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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1899-R1

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

1. Entwicklung der ehemaligen Offizierssiedlung:

 

Aufgrund der Ermächtigung in der Sitzung des Finanzsenates am 24.04.2018, wurde der Kaufvertrag über den Erwerb der Offizierssiedlung durch die Stadt Bamberg von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) am 11.05.2018 notariell beurkundet. Wegen der Höhe des Kaufpreises war zusätzlich die Genehmigung durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erforderlich, welches seinerseits die Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zur Veräußerung benötigt.

 

Im Nachgang zur Kaufvertragsbeurkundung wurden daher alle Mitglieder des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages sowie die lokalen Bundestagesabgeordneten angeschrieben und um Unterstützung des Genehmigungsprozesses gebeten. Erfreulicherweise haben die Büros aller Berichterstatterinnen und Berichterstatter der Bundestagsfraktionen im Haushaltsausschuss sowie Herr Parlamentarischer Staatssekretär MdB Silberhorn und Herr MdB Schwarz ihre Unterstützung zugesichert. Am 05.09.2018 informierte die BImA, Sparte Verkauf Nordbayern, Würzburg, dass mit Schreiben vom gleichen Tag dem Notariat Dr. Bord, bei welchem der Kaufvertragsabschluss beurkundet worden war, die Genehmigungserklärung des BMF vorgelegt werde. Vereinbarungsgemäß gehen sodann, nach Zahlung des vereinbarten Kaufpreises durch die Stadt, Besitz, Nutzen und Lasten an der rund 72.000 m² umfassenden Liegenschaft an die Stadt Bamberg über. Die offizielle Übergabe der Liegenschaft von der BImA an die Stadt erfolgte in einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin am 28.09.2018. Dieser Schritt ist insbesondere die Voraussetzung für die Durchführung der weiteren Arbeiten an den Gebäuden auf der Liegenschaft.

 

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 420a wird derzeit fortgeführt. Baulich ist neben der Sanierung der 32 Doppelhaushälften sowie eines Einfamilienhauses auch der Bau einer Lärmschutzwand entlang der Pödeldorfer Straße sowie die Autarkstellung der Liegenschaft mit Anschluss an das öffentliche Ver- und Entsorgungsnetz vorgesehen. Die Arbeiten werden durch die Stadtbau GmbH Bamberg beauftragt bzw. durchgeführt, welche die Gebäude anschließend auf dem Bamberger Wohnungsmarkt als Mietobjekte anbieten wird. Der nächste Verfahrensschritt (Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) erfolgt, sobald die Erschließungsplanung abgeschlossen ist.

 

Die Förderkulisse ist mit der Regierung von Oberfranken abgestimmt: Neben einer Förderung aus dem „Wohnungspakt Bayern (Säule II)“ ist auch eine Förderung über die Sonderförderung „Militärkonversion“ durch den Freistaat Bayern vorgesehen.

 

Ein Bericht über den Fortgang der Arbeiten erfolgt regelmäßig im Aufsichtsrat der Stadtbau GmbH sowie im Konversionssenat.

 

 

 

2. Entwicklung Lagarde-Campus:

 

2.1 Investorenauswahlverfahren „Lagarde 15 und 16“:

 

Ziel des ersten Investorenauswahlverfahrens (kurz: IAV) im Bereich Lagarde ist die Schaffung neuen Wohnraums auf den Konversionsflächen. Im Rahmen dieses Konzeptverfahrens mussten zunächst die potentiellen Investoren anonym ein städtebauliches und architektonisches Konzept abgeben, das durch eine Jury bewertet wurde. Die Jury hat in ihrer Sitzung am 17.05.2018 in der Bamberger Harmonie aus insgesamt zwölf abgegebenen Konzepten die drei Investorengruppen ausgewählt, mit welchen die eigentlichen Verhandlungsgespräche geführt wurden. Mit der „Pro.b.Projektentwicklung und Projektsteuerung“, Berlin, der „Joseph-Stiftung“, Bamberg, und der „Deutschen Wohnwerte GmbH & Co. KG“, Heidelberg, wurden zwei Verhandlungsrunden (am 13.07.2018 und 10.08.2018) geführt. Inhaltlich wurde dabei über den konkreten Erwerb der Investorenfläche und die konkrete Umsetzung der Bauvorhaben, unter Wahrung der im Auswahlverfahren dargestellten planerischen Qualität, verhandelt. Dabei gilt, dass ein Investor die gesamte Fläche erwerben kann oder sich mehrere Investoren die Aufgabe teilen können.

