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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1906-40

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 23. Juli 2018 stellte Herr Stadtrat Prof. Seitz (CSU) den Antrag, im Stadtrat umfassend über die finanzielle Lage der städtischen Musikschule zu berichten. Dabei solle die Gesamtentwicklung dargelegt und insbesondere auf

 

-          die Schülerzahl und die Schülerstruktur (Alter, Wohnort)

-          die Personalentwicklung der letzten Jahre (2013-2017/18)

-          die seit 2014 veränderte Immobiliensituation (Mietzinsbelastung) sowie

-          die (soziale) Ausgestaltung der Gebührenordnung

 

gesondert eingegangen werden.

 

Bezug nehmend auf die einzelnen Fragen nimmt die Musikschule dazu wie folgt Stellung:

 

Schülerzahl und Schülerstruktur

 

Im Kalenderjahr 2017 (Berichtszeitraum für Verbände) haben insgesamt 2013 Menschen musikalische Angebote an der städt. Musikschule in Anspruch genommen.

 

Altersstruktur:

Jhg. 2012 u. jünger (5 Jahre u. jünger):404

Jhg. 2008-2011 (6-9 Jahre):745

Jhg. 2003-2007 (10-14 Jahre):433

Jhg. 1999-2002 (15-18 Jahre):177

Jhg. 1992-1998 (19-25 Jahre):52

Jhg. 1957-1991 (26-60 Jahre):177

Jhg. 156 u. älter (61 Jahre u. älter): 25

 

 

 

 

Wohnortauswertung:

Gesamtschüler: 2013, davon

 

Stadt Bamberg:1821 (90,46%)

Landkreis Bamberg162 (8,05%)

Außerhalb30 (1,49%)

 

Stadt Bamberg gesamt 1821, davon

 

96047314 (17,24%)

96049 772 (42,40%)

96050324 (17,79%)

96052411 (22,57%)

 

 

Aus diesen Zahlen wird ersichtlich, dass die städt. Musikschule zu 90% von Personen aus der Stadt Bamberg besucht wird.

Da nach der Satzung ein besonderer Zuschlag von Personen mit Wohnsitz außerhalb Bambergs erhoben wird, ergeben sich über diesen Auswärtigenzuschlag (20%, Sondervereinbarung) für die Musikschule Zusatzeinnahmen in Höhe von ca. € 13.000 p.a.

 

Personalentwicklung 2013-2018

 

Bei der Betrachtung der Personalentwicklung in der städtischen Musikschule ist zwischen der Anzahl der Lehrkräfte und der Unterrichtseinheiten zu unterscheiden. An der Musikschule waren im Jahr 2017 insgesamt 54 Lehrkräfte nach dem TVöD beschäftigt. Die Anzahl der Lehrkräfte ist in den letzten Jahren in etwa konstant geblieben. In Bezug auf die angebotenen Unterrichtseinheiten folgte auf einen Aufbau in den Jahren 2013 bis 2016 seit dem Jahr 2017 eine Reduzierung, welche sich im Jahr 2018 und den Folgejahren fortsetzen wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik Gesamtstundenzahlentwicklung

 

 

Dieser Stundenabbau ist erforderlich, um der finanziellen Schieflage, in welche die Musikschule durch den Stundenaufbau geraten ist, entgegenzuwirken.

 

Immobiliensituation / Mietzinsbelastung

 

Die ehemalige Propstei St. Getreu befindet sich im Besitz der St.-Getreu-Stiftung und wird von der Stadt Bamberg für die Nutzung als Hauptstelle der Musikschule angemietet.

Im laufenden Haushaltsjahr werden € 130.992,00  an Miete fällig. Dieser Betrag wird im Budget der Musikschule jeweils in voller Höhe bereitgestellt (HSt. 33330.53000).

 

Soziale Ausgestaltung der Gebührenordnung

 

Die Städt. Musikschule Bamberg unterliegt den Bestimmungen der Bayerischen Sing- und Musikschulverordnung vom 17.08.1984, geändert 31.10.2017 (Anlage 1).

Dort heißt es in §5, 2: Zur Deckung der Kosten können Unterrichtsentgelte erhoben werden. Dabei sind soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

 

Die Städtische Musikschule gewährt daher – auf Beschluss des Stadtrates - folgende Ermäßigungen, die in §7 der aktuell gültigen Gebührensatzung (Anlage 2) geregelt sind:

Geschwisterermäßigung, Mehrfächerermäßigung, Sozialermäßigung, Studentenermäßigung.

Insbesondere die Sozialermäßigung stellt sicher, dass - unabhängig vom Einkommen - alle Menschen die Angebote der Musikschule in Anspruch nehmen können.

 

Fazit

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich für die städtische Musikschule im neuen Gebäude neue Möglichkeiten eröffnet haben, welche durch die anstehenden weiteren Sanierungsarbeiten (Festsaalgebäude, Außenanlagen) weiter verbessert werden. Diese gehen indes mit gestiegenen Kosten für den Betrieb einher.

In Bezug auf die Personal- und Finanzentwicklung steht die städtische Musikschule vor Weichenstellungen, welche z. B. im neu geschaffenen Kuratorium mit den Vertreterinnen und Vertretern des Stadtrates angegangen werden müssen, um die finanzielle Schieflage, in welche die Musikschule geraten ist, auszugleichen.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1. Vom Bericht der Leitung der Städtischen Musikschule wird Kenntnis genommen.

 

2. Der Antrag von Stadtrat Prof. Seitz vom 23. Juli 2018 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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