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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1863-R3

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. In den Sitzungen des Aufsichtsrats der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH am 14.12.2017 und 09.04.2018 wurde über den jeweiligen Stand der Planungen zur Ertüchtigung des Sonderlandeplatzes für den Instrumentenflug (IFR) für Flächenflugzeuge berichtet. Die Zustimmung zur Erweiterung der Betriebsgenehmigung des Sonderlandeplatzes um Flächen-IFR wurde im April zurückgestellt, bis die Gutachten zur Verkehrsprognose und zur Lärmentwicklung vorliegen und eine erneute Bürgerinformation stattgefunden hat.

 

  1. Die endgültigen Gutachten zur Prognose der zukünftigen Flugbewegungen bis 2030 fehlen noch. Es gibt hierzu lediglich einen ersten Entwurf. Am Montag den 24.09. findet eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Über Verlauf und Ergebnisse wird im Rahmen der Sitzung mündlich berichtet.

 

Der enge Zeitplan für die Antragsstellung und die nötigen Baumaßnahmen machen eine Entscheidung des  Finanzsenats im September nötig. Am 25.09.2018 wird der Finanzsenat und in seiner nächsten Sitzung der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH über die Frage beraten.

 

Die vorliegenden Daten haben jedoch die Einschätzung der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH bestätigt, dass die Instrumentenflugtauglichkeit für Flächenflugzeuge des Sonderlandeplatzes gegenüber dem Status Quo keine wesentlichen Änderungen im Flugverkehr und in der Lärmbelastung ergeben wird. Die Sicherheit und Planbarkeit von Flügen wird wesentlich verbessert und die für die Bamberger Wirtschaft wichtige Infrastruktur des Sonderlandeplatzes wird damit weiter aufgewertet.

 

  1. Grundlage für dieses Ergebnis ist unter anderem der Entwurf des Verkehrsgutachtens von Prof. Dr.-Ing.    Ulrich Desel, der im Rahmen der Vorbereitung des Antrags auf Erweiterung der Betriebsgenehmigung die Verkehrsentwicklung bis 2030 auf Grundlage von umfangreichen Daten aus der Vergangenheit und der  Befragungen von Nutzern des Sonderlandeplatzes prognostiziert hat. Sein Gutachten geht für den genannten langen Zeitraum von einer Steigerung von maximal 22 % gegenüber 2017 aus (2017: 5.829 Starts – 2030: 7.135). Würde IFR nicht eingeführt, käme es prognostisch zu einer maximalen Steigerung von 19 % auf 6.940 Starts in 2030. Die Zahl der durch IFR zusätzlich möglichen Flugbewegungen (und damit auch die durch IFR verursachte zusätzliche Lärmbelästigung) ist also vergleichsweise gering (195 Starts pro Jahr), die wirtschaftliche Bedeutung dieser Flüge durch die verbesserte Planbarkeit ist aber gleichwohl sehr groß.

 

Der Gutachter für die Entwicklung der Lärmimmissionen Dr.-Ing. Frank Dröscher hat im derzeit vorliegenden Entwurf seines Gutachtens dargelegt, dass die dargestellte geringfügige Steigerung der Flugbewegungen durch IFR und auch die gesamte prognostizierte Zunahme der Flugbewegungen bis 2030 an keinem Immissionsort (IO) zu einer Überschreitung der Zumutbarkeitsschwelle führt.

 

  1. Unabhängig von IFR kommt es im Jahr 2030 voraussichtlich an einem einzigen Immissionsort zur Überschreitung der Abwägungsschwelle. An allen anderen Immissionsorten wird auch dieser Wert eingehalten bzw. deutlich unterschritten. Dieser Punkt liegt in der Richthofenstraße. Er wurde erstmals aufgrund von neu eingeführten verschärften Vorschriften untersucht.