 

Das Ergebnis wird in der gemeinsamen Sitzung des Finanz- und des Konversionssenates am 23.10.2018 vorgestellt werden. Dort soll sodann eine Auswahlentscheidung, als Empfehlung in die Stadtratssitzung am 24.10.2018, erfolgen. Mit den eigentlichen Baumaßnahmen soll 2019 begonnen werden, so dass erste Wohnungen voraussichtlich 2021 bezogen werden könnten.

 

 

2.2 Soziokulturelles Quartier:

 

Nach der Sitzung des Konversionssenates am 05.06.2018, mit der Vorstellung der Studie zur konzeptionellen Entwicklung eines Kulturquartiers im Lagarde-Campus, durch Herrn Kästle, Eloprop GmbH, Regensburg, wurde am 23.07.2018 ein Workshop unter Teilnahme von Kulturschaffenden, Stadtratsmitgliedern und Verwaltung in Räumlichkeiten auf der ehemaligen Lagarde-Kaserne durchgeführt. Moderiert wurde der Workshop durch Herrn Kästle. Mit E-Mail vom 02.08.2018 wurde das Protokoll sowie die von Herrn Kästle im Workshop vorgestellte Präsentation allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern übersandt.

 

Als vorläufiges Ergebnis des Workshops lässt sich festhalten, dass Einigkeit unter den Teilnehmenden bestand, dass ein Soziokulturelles Quartier auf der Lagarde in die gesamtstädtische Entwicklung eingebettet sein muss, insbesondere also keine Konkurrenz für bestehende Einrichtungen sein und gleichzeitig als eigenständige Einrichtung eine Quartiersmitte für die Entwicklung der Lagarde mit Strahlkraft - insbesondere für den Bamberger Osten - entfalten soll. Dabei gilt grundlegend, dass eine solche Einrichtung wirtschaftlich darstellbar sein muss.

 

Im Rahmen des Workshops wurden insbesondere konkrete Nutzungswünsche für einzelne Räumlichkeiten abgefragt und diskutiert. Ein mögliches Betriebsmodell wurde auf Basis eines Regiebetriebes des Kulturamtes, ein sog. Betrieb gewerblicher Art, diskutiert, wobei einzelne Gebäude oder Räume an Dritte vermietet würden, welche den Betrieb eigenverantwortlich gestalteten. Angeregt wurde, Gespräche mit weiteren lokalen Akteuren zu führen, um deren Interessen an bestimmten Nutzungen oder einer Beteiligung an möglichen Betriebsformen zu eruieren.

 


Vereinbart wurde, dass die Kulturschaffenden ihre Nutzungsideen bis zum Herbst 2018 durch die Benennung konkreter Räumlichkeiten mit Erstellung eines Betriebskonzeptes nebst Businessplan konkretisieren sollen. Für Fragen bzw. zur fachlichen Abstimmung steht Herr Kästle als Ansprechpartner zur Verfügung. Weiterhin sollen gesonderte Gespräche mit potentiellen Nutzern der ehemaligen Reithalle (Gebäude Nr. 7110) geführt werden.

 

Die Verwaltung wird hierzu weiter berichten.

 

 

2.3 Investorenauswahlverfahren „Lagarde 8“:

 

Hinsichtlich eines weiteren Investorenauswahlverfahrens für den Bereich „Lagarde 8“ darf auf den gesonderten Tagesordnungspunkt der Sitzung des Konversionssenates am 16.10.2018 verwiesen werden.

