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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1881-61

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

1.Sachverhalt / Anlass des Kommunalen Denkmalkonzeptes

 

Das Kommunale Denkmalkonzept ist ein Instrument zur strategischen Denkmalplanung für Kommunen. Es wurde vor knapp zwei Jahren vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) mit der Zielsetzung entwickelt, Gemeinden als eigenverantwortliche Partner in der Denkmalpflege bei der Erhaltung und Gestaltung ihres kommunalen Erbes zu unterstützen und zu aktivieren.

Das Kommunale Denkmalkonzept (kurz KDK) hat innerhalb des Freistaates Bayern Modell-Charakter und erfährt durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege große Unterstützung und Förderung. Das Kommunale Denkmalkonzept ist ein gemeinschaftlich finanziertes Konzept seitens des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, der Stadt Bamberg und der einzelnen Teilnehmer. Innerhalb der Stadt Bamberg wurde das KDK mit dem Schwerpunkt kirchlicher Liegenschaften im Stadtdenkmal mit insgesamt sechs teilnehmenden kirchlichen Institutionen bzw. Klöstern initiiert. Innerhalb dieses Handlungsfeldes ist vor allem aufgrund des demographischen Wandels vieler kirchlicher Institutionen und der großen Anzahl an Liegenschaften in deren Eigentum erhebliches Potenzial.

Ziel ist die Erstellung eines übergeordneten Konzeptes, welches die verschiedenen Belange der Denkmalpflege, des Naturschutzes und der Stadtentwicklung untersucht und dann den Eigentümern den künftigen Entwicklungsspielraum aufzeigt.

Die Liegenschaften werden innerhalb des Konzeptes durch die externe Begleitung eines Büros erhoben, analysiert und in Abstimmung mit den Eigentümern hinsichtlich des Entwicklungsbedarfs Maßnahmen erarbeitet. Um finanzierbare Lösungen zu finden ist es sinnvoll, die Problematik großflächig zu betrachten. Ggf. können benachbarte Grundstücke getauscht oder Neubauten auf anderen Grundstücken realisiert werden, falls der Altbau die aktuellen Anforderungen nicht mehr erfüllt. Hieraus soll durch die Vernetzung einzelner Akteure eine Art „Ressourcen-Börse“ entstehen, die auch nach Beendigung des Konzeptes weiter Anwendung findet. Einhergehend damit zielt das KDK auf Synergieeffekte ab, um Leerstände der Liegenschaften langfristig zu verhindern und Nachnutzungen zu sichern. Ferner soll das Kommunale Denkmalkonzept eine Grundlage für mögliche Baumaßnahmen und Entwicklungen der prägenden kirchlichen Liegenschaften im Berggebiet sein. Die Ergebnisse des Kommunalen Denkmalkonzeptes haben den Charakter eines Rahmenplans. Ein im Stadtrat beschlossenes Kommunales Denkmalkonzept für die kirchlichen Liegenschaften im Stadtdenkmal Bamberg soll die Grundlage sowohl für den neu fortzuschreibenden Flächennutzungsplan als auch für weitergehende Planungen bilden.

 

2.Vorgehen

 

Das Kommunale Denkmalkonzept für die kirchlichen Liegenschaften im Stadtdenkmal Bamberg begann im Jahr 2016 mit einem runden Tisch, zu welchem alle Eigentümer (im Schwerpunktbereich Beggebiet) kirchlicher Liegenschaften, die ihre Bereitschaft zur Teilnahme signalisiert hatten, eingeladen wurden. Hierbei wurde das Kommunale Denkmalkonzept ausgiebig erläutert und zur Diskussion gestellt. Anschließend wurde mit den Teilnehmern Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen, um im September 2017 die Ausschreibung für die Begleitung durch ein externes Büro durchführen zu können. Ende 2017 wurde mit Auswahl des Büros transform das Kommunale Denkmalkonzept gestartet. Im Frühjahr 2018 wurden nochmals alle Eigentümer, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege sowie das Planungsbüro transform zu einem Auftakttermin eingeladen, um das weitere Vorgehen gemeinsam zu besprechen. Hierbei wurden die Eigentümer aufgefordert, Prioritäten hinsichtlich des Handlungsbedarfs der in ihrem Besitz befindlichen Objekte zu treffen. Parallel zu der Priorisierung seitens der Eigentümer ermittelte das Planungsbüro Grundlagen, erstellte Gesprächsleitfäden um abschließend die Objektbegehungen in Absprache mit den Eigentümern durchzuführen.

