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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1880-61

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

1. Auslaufende Amtsperiode

 

In der Geschäftsordnung für den Stadtgestaltungsbeirat ist geregelt, dass turnusmäßig ein Wechsel der Mitgliedschaft stattfinden soll und dass auch die einmalige Option einer zweiten Amtsperiode besteht. Eine dritte Amtsperiode ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Wahrung der fachlichen Kompetenz und auch die Unabhängigkeit des Stadtgestaltungsbeirates sind zu unterstreichen. Der gewollte Wechsel wird jeweils zeitlich versetzt durchgeführt, um trotz regelmäßigen Wechsels zugleich Kontinuität im Gremium sicherzustellen.

 

Die erste Amtsperiode von Frau Prof. Angela Mensing-De Jong und von Frau Prof. Lydia Haack begann jeweils am 1. Januar 2016 und endet am 31. Dezember 2018. Wie dargestellt, ist die Berufung für eine zweite Amtsperiode möglich. Die Verwaltung empfiehlt, Frau Prof. Angela Mensing-De Jong und Frau Prof. Lydia Haack jeweils für eine zweite Amtsperiode zu berufen, um die Kontinuität der Arbeit des Gremiums zu wahren.

 

Die zweite Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2019 und endet am 31. Dezember 2021.

 

Für die Berufung der externen fachlichen Mitglieder in eine zweite Amtsperiode ist gemäß der Geschäftsordnung der Stadtrat zuständig.

 

 

2. Geplante Sitzungstermine des Stadtgestaltungsbeirates 2019

 

Vorgesehen sind für das Jahr 2019 nachfolgende Termine:

 

Donnerstag,21.03.2019

Donnerstag, 27.06.2019

Donnerstag, 26.09.2019

Donnerstag, 21.11.2019

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

Der Stadtrat beschließt, Frau Prof. Angela Mensing-De Jong und Frau Prof. Lydia Haack jeweils für eine zweite Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember.2021 in den Stadtgestaltungsbeirat zu berufen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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