 

 

2.4 Indikatives Verfahren Blockrandbebauung Zollnerstraße / Weißenburgstraße:

 

Hier wird auf die Behandlung und Vergabe im Finanzsenat am 24.07.2018 bzw. der Stadtratssitzung am 26.07.2018 verwiesen.

 

 

2.5 Erschließungsmaßnahmen:

 

Die Arbeiten an der Erschließungsstraße im Bereich Zollnerstraße / Pestalozzistraße konnten mit Ausnahme der Pflasterarbeiten entlang des DGZ erfolgreich abgeschlossen werden. Die neue, energiesparende, Ampelanlage wurde bereits in Betrieb genommen.

 

Unter Federführung des Entsorgungs- und Baubetriebes, Abteilung Straßen- und Brückenbau, bereitet derzeit das ausgewählte Ingenieurbüro, unter enger Einbindung der Stadtwerke Bamberg, des Immobilienmanagements sowie des Amtes für Strategische Entwicklung und Konversionsmanagement, die Straßenbauplanung vor.

 

 

2.6 Abbruch- und Recyclingmaßnahmen:

 

Hierzu darf auf die Vorlage „Rückbau und Recycling Lagarde“, als eigenständigen Tagesordnungspunkt der Sitzung des Konversionssenates am 16.10.2018 (nicht öffentlich) verwiesen werden.

 

 

 

3. Entwicklung des 6. Bundespolizeiaus- und –fortbildungszentrums Bamberg (BPOLAFZ):

 

Im Rahmen einer Besprechung am 17.07.2018 zum weiteren Umgang mit dem Gelände des Golfplatzes (vgl. hierzu Ziff. 7) wurde durch einen Vertreter des Bundespolizeipräsidiums Potsdam mitgeteilt, dass die Bundespolizei, beginnend noch im Jahr 2018, durch Zuweisung von weiteren Planstellen erheblich personell verstärkt werden wird. Die Ausbildung der neu einzustellenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wird sich unter Nutzung aller bei der Bundespolizei derzeit vorhandenen Ressourcen - einschließlich des BPOLAFZ Bamberg – voraussichtlich mindestens bis zum Jahr 2025 erstrecken. Konkrete Auswirkungen für das BPOLAFZ Bamberg können derzeit aber noch nicht abgeschätzt werden.

 

Weiter wurde informiert, dass für den Herbst 2018 eine Besprechung von Bundespolizei, BImA und Staatlichem Bauamt geplant sei. Im Rahmen dieser Besprechung soll insbesondere die Planung für einen Regelbetrieb des BPOLAFZ Bamberg diskutiert werden. Im Anschluss könnten gegebenenfalls auch weitere Festlegungen, sowie ein möglicher Zeit- und Maßnahmenplan definiert werden, wie die bisher von der Bundespolizei genutzte Fläche verdichtet werden könnte. Die Stadt beabsichtigt, an dem Workshop teilzunehmen. Der Oberbürgermeister hat im Rahmen einer Besprechung mit dem Chef der BImA, Herrn Fietz, vereinbart, dass dieser Wunsch als gemeinsames Anliegen der Stadt und der BImA an die Polizei adressiert wird.

 


Mit Schreiben vom 03.07.2018 (Anlage 1) beantragte die GAL-Stadtratsfraktion die „Aufnahme von Verhandlungen mit Bund und Land“, mit dem Ziel ein zeitlich abgestimmtes Szenario auszuarbeiten, wie das Konversionsgelände mit verschiedenen Maßnahmen für die Stadt Bamberg nutzbar gemacht werden kann.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Intention des Antrages entspricht dem städtischen Ziel, die Seitens des Bundes für die Einrichtung der Bundespolizei in Bamberg nicht benötigten Bereiche künftig dem Konversionsprozess zuzuführen und für eine zivile Nachnutzung zu entwickeln. Dieses Ziel wurde bei allen Gesprächen und Gelegenheiten mit den Vertretern des Bundes aktiv kommuniziert und ist dort bekannt. Insbesondere wurde kommuniziert, dass insbesondere sowohl der restliche Teil der ehemaligen Lagarde-Kaserne, als auch der Bereich des Lindenangers durch die Stadt schnellstmöglich erworben werden sollen. Dies entspricht der städtischen Zielvorstellung, insbesondere die Bereiche der ehemaligen US-Liegenschaft, wie beispielsweise die ehemalige Pines-Housing-Area, vorrangig zu entwickeln, welche bereits früher zu Wohnzwecken genutzt wurden und sich daher grundsätzlich gut als Bestandsimmobilien für künftige Wohnnutzungen eignen. Hierüber wurde auch regelmäßig im Konversionssenat berichtet.