 

3.Zwischenergebnisse

 

Infolge der Grundlagenermittlungen und der Objektbegehungen sowie Gesprächen mit den Eigentümern ist ein Zwischenfazit des Kommunalen Denkmalkonzepts seitens des Planungsbüros gezogen worden.

Generell ist festzuhalten, dass die Bereitschaft zum Diskurs und Zusammenwirken bei den Teilnehmern sehr umfangreich war.

Das ursprüngliche Ziel, eine Art „Ressourcen-Börse“ zu schaffen, ist aufgrund des anscheinend nicht vorhandenen Handlungsbedarfs der Eigentümer bisher nur teilweise gelungen. Bei der Freiherrlich von Aufsees'sche Seminarstiftung ist die Nachnutzung innerhalb des untergenutzten Aufseesianums ungeklärt, weswegen hier innerhalb der Teilnehmer eine kleine „Ressourcen-Börse“ geschaffen werden kann, um eine sinnvolle Nutzung für die Flächen zu finden. Ein weiterer Teilnehmer sieht derzeit externen Erweiterungsbedarf, für welchen sich evtl. die freien Flächen im Aufseesianum eignen könnten. Ein Synergieeffekt könnte auch die Zwischennutzung kirchlicher Liegenschaften im Zuge von Sanierungsarbeiten sein – hierzu ist eine interne Vernetzung und ein regelmäßiger Austausch der Akteure von immenser Bedeutung.

Dennoch ist die Nutzungszufriedenheit insgesamt sehr hoch und in der Regel sind bei anstehenden Veränderungen die Nachnutzungen gesichert. Insofern intern keine Nachnutzung seitens der Eigentümer angestrebt wird, wird vorwiegend erfolgreich auf externe Nutzer zurückgegriffen. Das Kommunale Denkmalkonzept wurde seitens einiger Teilnehmer als ein „Türöffner“ für die Eigeninteressen genutzt. Es gibt offensichtlich also eher geringen Handlungs- bzw. Veränderungsbedarf seitens der kirchlichen Institutionen.

 

4.Weiteres Vorgehen

 

Die aus den Grundlagenermittlungen, Objektbegehungen sowie den Eigentümergesprächen gewonnenen Ergebnisse werden im weiteren Verlauf vom Planungsbüro zusammengestellt und die Interessen der Eigentümer verknüpft. Daraus wird dann ein Nutzungskonzept mir der Darstellung der Potenziale und der Konkretisierung von Maßnahmen erarbeitet. Dieses Nutzungskonzept wird im Folgenden mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt und dem Bau- und Werksenat vorgestellt.

Grundsätzlich ist zusammenzufassen, dass die Eigentümer größtenteils durch ihre Selbstorganisation kaum Leerstände erwarten.

Zur Sicherung der gewonnenen Ergebnisse wird eine Fortschreibung des Kommunalen Denkmalkonzepts in ca. 5 bis 10 Jahren empfohlen. Hierdurch bestünde fortwährend ein wichtiger Dialog, der die Eigentümer zum regelmäßigen Austausch untereinander bewegen könnte. Denkbar wäre hierfür beispielsweise ein regelmäßiger runder Tisch.

Zu klären ist überdies, ob am Schwerpunktthema Stadtdenkmal / Berggebiet festgehalten werden soll bzw. ob weitere Eigentümer außerhalb dieses Gebietes mit eingebunden werden sollen, um ein größeres Netzwerk anzustreben.

Ein Sonderthema, welches sich während der Bearbeitung des Kommunalen Denkmalkonzeptes entwickelt hat, war die Zukunft der Karmelitengärten. Hierzu gab es bereits einige interne Abstimmungsrunden mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, da es sich um historisch erhaltens- und schützenswerte Flächen im Stadtdenkmal handelt. Eine weitere gemeinsame Abstimmungsrunde mit den Karmeliten, der Verwaltung und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zur zukünftigen Nutzung der Flächen ist im November 2018 angedacht.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag des Baureferats zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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