 

Dies war für die Verwaltung der Anlass, ergänzende Untersuchungen zur aktuellen Lärmbelastung (Daten 2017) in Auftrag zu   geben, um gegebenenfalls jetzt schon präventive Lärmschutzmaßnahmen zu prüfen. Aus Vorsorgegründen wird angestrebt, auch im IST-Zustand in der gesamten Nachbarschaft des Landeplatzes die Abwägungsschwelle einzuhalten. Erforderlichenfalls wird der Gutachter geeignete Gegenmaß-nahmen zur Einhaltung der Abwägungsschwelle vorschlagen, die kurzfristig realisiert werden können.

 

Sobald diese Berechnungen und ggf. Vorschläge zur Reduzierung der Belastung vorliegen, werden sie im Rahmen einer weiteren Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt und mit den Betroffenen besprochen. Ebenso wird eine Information des Stadtrats erfolgen.

 

Durch die Erweiterung der Betriebsgenehmigung werden die Betriebszeiten des Sonderlandeplatzes ebenso wenig geändert wie die Beschränkungen bezüglich der Größe der Flugzeuge. Flüge außerhalb der Betriebszeiten 06:00 – 22:00 Uhr („Nachtflüge“) bleiben weiterhin grundsätzlich ausgeschlossen, einzige Ausnahme sind wie schon bisher begründete Einzelfälle, die in jedem Fall auf einen gesonderten Antrag hin vom Luftamt Nordbayern genehmigt werden müssen. Diesbezüglich wird es also durch die Einführung von IFR zu keiner Änderung gegenüber dem Status Quo kommen.      

 

  1. Der Projektumfang konnte nunmehr so weit definiert werden, dass die Kostenschätzung Kosten in Höhe von ca. 3,29 Mio. € netto ausweist. Die Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH hat in ihrem Wirtschaftsplan 2018 für die Umzäunung und für die Steuer- und Regeltechnik bereits Mittel in Höhe von bis zu 400 T€ vorgesehen. Die Stadt Bamberg hat darüber hinaus für die Schaffung dieser für die ganze Region wichtigen Infrastruktur einen Zuschuss von 100 T€ zur Verfügung gestellt.

 

Im Rahmen der Gespräche mit der Firma Brose und der BHS Helicopter Service GmbH konnte eine Abstimmung zur Finanzierung der Umbaumaßnahmen für die Einrichtung von IFR erreicht werden: Die Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH würde dementsprechend pauschal 300 T€ der Baukosten für die Herstellung der IFR-Fähigkeit des Sonderlandeplatzes und 50 % der Kosten des Zaunes tragen, also laut Planung nochmals etwa 100 T€ (insg. also etwa 400 T€, wovon 100 T€ über den seitens der Stadt Bamberg gewährten Zuschuss finanziert werden können). Das Risiko von weiteren Kostensteigerungen trägt die Firma Brose. Die Finanzierung der Maßnahme ist damit gesichert.

 

  1. Die Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH schlägt daher vor, der Änderung der Betriebsgenehmigung zuzustimmen.

 

Nach der Zustimmung des Finanzsenats und des Aufsichtsrats der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH wird der Antrag auf Luftrechtliche Genehmigung auf Instrumentenflug (IFR) für Flächenflugzeuge an das Luftamt Nordbayern gestellt. Der Genehmigungsprozess beläuft sich auf ca. 6 Monate. Der Kick-Off-Termin zur Flugroutenplanung mit der Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) findet nach Antragstellung statt. Nach diesem Termin kann ein detaillierter Terminplan erstellt werden. Die notwendigen Baumaßnahmen am Sonderlandeplatz sollen im Oktober 2019 durchgeführt werden. Die Kürzung des Hochspannungsmastes wird voraussichtlich von Juli bis September 2019 erfolgen. Die Aufnahme des IFR-gestützten Flugbetriebes ist für Frühjahr 2020 geplant.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

  1. Der Finanzsenat stimmt der Änderung der Betriebsgenehmigung zu.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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