 

Voraussetzung für einen Erwerb ist die Freigabe der Flächen durch den Bund. Solange die Flächen daher durch die Bundespolizei benötigt werden, darf die BImA, mangels Freigabeerklärung, diese Flächen nicht an die Stadt veräußern.

 

Bundesbedarf an der derzeit durch die Bundespolizei genutzten Fläche wird nach den Mitteilungen der Vertreter der Bundespolizei bestehen, solange die Phase der Spitzenauslastung andauert. Diese Phase ist insbesondere von den Zielvorgaben des Bundesinnenministeriums und der Bundespolitik abhängig, welche Ausbildungskapazitäten in den nächsten Jahren bundesweit in die Ausbildung zu Bundespolizistinnen und Bundespolizisten gebracht werden sollen. Wie wiederholt berichtet, haben sich diese Zahlen, auf welche die Bundespolizei vor Ort auch keinen Einfluss hat, in der Vergangenheit stets nach oben entwickelt. Die ursprüngliche Kapazität von 3.000 Anwärterinnen und Anwärtern für die Jahre 2016 bis 2018 wurde zunächst um 3.250 erhöht. Mittlerweile ist ein Bedarf von weiteren 6.000 Anwärterinnen und Anwärtern mündlich kommuniziert worden. Im Bamberger 6. BPOLAFZ hat sich daher die Kapazität auf derzeit über 2.700 Anwärterinnen und Anwärter erhöht. Es handelt sich um die größte Ausbildungsliegenschaft der Bundespolizei in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei hängen die Ausbildungszahlen insbesondere mit der Fragestellung zusammen, welche Aufgaben die Bundespolizei künftig mit welchem Personal erfüllen soll. Diese Diskussion ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Nach den aktuellen Mitteilungen der Vertreter der Bundespolizei ist aufgrund dieser Entwicklung davon auszugehen, dass die Maximalauslastung am Standort Bamberg jedenfalls bis zum Jahr 2025 andauern soll. Dabei wird betont, dass eine konkrete zeitliche Perspektive derzeit nicht eröffnet werden kann.

 

Zu berücksichtigen ist, dass die Bundespolizei im Oktober 2015 vor der Herausforderung stand, die ehemalige US-Liegenschaft in Bamberg so zu ertüchtigen, dass bereits zum 01.09.2016 mit dem Ausbildungsbetrieb begonnen werden konnte. Dies war nur durch Zugriff auf die Bestandsgebäude möglich. Diese wurden zunächst zum großen Teil auch nur für eine kurzfristige Nutzung ertüchtigt, da die Bundespolizei gegenüber der Stadt von Anfang an kommunizierte, nach der Phase der Spitzenauslastung in den Regelbetrieb übergehen zu wollen. An diesem Ziel soll nach den bisherigen Mitteilungen auch weiterhin festgehalten werden. Aufgrund der geschilderten Entwicklungen, kann die ursprüngliche zeitliche Prognose aber nicht gehalten werden.

