

Gebetsraum und Vortragsraum Frauen

Räume für Einzelunterricht, getrennt nach Männern und Frauen

Räume für Kleingruppen Arabisch-Unterricht, getrennt nach Männern und Frauen

Büroräume und Verwaltungsräume

Technikräume

Sanitärräume.

 

Größe des Bauvorhabens:

Fläche: ca. 1344,00 m²

        bereits ausgeführt:   ja    nein

Antragseingang: 09.05.2018

        vollständig:


Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

Zulässigkeit nach § 30 BauGB

Gebietscharakter: Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 124 F und entspricht diesem.

 

Der Satzungsbeschluss steht in derselben Sitzung des Bausenates zu einem früheren Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

Nachbarzustimmung: ja:    nein:                        öffentliche

Bekanntmachung

 

 

Kfz – Stellplätze:Nachweis muss noch berechnet / vorgelegt werden.

erforderlich:      anrechenbar:                   nachzuweisen:                   

gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:

Nachweis auf Baugrundstück:      Nachbargrundstück:                   

Ablösung der Stellplatzpflicht:     

 

Fahrradabstellplätze:Nachweis muss noch berechnet / vorgelegt werden.

erforderlich:      anrechenbar:                            nachzuweisen:      

Nachweis auf Baugrundstück:      

Ablösung der Stellplatzpflicht:

 

 

Kinderspielplatz:

nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen

 

Barrierefreiheit: nicht erforderlich ist noch nachzuweisen


Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 

Besonderheiten:

 

Immissionsschutz:

 

Für die temporäre Nutzungsänderung von Büroflächen in eine Moschee ist mit nicht unerheblichen immissionsschutzrechtlich relevanten Lärmemissionen zu rechnen. Aus der vorliegenden Betriebsbeschreibung vom 23.07.2018 geht eine religiöse Nutzung von regelmäßig ca. 100 Menschen (Freitagsgebet-Mittag) sowie bis zu 300 Menschen bei Sonderveranstaltungen hervor. Des Weiteren werde für die Gebete (Dauer nach Angabe etwa jeweils eine Stunde) eine Sprach- und Tonverstärkeranlage innerhalb der Räume verwendet.

 

Auf Grund des Vorsorgeprinzips des Immissionsschutzrechts, der zu erwartenden Anzahl der Teilnehmer und somit zum Schutz der unmittelbar angrenzenden Nachbarschaft sowie der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche, wird ein gutachterlicher, schallschutztechnischer Nachweis über das Maß der gesamten vom Betrieb zu erwartenden Geräusche gefordert. Dieser hat den Betrieb der Sprach- und Tonverstärkeranlage sowie die Betrachtung des regelmäßigen Betriebes sowie die Nutzung zu Sonderveranstaltungen zu beinhalten.

 

Versammlungsstätte:

 

Der Bauherr muss noch ergänzende Unterlagen hinsichtlich der Versammlungsstätten-Verordnung

zur Prüfung vorlegen, da zu bestimmten Veranstaltungen (z. B. Tag der offenen Tür, Fastenbrechen und Opferfest) über 200 – 300 Gäste bzw. Gläubige erwartet werden.

 

 

 

Anbringung eines Minarettsymbols:

Für die in der Betriebsbeschreibung erwähnte Anbringung eines Minarettsymbols am oberen Ende des Treppenhausturms ist gesondert eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zu beantragen (Lage des Gebäudes im Stadtdenkmal). Im laufenden Baugenehmigungsverfahren wurden entsprechende Bauzeichnungen bislang nicht vorgelegt.

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

Stadtdenkmal: ja nein

Einzeldenkmal: ja nein

Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich

BLfD: ja nein nicht erforderlich

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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