Beschlussvorlage - VO/2018/1908-5
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtteilübergreifendes Stadtteilmanagement Beantragung von weiteren Städtebaufördermitteln für das stadtteilübergreifende Stadtteilmanagement
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5 Bereichsleitung Familie, Jugend und Senioren
- Beteiligt:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Familien- und Integrationssenat
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Entscheidung
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08.11.2018
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I.Sitzungsvortrag:
In Bamberg werden mehrere Stadtteile durch das Städtebauförderprogramm Soziale Stadt unterstützt. Im Jahr 2002 starteten umfangreiche Untersuchungen der zwei Untersuchungsgebiete. Seit 2006 ist das soziale Stadtgebiet Starkenfeldstraße im Förderprogramm aufgenommen. Seit 2010 das Stadtgebiet Stadtteilgebiet Gereuth/Hochgericht. Seit Jahren werden die Stadtteilmanagements gefördert. Die aktuelle Förderperiode für das stadtteilübergreifende Stadtteilmanagement Gereuth/Hochgericht und Starkenfeldstraße endet zum 31.12.2019.
Es wurde zwar viel erreicht, jedoch muss weiterhin enorme Arbeit investiert werden, um die positiven Entwicklungen weiterhin zu stärken und voranzutreiben. Wie aus beigefügtem Verstetigungskonzept, vorgestellt im Familien- und Integrationssenat am 17.07.2018, ersichtlich ist, setzt sich das Sozialreferat sehr für die Fortführung des Stadtteilmanagements in beiden Fördergebieten ein. Um eine weitere Verstetigungsperiode (2020 – 2022) im Rahmen der städtebaulichen Fördermittel zu erhalten, müssen zeitnah verschiedene Schritte (Antragstellung etc.) eingeleitet werden.
II. Beschlussvorschlag
II.Beschlussvorschlag:
- Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
- Der Familien- und Integrationssenat beauftragt die Verwaltung, die Fördermittel im Rahmen der Städtebauförderung für das stadtteilübergreifende Stadtteilmanagement zu beantragen und alle dafür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | keine Kosten |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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272,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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12,2 kB
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