 

Formal stehen der Stadt, außer dem Führen von Gesprächen, was laufend geschieht, keine Möglichkeiten zur Verfügung, auf den Prozess des Bundes inhaltlich echten Einfluss zu nehmen zu können. Die Fläche steht im Eigentum der BImA. Einrichtungen der Bundespolizei unterliegen zudem dem „Fachplanungsrecht des Bundes“ (vgl. § 37 Abs. 2 BauGB). Daher besteht auch keine Einflussnahmemöglichkeit im Rahmen der kommunalen Planungshoheit.

 

Dies bedeutet: Die Planung und die Konzeptionierung der künftigen Ausgestaltung des 6. BPOLAFZ Bamberg erfolgt allein durch die zuständigen Bundesbehörden. Die Stadt Bamberg hat dabei weder auf die Inhalte der Planungen noch die zeitliche Entwicklung gesetzliche Einflussnahmemöglichkeiten. Betont werden soll aber auch, dass sowohl mit den lokalen Vertretern der Bundespolizei, als auch den Vertretern des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam, eine sehr dialogorientierte und konstruktive Gesprächs- und Arbeitsatmosphäre besteht. Kommunale Belange werden dabei offen aufgenommen und wo möglich, auch berücksichtigt. Ein gutes Beispiel für diese Zusammenarbeit ist die Entwicklung des ehemaligen US-Headquarters auf der Lagarde: Hierfür bestand Bundesbedarf. Auf Bitten der Stadt, wurde nach alternativen Möglichkeiten gesucht. Durch einen Tausch der Boarding-Häuser mit dem ehem. Headquarter konnte dieses Gebäude durch die Stadt erworben werden. Dabei wurden seitens der Bundespolizei auch logistische Nachteile in Kauf genommen. Leichter wäre es gewesen, auf dem „Bundesbedarf“ zu bestehen. Hier wurde aber im Interesse der Stadt eine andere Lösung gefunden.

 

Sobald die eingangs mitgeteilte Besprechung im Herbst 2018 stattgefunden hat, wird weiter berichtet.

 

 

 

4. Fläche für die Einrichtung eines „KLE-Trainingszentrums“ der Bundespolizei:

 

Nach der Mitteilung der Vertreter der Bundespolizei in der Besprechung am 17.07.2018 in Bamberg, wird fest davon ausgegangen, dass eines der neu zu schaffenden KLE-Trainingszentren (Komplexe Lebensbedrohliche Einsatzlagen) in Bamberg auf der Fläche der ehemaligen Warner Barracks IV (WB IV) eingerichtet wird. Weitere Details seien derzeit aber noch nicht bekannt.

 

Die Einrichtung einer sog. KLE-Trainingsfläche östlich der BAB 73 hätte zur Folge, dass die Wegeverbindung Zollnerstraße (Brücke über die BAB 73) dauerhaft für die Nutzung durch die Bundespolizei benötigt werden wird. Ein Verkauf dieser Straßenfläche an die Stadt Bamberg scheidet daher nach der Einschätzung in der Besprechung am 17.07.2018 wegen des bestehenden Bundesbedarfes auch für die Zukunft aus.

 

Die Verwaltung wird weiter berichten.

 

 

 

5. Fläche für Einrichtungen der Landespolizei:

 

Wie in der Sitzung des Stadtrates am 26.09.2018 zum Tagesordnungspunkt „Ratsbegehren“ berichtet, wurde in einem Gespräch am 03.09.2018 der Stadtverwaltung mit Vertretern des Polizeipräsidiums Oberfranken, der Immobilien Freistaat Bayern (ImBy) sowie des Staatlichen Bauamtes Bamberg festgelegt, dass der bislang für die Landespolizei vorgesehene Standort im Bereich Armeestraße, der auch Eingang in den Bebauungsplanentwurf Nr. 429 („Gewerbepark Geisfelder Straße“) gefunden hat, definitiv nicht weiter verfolgt wird. Die Polizei will stattdessen den von der Stadt Bamberg angebotenen Alternativstandort im Bereich „Am Tännig“ verwirklichen. Neben der Polizeiinspektion Bamberg-Land, soll dort die Verkehrspolizeiinspektion sowie ein PE-Trainingszentrum auf einer Fläche von rund einem Hektar untergebracht werden.

 

Hierzu liegt ein Antrag von Frau Stadträtin Reinfelder vom 12.07.2018 (Anlage 2) vor. Ein Eingriff in den Hauptsmoorwald erfolgt nicht, da der Standort an der Armeestraße nicht weiter verfolgt wird.

 

 

 

6. ANKERzentrum / Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO):

 

6.1 Gespräch der Städte mit ANKERzentren am 11.09.2018 in Bamberg:

 

Wie angekündigt, fand am 11.09.2018 auf Initiative von Herrn Oberbürgermeister Starke in Bamberg ein gemeinsames Gespräche mit Vertretern aller Städte statt, welche neben Bamberg als ANKERzentren durch den Freistaat Bayern benannt wurden. Dies sind neben Bamberg die Städte Manching, Donauwörth, Deggendorf, Regensburg, Zirndorf sowie Schweinfurt. Dieses Treffen soll als Auftakt für regelmäßige Gesprächsrunden und eine inhaltliche Vernetzung der Kommunen verstanden werden. Vereinbart wurde, die konkreten Inhalte vertraulich zu behandeln. Das nächste Treffen wird bereits für Frühjahr 2019 vorbereitet.

 

Vereinbart wurde die Bildung eines Netzwerkes zur Sicherstellung eines transparenten Informations- und Erfahrungsaustausches der Kommunen untereinander. Damit soll insbesondere eine einheitliche Positionierung gegenüber dem Freistaat Bayern, als Betreiber der ANKERzentren, sichergestellt werden. Außerdem befindet sich ein Resolutionsentwurf, erstellt von der Stadt Bamberg, im Umlauf zur Abstimmung.

 

 

6.2 Gespräch mit Herrn Staatsminister Herrmann am 14.09.2018 in Bamberg:

 

Mit Herrn Staatsminister Joachim Herrmann wurde am 14.09.2018 über die aktuelle Entwicklung des ANKERzentrums/AEO in Bamberg verhandelt. Dies war als Fortsetzung des Gesprächs in München am 08.05.2018 vereinbart worden. Neben Herrn Staatsminister Herrmann nahmen Frau Regierungspräsidentin Piwernetz, Herr Abteilungsdirektor Krug (Regierung von Oberfranken), Vertreter/innen des Innenministeriums sowie Herr Oberbürgermeister, Herr Zweiter Bürgermeister sowie Vertreter/innen der Stadtverwaltung teil.

 

In dem Termin am 14.09.2018 gab Herr Innenminister Herrmann das grundsätzlich Signal, ein oder zwei Wohngebäude aus der AEO für zivile Nutzungszwecke freigeben zu wollen. Im Hinblick auf den Vollzug der gemeinsamen Erklärung vom 14.08.2015 einschließlich des Nachtrages dazu vom 17.11.2015 wurde weiter vereinbart, dass die Stadt einen Pauschalbetrag in Höhe von 500.000 € zur Abgeltung der Aufwendungen im Bereich des Sozialamtes für den Zeitraum bis März 2019 erhalten wird.

 

Hinsichtlich einer Erhöhung des FAG-Fördersatzes wurde vereinbart, dass die Abstimmung insbesondere mit dem Finanzministerium intern durch das Innenministerium organisiert werde. Hinsichtlich der in Bamberg vorhandenen Unterbringungskapazitäten wurde versichert, dass es bei der Belegung von maximal 1.500 Personen bleiben soll. Die im übrigen Stadtgebiet vorhandenen Gemeinschaftsunterkünfte, welche ebenfalls durch die Regierung von Oberfranken betrieben werden, sollen sukzessive geschlossen werden. Die Regierung von Oberfranken wird zeitnah ein Konzept erstellen, wie die Schließungen im Einzelnen umgesetzt werden können. Weiterhin wurde vereinbart, die Wohnungszuweisungen anerkannter Asylbewerberinnen und Asylbewerber konsequent durchzuführen, um Fehlbelegungen zu vermeiden. Über die Belegung des ANKERzentrums/AEO hinaus erfolgt keine weitere Zuweisung nach Bamberg.

 

Das nächste gemeinsame Gespräch ist für Januar 2019 vorgesehen, um auch final über die Herausgabe von Immobilien eine Vereinbarung zu treffen..

 

Im Nachgang des Gespräches teilte das Innenministerium noch ergänzend mit, dass die Sollstärke der PI Bamberg-Stadt um 20 Sollstellen von 149 auf 169 erhöht worden sei. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass sich die Iststärke der PI Bamberg-Stadt, das ist die Zahl der tatsächlich zur PI versetzten Beamtinnen und Beamten, seit der Inbetriebnahme des heutigen ANKERzentrums/AEO von 119 (Stand: 01.07.2015) um 23 Beamtinnen und Beamte auf 142 (Stand: 01.07.2018) erhöht habe.

 

7. Entwicklung Golfplatz:

 

Am 17.07.2018 fand auf Initiative des Golfclubs Bamberg Hauptsmoorwald e.V. ein Gespräch mit Vertretern der Bundespolizei, sowie der BImA auf dem Gelände des Golfclubs statt.

 

Einleitend schilderte die Vertreterin des Golfclubs die Situation dahingehend, dass, aufgrund der – aus Sicht des Golfclubs – hohe Pachtzahlung an die BImA und der auf Wunsch der BImA bislang nur jeweils für ein Jahr abgeschlossenen Nutzungsverträge, der Golfclub nur eine ungesicherte Zukunftssituation habe. Dies vor dem Hintergrund, dass Reparaturen an dem Clubhaus, insbesondere an der völlig maroden Heizungsanlage erforderlich seien, da diese in einem aufgefrorenen Zustand übernommen wurde, so dass eine reguläre Beheizung der beiden vorhandenen Gebäude zu keiner Zeit möglich war.

 

Langfristiges Ziel des Clubs ist der Erwerb des Geländes durch die Stadt Bamberg mit einer Verpachtung an den Golfclub. Kurzfristige Ziele sind eine Reduzierung der Pachthöhe sowie der Abschluss eines mehrjährigen Nutzungsvertrages zwischen BImA, Stadt und Golfclub. Seitens der Vertreter der BImA wurde zugesichert, sowohl die Pachthöhe, als auch den Abschluss eines mehrjährigen Vertrages zu prüfen.

 

Aktuell wird die Situation einer Mitnutzung der Zollnerstraße durch die Nutzer/innen des Golfplatzes (d.h. deren Querung auf Höhe des Golfclubgeländes) seitens der Bundespolizei nicht in Frage gestellt und als störungsfrei beschrieben. Der Golfclub hat seine Nutzer/innen auf den Vorrang der Nutzung durch die Bundespolizei hingewiesen und sensibilisiert. Aktuell ist daher auch nach Auffassung der Bundespolizei davon auszugehen, dass die Querungsmöglichkeit der Zollnerstraße für die Nutzer des Golfplatzes auch künftig weiterhin bestehen kann. Im Zusammenhang mit der vollständigen Inbetriebnahme des KLE-Trainingsgeländes auf der Fläche der ehemaligen WB IV im gemeindefreien Gebiet östlich der BAB 73 wären noch klare Regularien zu schaffen, die die Querung der Zufahrtsstraße durch Mitglieder und Gäste des Golfclubs störungsfrei sicherstellen.

 

Hinsichtlich der Nutzung der Wegeverbindung von der Nato-Siedlung parallel zur BAB 73 bis zum Golfplatzgelände (Verlängerung Walnussweg) wird seitens der Bundespolizei darauf hingewiesen, dass der dort gestellte Zaun zur Abgrenzung des BPOLAFZ Bamberg lediglich provisorisch errichtet wurde. Nachdem absehbar ist, dass die Phase der Spitzenauslastung länger andauern wird, als ursprünglich prognostiziert (vgl. hierzu die Ausführungen unter Ziff. 3), wird seitens der Bundespolizei die Errichtung einer entsprechend dauerhaften, gesicherten Zaunanlage geprüft. Die derzeitige Situation basiert auf der Annahme einer nur temporären Nutzung dieses Teils der Zaunanlage. Für einen dauerhaften oder längerfristigen Betrieb sei eine stabile Lösung erforderlich. Nach den Aussagen der Bundespolizei solle der bereits vorhandene Zaun entlang der BAB 73 genutzt werden. Seitens des Bundespolizeipräsidiums wurde in Aussicht gestellt, dass eine künftige Nutzung für die Besucherinnen und Besucher des Golfplatzes aber weiterhin möglich sein solle. Dieser Verkehr solle ausdrücklich nicht eingeschränkt werden. Die konkrete Umsetzung müsse aber noch gesondert geprüft werden.

 

In seiner Besprechung mit dem Chef der BImA am 09.10.2018 in München bei der „EXPO Real“ hat der Oberbürgermeister die Erwartung unterstrichen, eine Einigung bis Ende 2018 zu erreichen.

 

 

 

8. Entwicklung der ehemaligen „Nato-Siedlung“:

 

Derzeit liegt noch keine Freigabeerklärung seitens des Freistaates Bayern für den Erwerb einer Teilfläche (Wendeschleife) im Bereich der Kastanienstraße vor. Im Gespräch am 14.09.2018 (s.o. Ziff. 6.2) erfolgte insofern noch keine abschließende Äußerung.

 

Zusätzlich wurde das Gespräch bezüglich des Erwerbs eines Grundstückstreifens von der Wendeschleife bis zum neuen Geh- und Radweg an der Pödeldorfer Straße geführt. Hier bestünde die Möglichkeit, unter der Voraussetzung, dass die BImA einem solchen Erwerb zustimmt, eine etwas größere Fläche für die Anwohnerschaft der Nato-Siedlung aktivieren zu können. Evtl. wäre es dann auch möglich, den gewünschten „Bolz-Platz“, welcher leider nicht auf einer Fläche der Bundespolizei verwirklicht werden kann, dort umzusetzen. Diesbezüglich wurde die BImA hinsichtlich der Erwerbsmöglichkeit angefragt. Eine Äußerung hierzu liegt aktuell noch nicht vor.

 

Hinsichtlich einer möglichen Wegeverbindung von der Nato-Siedlung in Richtung Hauptsmoorwald (unter Nutzung einer vorhandenen Autobahnunterführung) wurden von Seiten der Vertreter der Bundespolizei in einem Gespräch am 17.07.2018 (s.o. Ziff. 3 und 7) signalisiert, dass derzeit noch keine abschließende Entscheidung über die Nutzung des Walnussweges getroffen werden könne. Ein geplanter Termin mit der Bundespolizei, BImA, Autobahndirektion, Golfclub, Landratsamt Bamberg und Anwohnervertretern solle daher zunächst verschoben werden. Weitere Festlegungen seien auch von dem Ergebnis einer für Herbst 2018 angekündigten Besprechung von Bundespolizei, BImA und Staatlichen Bauamt (s.o. Ziff. 3) abhängig. Vorher können keine weiteren Festlegungen erfolgen.

 

Nach Mitteilung der Stadtwerke Bamberg wurde seit der letzten Berichterstattung für das Buswartehäuschen in der Kastanienstraße das Stahlkorsett der Wartehalle errichtet und die Pflasterarbeiten in der Wartehalle durchgeführt. Die Verglasung erfolgte am 08.10.2018. Damit ist die Wartehalle betriebsfertig hergestellt und kann von den Fahrgästen genutzt werden. Kleinere Restarbeiten, wie das z.B. das Anbringen von Aufklebern auf den Seitenscheiben, werden in den nächsten Tagen noch durchgeführt.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Konversionssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2.Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 03.07.2018 sowie der Antrag von Frau Stadträtin Reinfelder vom 12.07.2018 sind geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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